Nationalen Widerstandsrats Iran (NWRI)

Überreste des Schah-Regimes sind Komplizen und Werkzeuge der religiösen Diktatur

 

Verwaltungsgericht: Demonstration am 20. Juni ist dem Risiko eines schweren Angriffs durch das iranische Regime oder Monarchisten ausgesetzt; SAVAK drohte mit einem Bombenanschlag auf die Kundgebung

Das Verwaltungsgericht Paris entschied heute, dass das polizeiliche Verbot der Demonstration vom 20. Juni auf allgemeinen Gründen beruhte, denen jeglicher konkreter Kontext fehlte. Allerdings zeigen dem Gericht vorgelegte Geheimdienstberichte, dass die Kundgebung am 20. Juni „dem Risiko eines schweren Angriffs durch das iranische Regime oder iranische Monarchisten ausgesetzt ist“.

Im Urteil heißt es weiter, dass Überreste des Schah-Regimes „über einen internen Sicherheitsdienst verfügen, der unter dem Namen SAVAK bekannt ist. Dieser ‚Dienst‘ ist in Europa aktiv und hat damit gedroht, dass er eine Bombe platzieren werde, falls die Verwaltungsbehörden die Demonstration am 20. Juni 2026 genehmigen sollten.“

Dies beweist erneut, dass die Monarchisten nichts anderes sind als Komplizen und willige Werkzeuge des herrschenden religiösen Faschismus im Iran gegen das iranische Volk und seinen Widerstand. Die Ereignisse der vergangenen Monate haben ebenfalls gezeigt, dass faschistische monarchistische Banden vor nichts zurückschrecken, wenn es darum geht, Verbrechen gegen Gegner sowohl des Schahs als auch des Scheichs zu begehen.

In Bezug auf diese Gruppen stellt das Gericht fest, dass die Präsenz der SAVAK „während der Demonstrationen in London am 26. April 2026 sowie in Regensburg, Deutschland, am 10. Mai 2026 deutlich sichtbar war, wo Teilnehmer Kleidung und Banner mit SAVAK-Symbolen zeigten“.

Weiter heißt es im Urteil, dass „die monarchistische Bewegung durch eines ihrer aktiven Mitglieder, Mohammad Sadeghi Ahangar – bekannt für seine Drohungen insbesondere gegenüber den französischen Sicherheitskräften und dem Präsidenten der Republik – ihre Anhänger dazu aufgerufen hat, den Marsch zu blockieren“.

Angesichts der Bombendrohungen des iranischen Regimes und der Monarchisten gegen die Demonstrierenden entschied das Gericht, dass die Demonstration nicht stattfinden könne. Die Anwälte der Kläger haben gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran (NCRI)
20. Juni 2026

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