Nationalen Widerstandsrats Iran (NWRI)

Aufruf an die UN, US, EU und die Arabische Liga, mit einer internationalen Truppe Ashraf zu schützen

A n g r i f f  a u f  A s h r a f  –  Erklärung Nr. 72

– Der Irak beruft sich auf seine Souveränität, um eine internationale Schutzverpflichtung (R to P) zurückzuweisen, internationale Abmachungen zu verletzen und die Unterdrückung der Bewohner von Ashraf sowie den Mord an ihnen zu decken – entsprechend einem Befehl Khameneis, der auf einer "bilateralen Übereinkunft" beruht.

– Die gegenwärtige irakische Regierung ist nicht in der Lage, die Bewohner von Ashraf zu schützen; diese Verantwortung liegt bei den Vereinigten Staaten, bis eine internationale Truppe sie übernimmt.

Während die im Lager Ashraf verübten Verbrechen des iranischen Regimes im iranischen wie im irakischen Volk ebenso wie in der Weltöffentlichkeit Zorn und Abscheu hervorgerufen haben und von vielen Regierungen und internationalen Menschenrechtsorganisationen verurteilt wurden, nehmen die irakischen Behörden ihre Zuflucht zu lächerlichen Rechtfertigungen und Lügen, um unter dem Vorwand der irakischen Souveränität die internationale Schutzverpflichtung (R to P) zurückzuweisen. Es geht ihnen darum, internationale Abmachungen zu verletzen und die Unterdrückung der Bewohner von Ashraf sowie den Mord an ihnen zu decken.

Die irakischen Behörden erwähnen nicht die Befehle, die von Ali Khamenei, dem Obersten Führer der Mullahs, an Nuri al-Maliki, den irakischen Premierminister, auf der Basis ihrer "bilateralen Übereinkunft" ergangen sind, um die wichtigste iranische Opposition im Irak zu unterdrücken; sie erwähnen auch nicht den nackten Terrorismus der Mullahs und der Qods-Truppe gegenüber der PMOI im Irak. Sie sprechen auch nicht über die Unternehmungen, Propaganda, Verschwörungen, Lügen und Falsch-Information aller Art, die gegen den iranischen Widerstand verbreitet werden; sie behaupten statt dessen, die Bewohner von Ashraf mißachteten die irakische Souveränität. Sie behaupten auch, das Ziel des verbrecherischen Angriffs der irakischen Truppen auf das Lager Ashraf habe lediglich in der Bestätigung der irakischen Souveränität gelegen. Außerdem habe man dort eine Polizeistation errichten wollen, als handelte es sich um irgendeinen beliebigen Ort im Irak.

Diese Behauptungen sind unwahr und entbehren jeder Glaubwürdigkeit; jene, die dies Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeordnet bzw. begangen haben, werden seinen internationalen rechtlichen Konsequenzen nicht entgehen.

Das Internationale Komitee von Juristen zur Verteidigung von Ashraf (ICJDA), das aus
8 500 Juristen besteht, das Internationale Komitee auf der Suche nach Gerechtigkeit (ISJ), das aus 2 000 Parlamentariern von beiden Seiten des Atlantik besteht, sowie Resolutionen des Europäischen Parlaments (vom 12. Juli 2007, 4. September 2008 und 24. April 2009) unterstreichen die folgenden Tatsachen:
1) Die Bewohner von Ashraf und ihre Anwälte haben wiederholt erklärt, daß sie die Souveränität des Irak respektieren. Es ist aber vollkommen unannehmbar, daß jemand die Befehle des Obersten Führers des klerikalen Regimes zur Unterdrückung und Vernichtung von Mitgliedern der iranischen Opposition in Ashraf unter dem Deckmantel der irakischen Souveränität ausführt und dabei internationale Verträge bricht, wie es am 28. und 29. Juli 2009 geschah.

2) Die Bewohner von Ashraf haben in Respekt vor der irakischen Souveränität mit den irakischen Behörden ein ganzes Jahr lang (von August 2008 bis zum 28. Juli 2009) Gespräche geführt; die Vertreter der Bewohner Ashrafs verhielten sich dabei – entgegen internationalen Empfehlungen wie denen des ICJDA – äußerst entgegenkommend.

3) Die Einrichtung einer Polizeistation im Lager Ashraf war, das zeigt sich an der Art, wie sie vonstatten ging, ein lächerlicher Vorwand zum Angriff auf seine Bewohner und zur Unterdrückung, unternommen zu Gunsten des schwankenden Regimes in Teheran. Die Bewohner von Ashraf haben den irakischen Truppen seit dem Anfang dieses Jahres, als sie dorthin kamen, ein Höchstmaß an Zusammenarbeit geboten, und zu ihrem Aufenthalt ausgedehnte Vorkehrungen getroffen.

4) Die Bewohner von Ashraf stellten den irakischen Truppen am Eingang des Lagers ein Gebäude mit Dutzenden von Zimmern und Hallen zur Verfügung, ebenso eine Reihe von Schuppen, die zu dem Komplex gehören. Er wurde als Arbeits- und Wohnbereich genutzt. Es wurden dort Zusammenkünfte mit Anwälten, Parlamentariern und internationalen Delegationen veranstaltet, und es wurde komplett von den Bewohnern Ashrafs und mit ihren Mitteln erbaut.

5) Die Bewohner von Ashraf stellten den irakischen Truppen vier Wachtürme, Straßen und Installationen an vier Plätzen am Zaun außerhalb des Lagers zur Verfügung. Die Installationen wurden mit erheblichem Aufwand von den Bewohnern erbaut.

6) In einer Geste des guten Willens haben die Bewohner von Ashraf 10 Wachtürme, die sich in den Grenzen des Lagers befinden, verlassen. Sie waren 20 Jahre lang von Mitgliedern der PMOI, die im Lager leben, benutzt worden. Man wollte dadurch bei den irakischen Truppen den Eindruck verhindern, daß ihre Arbeit nicht anerkannt werde oder man sich in sie einmische.

7) Die Bewohner von Ashraf haben akzeptiert, daß das irakische Innenministerium Fingerabdrücke von ihnen nahm und ihre Personalien registrierte. Dies Unternehmen dauerte fünf Tage lang und endete am 9. April 2009.

8) Die Bewohner von Ashraf haben einzelne Gespräche mit der irakischen Verwaltung geführt. Sie fanden im Lager in der Nähe der irakischen Truppen statt und dauerten 19 Tage. Das Unternehmen endete am 22. April 2009. In diesen Interviews, bei denen auch amerikanische Soldaten anwesend waren, erklärten die Bewohner von Ashraf, sie hätten sich – entgegen Angeboten, die ihnen von dem irakischen Ministerium für die Menschenrechte gemacht worden waren – dafür entschieden, in Ashraf zu bleiben. Ihre Entscheidung wurde offiziell registriert; elf von ihnen aber verließen auf ihren Wunsch das Lager.

9) Aufgrund eines Vorschlags von Ashraf wurden alle Gebäude, Wohnbezirke, landwirtschaftliche Einrichtungen, Gärten und Installationen des Lagers von Beamten des irakischen Innenministeriums gründlich durchsucht und vollständig ausgerüstet. Bei dieser Durchsuchung, die drei Tage in Anspruch nahm und bis zum 20. April 2009 dauerte, kamen auch besonders dressierte Polizeihunde zum Einsatz; einem offiziell unterzeichneten Dokument zufolge sind keine Waffen oder Sprengstoff gefunden worden außer 23 Packungen von Böllerschüssen, von denen einige leer, andere unbrauchbar geworden waren.

10) Es duldet daher keinen Zweifel, daß der brutale Angriff auf das Lager und die dabei verübten Morde, unter dem Vorwand, dort zur Sicherung der irakischen Souveränität eine Polizeistation zu errichten, in Wahrheit einzig im Gehorsam gegen die Forderungen des klerikalen Regimes geschehen sind. Am Morgen des 28. Mai 2009 griff die irakische Polizei in einem Überraschungsschlag das Lager an seinem Eingang an. Seitdem wurde es belagert, zunehmend unter Druck gesetzt, bedroht und Einschränkungen unterworfen. Endlich, am 28. Juli 2009, erfolgte der brutale Angriff auf die Bewohner. unter ihnen wurde bestialisch gemordet – auf Geheiß von Khamenei, der im Iran mit einem das ganze Land erfassenden Aufstand konfrontiert ist.

11) Es ist bemerkenswert: Am Tage des Angriffs, am 28. Juli, kamen Vertreter der Bewohner von Ashraf um 12 Uhr mittags mit Kommandeuren der irakischen Truppen und Abgesandten des Premierministers zusammen, um zu besprechen, auf welche Weise die irakische Polizei dort stationiert werden könnte. Bei diesen Gesprächen, die zwei Stunden dauerten, unterstrichen die Bewohner von Ashraf erneut, sie hätten gegen eine Stationierung der Polizei am Eingang des Lagers nichts einzuwenden, und seien bereit, auf eigene Kosten an dieser Stelle die Ausstattung der Polizei zu verbessern. Doch die andere Seite war nicht bereit, diese Vorschläge entgegenzunehmen; sie war – im Namen des Mullah-Regimes – zu Angriff und Mord entschlossen. Während der Verhandlungen erhielt der Vertreter des Premierministers drei Telefon-Anrufe aus Bagdad; am Ende erhielt er den Befehl, die Gespräche abzubrechen und mit dem Angriff zu beginnen. Die Brutalität des Angriffs, die Anzahl der dazu eingesetzten Truppen und ihr kriminelles Verhalten entschleierte das Ziel dieser Operation: Sie diente nicht dazu, die Souveränität des Irak zu bestätigen, sondern im Namen des iranischen Regimes das Lager Ashraf zu zerstören.

12) Mowaffaq al-Rubaie, bis zum Mai 2009 innerhalb der irakischen Regierung verantwortlich für die Angelegenheiten des Lagers Ashraf, sagte in einem am 13. Juli 2008 mit dem arabisch sprechenden Fernsehsender des iranischen Regimes, Al-Forat, im Irak geführten Interview: "Dieser Fall wird sehr bald abgeschlossen sein. … Die einzige Möglichkeit besteht darin, daß die bewaffneten Truppen des Irak die Verantwortung und Verwaltung der Basis Ashraf übernehmen. Sie muß ausschließlich in irakischen Händen liegen. Jene, die an dem irakischen Volk Verbrechen begangen haben, müssen hier vor Gericht gestellt werden. … Jedes Land, das sie unterstützt, mag sie aufnehmen; die Mehrheit von ihnen sollte in ihr Heimatland zurückkehren. Sie werden, vielleicht mit Ausnahme von 56, begnadigt werden. Der Rest sollte in sein Land zurückkehren."

13) Die Bewohner von Ashraf hatten von Anfang an nichts dagegen, daß die irakische Polizei am Eingang des Lagers Stellung bezog. Ihre Vertreter hatten in zahlreichen Besprechungen mit den Truppen des Irak wie der USA bekräftigt, daß sie dagegen keinen Einwand haben. Doch eine Polizei-Präsenz mitten im Lager, wo 1 000 muslimische Frauen und Mädchen in ihrer islamischen Tradition leben, dient anderen Zwecken als denen, zu denen sich die irakischen Behörden immer wieder bekannt haben. Mowaffaq al-Rubaie sagte in demselben Fernsehsender am 1. April: "Allmählich werden die irakischen Sicherheitskräfte das Lager betreten, Kontrollposten errichten sowie Patrouillen, Durchsuchungen und Angriffe durchführen."

14) Am 29. Juli 2009, als das Massaker in Ashraf in vollem Gange war, äußerte sich Ali Larijani, der Sprecher des iranischen Parlaments, in Gemeinschaft mit einigen Leitern des Freitagsgebetes voll Dank und Anerkennung über Nuri al-Maliki; er applaudierte seiner "tapferen Aktion", die bestimmt sei, "die Monafrqin (das ist der Spottname des Regimes für die Mudschaheddin) zu vernichten".

15) Am 31. Juli 2009 erklärte Al-Maliki, der Premierminister des Irak, mit äußerster Unverschämtheit: "Die Errichtung des Polizeizentrums findet statt, weil einige der Lagerbewohner in den Iran oder ein anderes Land reisen wollen, jedoch von der Organisation (d. h. der PMOI) und ihren Anführern daran gehindert werden. Einige wünschen, durch Rückkehr in den Iran in den Genuß der Amnestie zu kommen; doch man gestattet es ihnen nicht. 55 von ihnen werden von Interpol verfolgt, weil sie Verbrecher sind und Anklagen gegen sie vorliegen. Die Verantwortlichen des Lagers verweigern ihre Auslieferung. Daher haben wir uns zur Errichtung eines Polizeizentrums dort entschieden." (Al-Hurra-Fernsehsender am 31. Juli 2009) Es liegt am Tage: Al-Maliki stützt sich auf die terroristische Qods-Truppe und die "9. Badr-Brigade des Korps der iranischen Revolutionsgarden", um auch zukünftig seine Macht als Premierminister des Irak zu erhalten; die Art, wie er Khamenei gefällig ist, entbehrt nicht der Bosheit.

16) Am 2. August 2009 wurde berichtet: Generalmajor Al-Shemeri, der Kommandeur der Polizei der Provinz Diyala, "habe die PMOI im Lager Ashraf angewiesen, den Irak binnen 30 Tagen zu verlassen. Al-Shemeri erklärte, die Mitglieder Organisation seien frei, in ein Land ihrer Wahl umzusiedeln oder in den Iran zurückzukehren. Er drohte, sie würden, wenn sie das Lager Ashraf nicht verließen, durch militärische Aktion vertrieben werden. Die Frist hat am ersten dieses Monats begonnen." (Al-Baghdadiya-Fernsehen am 2. August)

17) Es zeigt sich: Das Problem der Bewohner von Ashraf hat weder mit der irakischen Souveränität noch mit der Präsenz der Polizei oder der Errichtung einer Polizeistation zu tun, die am Eingang des Lagers (ausgerechnet in dem Gebäude, das den Namen des verewigten Lord Slynn of Hadley trägt) kommandiert würde. Hinter diesem Gerede von Mißbrauch der Souveränität und Errichtung einer Polizeistation steckt nichts anderes als die "gegenseitige Übereinkunft" von Khamenei und Al-Maliki zur Unterdrückung und Vernichtung der iranischen Opposition, zu ihrer Unterwerfung unter das klerikale Regime. Das ist der Hintergrund dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit, mit dem das Völkerrecht, die Verträge und Resolutionen mit Füßen getreten werden, nicht anders als die "Schutzverpflichtung" (R to P).

18) Mit Bezug auf die "Schutzverpflichtung" sagte der Generalsekretär der Vereinten Nationen: "R to P ist der Souveränität nicht entgegengesetzt, sondern mit ihr im Bunde. Starke Staaten schützen ihre Bevölkerung; schwache können oder wollen es nicht. … R to P ist bestrebt, die Souveränität zu kräftigen, nicht sie zu schwächen." (Ban Ki-moon, der Generalsekretär der Vereinten in Berlin am 15. Juli 2008)

19) Auf der Grundlage des Abschlußdokuments des Weltgipfels von 2005 machte der Generalsekretär der Vereinten Nationen geltend: In der Welt von heute bedeutet das Engagement einer Regierung gegen Genozid, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit "keine Verletzung der Souveränität eines betroffenen Staates". Der Weltgipfel von 2005 hat sich folgende Auffassung zu eigen gemacht: Wenn "die Behörden eines Landes offensichtlich in der Aufgabe versagen, ihre Bevölkerung" vor diesen vier Verbrechen und Verletzungen "zu schützen", sind die Regierungen "bereit, rechtzeitig und entschlossen durch den Sicherheitsrat in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen einschließlich ihres VII. Kapitels tätig zu werden, und dabei von Fall zu Fall mit geeigneten zuständigen regionalen und örtlichen Organisationen zusammenzuarbeiten." (Berlin, den 15. Juli 2008)

20) Die Erfahrung des vergangenen Jahres hat bewiesen: Die gegenwärtige irakische Regierung besitzt nicht die Fähigkeit, für den Schutz des Bewohner von Ashraf die Verantwortung zu übernehmen. In Wahrheit ist sie unglücklicherweise dem Wunsch der iranischen Diktatur willfährig, die iranische Opposition, soweit sie im Irak lebt, entsprechend der "gegenseitigen Übereinkunft" zu unterdrücken. Wie Frau Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates des Iran, am 2. August an den Präsidenten der Vereinigten Staaten geschrieben hat, besteht die Lösung in Folgendem: Die Truppen der USA werden mit dem Schutz von Ashraf beauftragt, bis eine internationale Truppe unter Aufsicht der UNO an ihre Stelle tritt. Der iranische Widerstand ruft die UNO, die Regierung der USA, die Europäische Union und die Arabische Liga dazu auf.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates des Iran

7. August 2009 

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