Nationalen Widerstandsrats Iran (NWRI)

Ein weiteres Opfer der irakischen Angriffe auf Ashraf ist gestorben

Angriff auf Camp Ashraf – Erklärung 84

NWRI – Gegen Mittag, am 17. August 2009, starb Ali Asghar Pour (47), ein langjähriger Veteran der Volksmojahedin Iran (PMOI) an den Folgen seiner Verletzungen im Balad Krankenhaus der US Streitkräfte. Drei Wochen lang hatte er grausame Schmerzen und mußte mehrfach operiert werden, wobei er auch sein Bein verlor.

Am 28. Juli bekam er bei dem Angriff der irakischen Einheiten einen schweren Schlag auf den Kopf und wurde in den linken Arm und den Bauch getroffen. Er war einer der 12 Personen, die in einem kritischen Zustand waren, nachdem sie 48 Stunden nach dem Angriff in das Balad Krankenhaus gebracht wurden.

Er war ein politischer Gefangener unter dem klerikalen Regime. Er saß vier Jahre im Evin und im Qezel Hessar Gefängnis und erlitt einige Folterungen.

In unser Erklärung 18 vom 28. Juli wurde erwähnt, dass Asghar Yaghoub Pour von einer Kugel in den Bauch getroffen wurde und dass sein Arm gebrochen war und dass er unter den kritischen Verwundeten ist, die eine Operation und dringende medizinische Hilfe benötigen, doch die irakischen Agenten lehnten ab. In Erklärung 22 vom 29. Juli wurde gesagt: „Der NWRI hält Premierminister Nuri al-Maliki persönlich für den Verbot des Zugangs von Ärzten nach Ashraf und den Tod von denen, die nur mit medizinischer Hilfe am Leben bleiben, verantwortlich und er wird diese Dinge vor einem internationalen Tribunal rechtfertigen müssen.“

Der iranische Widerstand hält Nuri al-Maliki als obersten Befehlsgeber für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit für Verantwortlich. Die Verbrechen basieren auf einem „bilateralen Abkommen“ mit Khamenei und er sollte vor einem internationalen Tribunal Rede und Antwort stehen.

„Die Regierung der USA, welche die Bewohner von Ashraf entwaffnet hat und sie schutzlos hinterließ, hat ein Abkommen mit jedem einzelnen Ashrafbewohner abgeschlossen, welches ihm Schutz bis zur endgültigen Bestimmung ihres Status gibt, daher brauchen sie die Augen vor den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ashraf nicht verschließen. Artikel 45 der vierten Genfer Konvention sagt ausdrücklich: „Wenn eine Regierung die Konventionen in wichtigen Dingen nicht respektiert, dann soll die Regierung, die die Personen übergeben hat (hier die USA), effektive Maßnahmen ausführen, um eine Korrektur der Situation zu erreichen oder die geschützten Personen zurück nehmen. Solch einer Anfrage muss entsprochen werden.“

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
17. August 2009

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