Irakischer General vom spanischen Untersuchungsrichter wegen in Ashraf (Irak) begangener Verbrechen gegen die internationale Gemeinschaft vorgeladen
Das Zentrale Untersuchungsgericht Nr. 4 des Spanischen Nationalen Gerichtshofs hat in einer Verfügung, die heute endgültig wurde, den Kommandanten des tödlichen Überfalls auf das Lager Ashraf im Irak im Juli 2009, das 3.400 Mitglieder der Organisation der Volksmudschahedin Irans beheimatet, vorgeladen.
Der Verfügung zufolge muss Generalleutnant Abdulhussein Shammari, der den Angriff auf Ashraf unter dem Oberbefehl des Komitees für die Schließung von Camp Ashraf im Büro von Premierminister Nouri Al-Mliki leitete, am 8. März 2011 vor dem Richter in Spanien erscheinen.
Das spanische Gericht, das den rechtlichen Status des Bewohner Ashrafs als gemäß der Vierten Genfer Konvention geschützte Personen bekräftigte, hat diesen Prozess wegen „Kriegsverbrechens“ und „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ begonnen, um 11 Verbrechen des Mordes, 480 Verbrechen ernster Verletzungen, 36 Verbrechen illegaler Inhaftierungen und Folter sowie Zerstörungen betreffs Bewohnern von Ashraf, die alle unter der IV. Genfer Konvention geschützte Personen sind, zu untersuchen.
Das Gericht erklärte, dass in Übereinstimmung mit dem Statur von Rom des Internationalen Kriminalgerichts vom Juli 1998 „ernste Brüche der Genfer Konvention“ „Kriegsverbrechen“ seien.
Das spanische Gericht kam zu dem Schluss, dass „Spanien seine Zuständigkeit bei der Unterdrückung von Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Terrorismus oder Verbrechen gegen gemäß dem Gesetz bewaffneter Konflikte geschützten Personen, unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb seines Territoriums geschehen, darauf begründet, dass eine Strafverfolgung gemäß den Verkehrungen des Organischen Recht der Justiz angemessen ist.“
Der Nationale Gerichtshof Spaniens betrachtet Artikel 29 der IV. Genfer Konvention als anwendbar, der feststellt, „Die Konfliktpartei, in deren Händen sich möglicherweise geschützte Personen befinden, ist verantwortlich für die Behandlung, derer sie durch ihre Agenten unterzogen werden, und zwar unabhängig von irgendwelcher individueller Verantwortung, die diese auf sich geladen haben mögen.“ Dementsprechend bekräftigt das Gericht die Verantwortlichkeit des zuständigen irakischen Offiziellen in der Hierarchie der Entscheidungstreffung.
Die Notwendigkeit betonend, „effektive Strafsanktionen für Personen, die irgendeinen der schwere Verletzungen der /Genfer Konvention) begehen oder anordnen, bereitzustellen“, stellt das Gericht fest, dass alle Signaturstaaten der Genfer Konvention „der Verpflichtung unterliegen sollen, nach Personen zu fahnden, von denen behauptet wird, sie hätten solche ernste Verletzungen begangen oder befohlen, und solche Personen ungeachtet ihrer Nationalität vor ihre eigen Gerichte zu stellen.“
Das Gericht weist die Antwort des Iraks an die spanischen Rechtsbehörden zurück und stellt fest, dass „die vom irakischen Außenministerium vorgebrachte Antwort, dass nämlich ‚der Irak bereits eine juristische Untersuchung des Themas durchgeführt habe und sich seinerseits verpflichtet sieht, eine Lösung für die Bewohner Ashrafs entsprechend dem internationalen Recht zu finden’ „… völlig unzureichend ist und die Existenz einer effektiven Untersuchung und Verfolgung keineswegs belegt, und sagt ‚sie informiert nicht darüber, welche Behörde eine solche Untersuchung durchführt, oder zu welche Datum sie begonnen wurde, oder welche Schritte diesbezüglich unternommen worden sein mögen oder was, wenn überhaupt, das Ergebnis gewesen sein mag.“
Das Gericht stellt weiter fest, dass „im Gegenteil die Kläger Berichte von verschiedenen Berichterstattern der Vereinten Nationen, so denen vom 9. Mai 2010, vom 26. Mai 2010 oder vom 1. Juni 2010, vorlegen, die darauf hinweisen, dass es keine wirkliche Untersuchung oder Verfolgung der bekannten Fakten gibt. Trotz der Nachfragen von UN-Berichterstattern an die irakischen Behörden betreffs der diesem Prozess zugrunde liegenden Fakten wurden keine Antworten gegeben oder sind nach Auffassung der Berichterstatter unbefriedigend.“
Das ist das erste Mal, dass ein irakischer Offizieller wegen ernster Verletzungen des internationalen Rechts vor ein Gericht geladen wird.
Die Entscheidung des Gerichts betreffs des Versäumnisses der irakischen Behörden, das, was im Juli 2009 geschehen ist, und die Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger, die den Überfall angeordnet haben, zu untersuchen, bekräftigt noch mehr, dass die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Vereinigten Staaten und die Vereinten Nationen unter den gegenwärtigen Umständen und bis zu dem Zeitpunkt, da die Rechte der Bewohner Ashrafs in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht respektiert werden, die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit der Bewohner Ashrafs sicherzustellen und eine humanitäre Krise zu verhindern.
Dr. Juan E. Garcés