Agenturen – Berlin – Die vom Verfassungsschutz beobachtete iranische Exil-Opposition soll trotz deutlicher Kritik aus dem Bundestag offenbar weiterhin auf der EU-Terrorliste bleiben. Der Rat der EU-Umweltminister befasst sich voraussichtlich am (morgigen) Donnerstag in Brüssel mit einem entsprechenden Antrag. Ein Sprecher von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bestätigte, dass das Thema Iranische Volksmudschahedin (PMOI) auf der Tagesordnung stehe.
Die Abstimmung über dieses Thema im Umweltrat klingt zunächst befremdlich. In der EU kann aber jeder Ministerrat Entscheidungen treffen. Der Rat ist der letzte unter deutscher EU-Präsidentschaft, die Ende des Monats nach halbjähriger Dauer endet.
Laut Antrag soll PMOI weiterhin unter die Maßnahmen für den Kampf gegen den Terrorismus fallen. Darunter fällt auch die Sperrung von Konten. Die Organisation im Dachverband Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) war erstmals im Mai 2002 auf die Liste terroristischer Organisationen gesetzt worden. Im Dezember vergangenen Jahres gewann PMOI vor dem Europäischen Gerichtshof einen Prozess, wonach ihr rechtliches Gehör verweigert worden sei. Die EU teilte der Organisation ihre Beweggründe mit und beließ sie im übrigen auf der Liste. Dies führte bereits zu empörten Nachfragen aus den Parlamenten in Dänemark und Italien.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Fragen des Bundestags befasste sich Mitte des Monats mit dem Problem. Die FDP als führende Oppositionspartei verlangte eine Begründung, warum die Bundesregierung diese EU-Politik mitträgt. Ihr Menschenrechtspolitiker Burkhardt Müller-Sönksen sagte zwar sei die Terrorliste mit Fug und Recht eingeführt worden. Der Einsatz dieses "grundsätzlich geeigneten Instruments" müsse allerdings im speziellen Fall auch erforderlich sein. Nach den von der Bundesregierung bisher zur Verfügung gestellten Erkenntnissen sei die Ausgrenzung von PMOI auch außenpolitisch nicht zu rechtfertigen.
Der Grünen-Experte Volker Beck erklärte, dass solche Verfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien und auf der Grundlage von Beweisen zu erfolgen hätten. "Beides ist nicht in ausreichendem Maße erfolgt." Das bedeute nicht, dass PMOI am Ende nicht doch wieder auf der Liste stehen würde. Aber auch bei der Bekämpfung des Terrorismus könne man nicht willkürlich vorgehen.
Die Unionsfraktion erklärte, sie habe noch weiteren Erörterungsbedarf. Nach Angaben des Bundestages trat sie für das Einhalten rechtsstaatlicher Verfahren ein. Die SPD bewertete den Vorgang den Angaben zufolge als als "ausgesprochen beunruhigend".