Nationalen Widerstandsrats Iran (NWRI)

Neue EU-Niederlage im Rechtsstreit über Anti-Terror-Liste

Deutsche Welle – LUXEMBURG: Die Europäische Union darf die Organisation "Volksmudschaheddin des Iran" nicht auf ihrer so genannten "Terrorliste" führen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Nach dem Urteil dürfen auch Vermögen der zur iranischen Exilopposition gehörenden Gruppierung nicht eingefroren werden. Das Gericht erklärte damit in erster Instanz eine Entscheidung des EU-Ministerrats vom Juli dieses Jahres für unrechtmäßig. Zur Begründung hieß es, die Organisation sei vor dem Beschluss nicht hinreichend angehört worden.
Außerdem habe der Ministerrat Informationen, die angeblich die Einstufung als Terrororganisation rechtfertigten, dem Gericht nicht vorlegen wollen.

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