Der Abgeordnete des irakischen Einheitsfront kritisierte die Regierung al-Maliki, dass sie die Freilassung der 36 Bewohner von Ashraf verzögert, obwohl es ein Gerichtsurteil zu ihrer Entlassung gibt. Sie wurden von den irakischen Streitkräften während eines Angriffs Ende Juli auf Camp Ashraf entführt.
Herr Adnan Ghaem Ziab sagte, dass die Regierung von al-Maliki die Unabhängigkeit des Justizsystems im Irak zu akzeptieren habe, weil ihre Unabhängigkeit ein Garant für Freiheit und die Rechte der irakischen Bürger sei. Er ergänzte, dass die Ablehnung einer richterlichen Anweisung eine Verletzung von Menschenrechten und der irakischen Verfassung ist.
Er sagte weiterhin, dass die brutalen Angriffe durch die Polizei- und Militäreinheiten auf die Bewohner von Camp Ashraf ein beschämender Akt seien und dass er zu Toten und Verletzten unter den politischen Flüchtlingen geführt habe. Er sagte, diese Aktionen wurden aufgrund von iranischen Forderungen ausgeführt und verstoßen gegen die arabischen Wertvorstellungen und moralischen Grundsätze, besonders in einer Zeit, wo die iranischen Menschen auf den Straßen für Demokratie und Frieden demonstrieren.
Der Abgeordnete der irakischen Einheitsfront beschrieb die Unterdrückung der iranischen Opposition als ein Geschenk an den Iran und ergänzte, dass dies ein klares Zeichen für die Einmischung des Iran in den Irak sei.
Herr Ziab betonte, dass die Bewohner von Ashraf alle geschützte Personen unter der vierten Genfer Konventionen seinen und seit sechs Jahren unter dem Schutz der USA standen. Das Camp wurde 2009 nach schriftlichen Garantien zur Sicherheit der Bewohner in Ashraf an die irakischen Einheiten übergeben. Weder die USA noch der Irak haben diese Versprechen eingehalten und am Ende haben viele Menschen ihr Leben verloren oder wurden verwundet.
Er ergänzte, dass der eindeutige Einfluß des iranischen Regimes im Irak die Anwesenheit einer UN Truppe im Camp erfordere, damit solche Ereignisse wie im Juli verhindert werden. Herr Ziab sagte, dass er für eine solche Truppe stimmen würde.