Präambel
Die Verweigerungen des Iran, die Internationale Atomenergiebehörde und den UN Sicherheitsrat zu informieren, sowie der Bau einer Urananreicherungsanlage in der Nähe von Qom und eine Urananreicherung auf 20 Prozent, sind nur einige aktuelle Beispiele. Es gibt zudem Sorgen über die Rolle der Revolutionsgarden in den erwähnten Aktivitäten.
Es ist notwendig, dass die Länder wachsam gegenüber den iranischen Banken, insbesondere der Zentralbank des Iran sind, um Transaktionen zu verhindern, die dem Iran bei den sensiblen Bereichen seines Atomprogramms helfen.
Es muss auch eine Verbindung der Erneuerung des iranischen Energiesektors mit der Finanzierung solcher Aktivitäten beobachtet werden.
Bestimmte Technologien im Energiesektor können ebenfalls für einen sensiblen Kernkreislauf genutzt werden.
Haupttext
Wiederholung der langfristigen Forderung zum Stopp der Urananreicherung und anderer Atomprojekte.
Wiederholung der Forderung einer vollständigen Zusammenarbeit des Iran mit der IAEA.
Verpflichtung des Iran, das Sicherheitsabkommen mit der IAEA zu erfüllen, welches unangekündigte Inspektionen von verdächtigen Anlagen beinhaltet.
Verpflichtung des Iran, keine neuen Anreicherungsanlagen zu bauen.
Stopp der Investitionen in sensible Aktivitäten, darunter auch der Abbau von Uran und die Anreicherung oder die Produktion von Raketen, die solche Aktivitäten unterstützen. Die Länder werden verpflichtet, solche Investitionen zu verbieten.
Zusätzliche Waffenembargen. Die Länder sollen den Verkauf von folgenden Waffen verbieten: Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, großkalibrige Artillerie, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen oder Raketensysteme. Es soll auch die Ausbildung an solchen Waffen verboten werden.
Die Länder werden aufgerufen, entschieden gegen Waffenlieferungen an den Iran vorzugehen.
Verbot des Irans von Aktivitäten, die mit der Entwicklung von Raketen, welche Kernwaffen tragen können, verbunden sind. Andere Länder sollten die Lieferung solcher Technologien verbieten.
Weitere Vorsorgemaßnahmen
Einfrieren der Konten von Personen und Firmen, die in Verbindung mit den Revolutionsgarden stehen und Aussprechen von Reiseverboten. Aufruf der Länder, wachsam gegenüber Transaktionen der Revolutionsgarden zu sein, wenn diese für verbotene Aktivitäten genutzt werden.
Gründung eines wirkungsvollen Kontrollmechanismusses für unangekündigte Kontrollen in Hochseehäfen, wenn es glaubhafte Informationen gibt, dass verbotene Ladung wie Waffen oder sensible Nukleartechnologie in den Schiffen ist.
Verpflichtung der Länder, verbotene Teile zu konfiszieren.
Um die Möglichkeiten des Irans einzuschränken, Sanktionen zu umgehen, werden die Länder gebeten, Informationen von Schiffslinien der islamischen Republik und der Transportfluglinien mitzuteilen, welche Sanktionen umgehen oder Namen von Schiffen umbenennen (eine Methode, die in der Vergangenheit angewendet wurde).
Maßnahmen im Finanz-, Handels- und Bankenbereich
Diese Maßnahmen greifen, wenn ein Staat Informationen hat, die den glaubwürdigen Verdacht erheben, dass solche Geschäfte dem iranischen Atomprogramm dienen oder Sanktionen umgehen sollen.
Die Staaten werden aufgerufen, solche Transaktionen zu blockieren. Das gilt auch für Versicherungen, die mit solchen Aktivitäten verbunden sind.
Die Staaten werden verpflichtet, entschieden gegen Geschäfte mit den Revolutionsgarden oder iranische Schiffslinien vorzugehen, wenn solche Geschäfte bestehende Verträge verletzen könnten.
Die Staaten werden aufgerufen, iranischen Banken keine Lizenzen zu geben, wenn es eine Verbindung zur Umgehung von Sanktionen gibt. Dies gilt auch für Bankverbindungen.
Die Staaten werden aufgerufen, ihren Banken keine Eröffnung von Filialen in den Iran zu erlauben, wenn sie Verbindungen zum Vertragsbruch aufweisen.
Regelung zur Umsetzung der Sanktionen (inklusive frühere Runden)
Gründung eines UN Expertengremiums, welches die Umsetzung der Sanktionen kontrolliert und Wege zur schnelleren Umsetzung anbietet.
Verpflichtung zum Dialog mit dem Gremium.
Ein Maßnahmenpaket vom Juli 2008 bleibt auf der Tagesordnung.
Wie in früheren Resolutionen üblich, werden die Maßnahmen aufgehoben oder verschoben, wenn der Iran vollständig mit der IAEA kooperiert.