Von Reinhard Urschel
HAZ – Berlin. Für den 30. Juni haben Exil-Iraner zu einer Demonstration in Paris aufgerufen, erwartet werden mehrere Zehntausend Teilnehmer. Der Hintergrund ist tragisch: Am 18. Juni 2003 starb eine Frau aus dem Iran an den schweren Verbrennungen, die sie sich am Vortag selbst zugefügt hatte. In Rom und Bern zündeten sich damals drei Exil-Iraner vor den französischen Botschaften an.
Auslöser der Selbstverbrennungen war eine Großrazzia in Paris, bei der die französische Polizei 165 Mitglieder der islamisch-sozialistischen Gruppe der Volksmudschaheddin festgenommen hatte. Der französische Premier Jean-Pierre Raffarin verteidigte das Vorgehen damals mit den Worten: Es ging darum, das Rückgrat einer Organisation auf unserem Territorium zu zerschlagen, die von der EU als terroristisch eingestuft wird.
Ob die Volksmudschaheddin wirklich Terroristen sind, ist in der Europäischen Union umstritten. Der Europäische Gerichtshof teilt diese Auffassung nicht, der Ministerrat hingegen hält an der Einschätzung fest. Die deutsche Vertretung des nationalen Widerstandsrates Iran hat deshalb in Berlin an EU-Ratschefin Angela Merkel appelliert, sie möge darauf dringen, dass sich die europäische Exekutive an die Urteile der eigenen Gerichtsbarkeit hält. Das Kanzleramt äußert sich bislang nicht dazu.
In einigen, kleineren EU-Ländern wie Dänemark, Belgien und den Niederlanden werfen Initiativen von Parlamentariern dem EU-Ministerrat offen vor, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu umgehen. Nach den Anschlägen des 11. September hatte sich die EU auf eine gemeinsame Haltung zum Terrorismus verständigt. Dazu gehörte auch die Einführung einer Terrorliste. Darauf erscheinenden Organisationen werden umgehend die Konten gesperrt. Auch die Volksmudschaheddin wurden auf die Liste gesetzt. Die Exil-Iraner in Deutschland sprechen offen den Verdacht aus, dass europäische Staaten wie Großbritannien und Frankreich dafür sorgen, dass dies so bleibt. Diese Länder wollten es sich aus ökonomischem Kalkül nicht mit dem Regime in Teheran verderben.
Die EU kann sich nicht zu einer einheitlichen Haltung durchringen, obwohl die Richter in Luxemburg Ende 2006 den Beschluss des Rates für nichtig erklärt haben, in dem die Gelder der Volksmudschaheddin eingefroren werden. Die Volksmudschaheddin selbst betreuen in ihren Erklärungen zu dem Rechtsstreit mit der EU, sie hätten seit Jahren jeder Gewalt abgeschworen. In Deutschland verweisen sie auf eine Erklärung des Generalbundesanwaltes vom 1998, dass gegen sie hinsichtlich des Vorliegens gemäß Straftat §129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) ein Anfangsverdacht nicht bestehe: Die Taten der Volksmudschaheddin sind auch nicht geeignet, innen- oder außenpolitische Belange der Bundesrepublik in nennenswertem Maß zu berühren. Die Deutschlandsvertretung der Exil-Iraner in Berlin möchte erreichen, dass der offene Widerspruch zwischen dem Gerichtsbeschluss und dem Beharrungsvermögen des EU-Rates noch unter deutscher Ratspräsidentschaft ausgeräumt wird. Dabei gehe es vor allem darum, sagt ihr Sprecher Javad Dabiran, kein falsches Signal an die Machthaber in Iran zu senden. Vom Mullah-Regime werde das Verhalten der EU als Signal des Entgegenkommens verstanden.