In einem weiteren inhumanen Akt, verboten irakische Einheiten die Augenoperation von zwei Patienten aus Ashraf, die für den 20. September in Bagdad angesetzt waren. Es gab keine Begründung oder Erklärung für die Verweigerung, so mußten sie nach Ashraf zurück kehren. Solche Operationen müssen Monate im Voraus angemeldet werden. Es muß nicht erwähnt werden, dass die Patienten alle Kosten der Behandlung und den Transport selbst zu tragen haben.
Der iranische Widerstand möchte betonen, dass die inhumane Belagerung von Ashraf und die Weigerung, Patienten ihre notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen, zu einer Verschlechterung ihrer Situation beigetragen hat und dass viele Krankheiten nun nicht mehr geheilt werden können. Daher ruft der iranische Widerstand den UN Generalsekretär, die Sonderbeauftragten des Generalsekretärs im Irak, die UN Hochkommisarin für Menschenrechte, die UN Sonderbeauftragten für Gesundheitsrechte und andere relevante Gremien auf, sofort einzugreifen, damit alle Restriktionen gegen die Bewohner von Ashraf aufgehoben werden und spezielle Krankenhauseinrichtungen und andere medizinische Dienste für sie frei genutzt werden können.
Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
24. September 2010