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Juristen und Politiker fordern Frankfurts OB Josef zur erneuten Prüfung der Paulskirchen-Vergabe auf

Martin Patzelt, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages, der frühere Bundesrichter und internationale Strafrichter Prof. Dr. Wolfgang Schomburg sowie der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (Foto) gewandt. Sie bitten die Stadt, die Überlassung der Paulskirche für die Verleihung des „Freiheitspreises 2026 für das iranische Volk“ am 7. November erneut rechtlich und administrativ zu prüfen.

Hintergrund ist die Entscheidung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Reza Pahlavi, den Sohn des gestürzten iranischen Diktators Schah Mohammad Reza Pahlavi, den Preis treuhänderisch für das iranische Volk entgegennehmen zu lassen. Die Unterzeichner verweisen auf die besonderen Vergaberegeln der Paulskirche, wonach Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter dort grundsätzlich nicht stattfinden sollen. Zugleich weisen sie auf die breiten Proteste gegen die Auswahl Pahlavis hin und betonen, dass es ihnen nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die konsequente Anwendung der für diesen historischen Ort geltenden Regeln und um die Wahrung seines demokratischen Charakters geht.

Nachfolgend dokumentieren wir das Schreiben im vollständigen Wortlaut:

An:
Herrn Mike Josef, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main

Berlin – 26. Oktober 2026

Betreff: Bitte um erneute Prüfung der Überlassung der Paulskirche für die Veranstaltung „Freiheitspreis 2026 für das iranische Volk“ am 7. November 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie und die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main höflich, die Entscheidung über die Überlassung der Paulskirche für die Veranstaltung zur Verleihung des „Freiheitspreises 2026 für das iranische Volk“ am 7. November 2026 erneut zu prüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der besonderen Bestimmungen für die Nutzung dieses historischen Ortes.

Wir stellen diese Bitte nicht mit dem Ziel, die Meinungsfreiheit einzuschränken oder die Äußerung einer politischen Auffassung zu verhindern, sondern aufgrund der besonderen rechtlichen und historischen Stellung der Paulskirche sowie der Kriterien, die die Stadt Frankfurt selbst für die Nutzung dieses Gebäudes festgelegt hat.

Die Paulskirche ist kein gewöhnlicher Veranstaltungsraum. In Dokumenten der Stadt Frankfurt wird sie als Symbol des demokratischen Willens der Deutschen und als eine der bedeutendsten politischen Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Nach dem durch Magistratsbeschlüsse aus den Jahren 1994 und 1998 festgelegten Rahmen für ihre Vergabe darf die Paulskirche nur für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die diesem „Grundcharakter“ Rechnung tragen; bei deren Prüfung ist ein „äußerst strenger Maßstab“ anzulegen. [1]

In diesen Regelungen heißt es ausdrücklich:

„Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter sollen in der Paulskirche nicht stattfinden.“

Weiter heißt es:

„Veranstaltungen mit politischem Charakter sollen in der Paulskirche nur aus besonderen Anlässen in Ausnahmefällen stattfinden.“ [1]

Das bedeutet, dass Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter grundsätzlich nicht in der Paulskirche stattfinden sollen und politische Veranstaltungen nur aus besonderen Anlässen und in Ausnahmefällen zugelassen werden sollen.

Diese Grundsätze wurden in der offiziellen Antwort des Magistrats auf eine Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2023 nochmals ausdrücklich bestätigt. [1]

Vor diesem Hintergrund stellt sich aus unserer Sicht die berechtigte Frage, ob der tatsächliche Charakter der für den 7. November geplanten Veranstaltung bei der Genehmigung der Nutzung der Paulskirche vollständig geprüft worden ist.

Formell richtet sich der Preis an das „iranische Volk“. Auch wir haben keinerlei Einwände gegen die Würdigung des Kampfes des iranischen Volkes für Freiheit und Menschenrechte; im Gegenteil, wir begrüßen sie.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat jedoch entschieden, dass Reza Pahlavi, ein aktiver und höchst umstrittener Akteur im gegenwärtigen politischen Diskurs über die Zukunft Irans, diesen Preis als „Treuhänder“ und im Namen des iranischen Volkes entgegennimmt. Die Stiftung hat seine Auswahl ausdrücklich mit seiner behaupteten politischen Stellung, dem Umfang seiner Unterstützung und seiner möglichen Rolle in der politischen Zukunft Irans begründet. [2]
(Vgl. hierzu auch die ursprüngliche Erklärung der Friedrich-Naumann-Stiftung sowie die Antwort des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung an den ehemaligen Botschafter Dr. Joachim Rücker, früherer Präsident des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen.)

Aus diesem Grund handelt es sich bei dieser Veranstaltung nicht mehr lediglich um eine allgemeine und unpolitische Würdigung des iranischen Volkes. Die Auswahl einer bestimmten Persönlichkeit aus den verschiedenen Strömungen der Opposition und ihre Platzierung in der Paulskirche als Empfänger eines Preises im Namen des gesamten iranischen Volkes trägt objektiv eine aktuelle politische Botschaft und wirkt unmittelbar auf die laufende Auseinandersetzung um die Repräsentation und die politische Zukunft Irans ein.

In den vergangenen Wochen hat sich zudem gezeigt, dass diese Entscheidung keineswegs nur Gegenstand einer begrenzten oder randständigen Kontroverse ist.

Ein offener Brief, an dessen Initiative wir beteiligt waren, wird inzwischen von rund 90 prominenten deutschen Persönlichkeiten aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Kirche, Menschenrechtsarbeit und Zivilgesellschaft unterstützt. Unter den Unterzeichnern befinden sich ehemalige Bundesminister, Mitglieder des Deutschen Bundestages, Richter, renommierte Juristen und bekannte Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft. Eine Kopie dieses Schreibens fügen wir als Anlage bei.

Darüber hinaus haben Hunderte iranische Vereine und Gemeinschaften in Deutschland, Europa und anderen Ländern gegen diese Form der Preisübergabe protestiert. Unabhängig davon hat eine Reihe republikanischer, kurdischer, belutschischer, arabischer, turkmenischer und weiterer Oppositionsparteien und -organisationen in einem gesonderten Schreiben darauf hingewiesen, dass Reza Pahlavi weder durch Wahlen noch durch eine gewählte Institution oder ein demokratisches Verfahren ein Mandat zur Vertretung des iranischen Volkes erhalten hat.

Von besonderem moralischem Gewicht ist für uns der Protest ehemaliger politischer Gefangener und Folteropfer aus der Zeit der Schah-Herrschaft. Sie fragen, wie es möglich sein kann, dass ein Preis mit dem Namen „Freiheit“ und im Namen des iranischen Volkes an einem Ort, der für Demokratie und Volkssouveränität steht, vom Sohn eines Herrschers entgegengenommen wird, dessen Sicherheitsapparat SAVAK für Inhaftierung, Folter und die Unterdrückung politischer Gegner bekannt war. [3]
(Vgl. hierzu das Interview der Frankfurter Rundschau vom 30. September 2026 mit einem Opfer der SAVAK-Folter – Anlage.)

Diese Proteste können nicht lediglich als eine Auseinandersetzung zwischen iranischen Gruppierungen betrachtet werden. Im Kern geht es um ein demokratisches Prinzip: Aus dem Umfeld Reza Pahlavis sind nachweislich andere Strömungen der Opposition verbal und auch körperlich angegriffen worden, mit dem Ziel, letztlich nur eine monarchistische Strömung auf der politischen Bühne bestehen zu lassen. Auch die pluralistischen Parteien ethnischer Bevölkerungsgruppen Irans werden unter der konstruierten Bezeichnung „Separatisten“ zurückgewiesen. [4] [5] Deshalb kann eine Persönlichkeit, die für Spaltung, die Zurückweisung demokratischer Vielfalt und die Schwächung der Opposition steht, nicht als symbolischer Empfänger eines Preises im Namen eines ganzen Volkes ausgewählt werden.

Auch die jüngsten Entwicklungen in Belgien verdeutlichen die Bedeutung dieser Frage. Das belgische Parlament hat von einem geplanten offiziellen Treffen mit Reza Pahlavi Abstand genommen. Der belgische Außenminister verwies in seiner Stellungnahme ausdrücklich auf die Vielfalt der iranischen Opposition und warnte vor der Gefahr, dass die offizielle Einladung einer einzelnen Person als politische Parteinahme zugunsten einer bestimmten Strömung verstanden werden könnte. [6]
(Vgl. hierzu die Meldung der Nachrichtenagentur Belga vom 21. Oktober 2026 – Anlage.)

Wir führen dieses Beispiel nicht als verbindliches Modell für Frankfurt an, sondern als Hinweis auf die politische Sensibilität des Themas auf europäischer Ebene.

Auch aus rechtlicher Sicht möchten wir betonen, dass sich unsere Bitte nicht gegen den Inhalt einer bestimmten Meinung richtet. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022, Az. 8 C 35.20, stellt zu Recht klar, dass eine öffentliche Stelle den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung nicht allein wegen einer erwarteten Auffassung oder eines von ihr missbilligten Themas verwehren darf. [7]

Dasselbe Urteil bestätigt jedoch zugleich einen weiteren wichtigen Grundsatz: Eine Kommune kann Zweck und Umfang der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung festlegen, und deren Nutzung erfolgt innerhalb der Grenzen dieser Widmung. [7]

Unsere Frage lautet daher gerade nicht, ob die Auffassungen Reza Pahlavis zulässig oder unzulässig sind. Entscheidend ist vielmehr, ob die Veranstaltung vom 7. November angesichts ihres offenkundig aktuellen politischen Charakters und ihrer möglichen Wirkung zugunsten der politischen Hervorhebung eines Akteurs innerhalb der iranischen Opposition mit den besonderen Kriterien vereinbar ist, die die Stadt Frankfurt für die Paulskirche festgelegt hat.

Wir bitten daher höflich um Folgendes:

  1. Die rechtliche und administrative Grundlage der Entscheidung über die Überlassung der Paulskirche für die Veranstaltung am 7. November 2026 sollte erneut geprüft werden.
  2. Es sollte geklärt werden, ob bei der Prüfung und Genehmigung der aktuelle politische Charakter der Veranstaltung sowie die konkrete Rolle Reza Pahlavis als höchst umstrittener Akteur in den gegenwärtigen politischen Entwicklungen Irans berücksichtigt worden sind.
  3. Es sollte erläutert werden, auf welcher Grundlage die Veranstaltung als mit der Regel vereinbar angesehen wurde, wonach Veranstaltungen mit „tagespolitischem Charakter“ grundsätzlich nicht in der Paulskirche stattfinden sollen, beziehungsweise unter welche Ausnahme sie eingeordnet wurde.
  4. Es sollte geklärt werden, ob das Ausmaß der Proteste sowie das Risiko, dass die Veranstaltung als politische Unterstützung oder Legitimierung einer bestimmten Strömung innerhalb der iranischen Opposition verstanden wird, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden sind.
  5. Angesichts der neuen Informationen und Proteste, die nach der ursprünglichen Entscheidung bekannt geworden sind, sollte die Vereinbarkeit der Überlassung der Paulskirche mit den für dieses Gebäude geltenden Regelungen erneut geprüft werden.

Uns ist bewusst, dass die bisherige Durchführung des Freiheitspreises der Friedrich-Naumann-Stiftung in der Paulskirche und dessen erklärtes Ziel, Freiheit und Demokratie zu unterstützen, aus Sicht der Veranstalter für die Zulassung dieser Veranstaltung sprechen können. [8] Die Tradition der Durchführung eines Preises allein kann jedoch nicht die Prüfung des konkreten politischen Inhalts der jeweiligen Veranstaltung ersetzen.

Wir möchten außerdem ausdrücklich betonen, dass unser Anliegen nicht darin besteht, den Preis für das iranische Volk abzuschaffen. Im Gegenteil: Wir sind der Auffassung, dass die Menschen in Iran, die für ihre Freiheit einen hohen Preis bezahlt haben, eine solche Würdigung verdienen.

Eine Lösung, die unseres Erachtens auch dem Geist der Paulskirche besser entspricht, wäre, den Preis so lange treuhänderisch bei der Stiftung zu belassen, bis das iranische Volk seine Vertreter frei wählen kann; oder ihn, falls die Veranstaltung stattfindet, von einer plural zusammengesetzten Gruppe von Iranerinnen und Iranern mit unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Hintergründen entgegennehmen zu lassen, die selbst für Freiheit und Menschenrechte einen hohen Preis bezahlt haben.

Auf diese Weise könnte sowohl der Kampf des iranischen Volkes gewürdigt als auch der Eindruck vermieden werden, eine deutsche Institution bevorzuge in der Auseinandersetzung um die künftige politische Führung Irans eine bestimmte Person oder Strömung gegenüber anderen.

Angesichts der zeitlichen Nähe der Veranstaltung bitten wir Sie, die Angelegenheit mit der gebotenen Dringlichkeit zu prüfen und uns über das Ergebnis der Prüfung sowie die Entscheidungsgrundlage der Stadt zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Patzelt
Ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemaliges Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Prof. Dr. Wolfgang Schomburg
Ehemaliger Bundesrichter und früherer Richter an internationalen Strafgerichtshöfen der Vereinten Nationen

Prof. Dr. Christoph Degenhart
Jurist und Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsrecht / Universität Leipzig, ehemaliger Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Anlagen

  1. Offener Brief deutscher Persönlichkeiten an die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  2. Protest ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des SAVAK
  3. Protestschreiben 306 iranischer Gemeinschaften und Vereinigungen
  4. Schreiben unterschiedlicher Parteien und Gruppierungen der iranischen Opposition
  5. Bericht über die Entscheidung des belgischen Parlaments

 

Kopie an:
Die Vorsitzenden der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main

 

Quellen und Referenzen

[1] Stadt Frankfurt am Main / Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 1396 „Veranstaltungen Paulskirche“, 2. Februar 2023; Magistratsbeschluss MB 281 vom 4. Februar 1994.

[2] Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Pressemitteilung vom 14. September 2026: „Das Iranische Volk erhält den Freiheitspreis 2026 der Friedrich-Naumann-Stiftung“.

[3] Frankfurter Rundschau, 30. September 2026: „Reza Pahlavi soll Freiheitspreis für das iranische Volk verwahren – Folteropfer seines Vaters protestieren“.

[4] rbb/Kontraste, 28. Mai 2026: „Zwischen Schah-Kult und Bedrohungen – Wie gespalten ist die iranische Opposition?“

[5] Associated Press / Berichterstattung über den Konflikt zwischen Reza Pahlavi und iranisch-kurdischen Oppositionsparteien, Februar 2026.

[6] Belga / Berichterstattung vom 21. Oktober 2026 zur nicht zustande gekommenen offiziellen Einladung Reza Pahlavis in die belgische Abgeordnetenkammer; Stellungnahme von Außenminister Maxime Prévot zur Vielfalt der iranischen Opposition.

[7] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2022 – BVerwG 8 C 35.20, ECLI:DE:BVerwG:2022:200122U8C35.20.0.

[8] Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: „Freiheitspreis der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“. Seit 2006 wird der Preis alle zwei Jahre in der Frankfurter Paulskirche verliehen.