Im Folgenden sehen Sie den Text der Satzung des Nationalen Widerstandsrates Irans. Sie wurde 1982 einstimmig in NWRI verabschiedet.
Artikel 1:
Der Nationale Widerstandsrat wurde gegründet, um das Khomeini – Regime abzuschaffen und die Provisorische Regierung zu bilden.
Artikel 2:
Bis die Legislative und Verfassungsgebende Nationalversammlung gebildet ist und sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereiterklärt hat, wird dieser Rat vorläufig die Aufgaben der Gesetzgebung und der Überwachung der Administration des Landes übernehmen.
Artikel 3:
Jede Persönlichkeit oder politische Strömung (deren Mitgliedschaft im Rat angenommen wird) hat eine Stimme.
Artikel 4:
Die Beschlüsse des Rates bedürfen der Zustimmung der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, vorausgesetzt dass die Mitgliedsorganisationen keinen Einspruch erheben.
Artikel 5:
Für die Aufnahmen eines neuen Mitgliedes in den Rat ist es erforderlich, dass der Bewerber das Programm des Rates und der Provisorischen Regierung, die dringenden Aufgaben der Provisorischen Regierung und die anderen Beschlüsse des Rates unterzeichnet. Darüberhinaus muss der schriftliche Aufnahmeantrag dem Vorsitzenden des NWRI vorgelegt werden. Der Aufnahmeantrag wird in der jeweils nächsten Ratssitzung behandelt, und wenn der Annahme zugestimmt wird (gemäß Artikel 4), gilt der Bewerber sofort als “Mitglied des Rates“.
Artikel 6:
Die Beschlüsse des Rates sind für alle Ratsmitglieder und die Provisorische Regierung bindend.
Artikel 7:
Mit der Verantwortung für die Bildung der Provisorischen Regierung und die Ernennung der Minister wurde Herr Massoud Rajavi, der Vertreter der Volksmojahedin Organisation Iran, betraut. Die Regierung wird in Übereinstimmung mit dem Programm und den dringenden Aufgaben der Provisorischen Regierung und gemäß der zukünftigen Beschlüsse des Rates handeln.
Artikel 8:
Im Rahmen der Beschlüsse des Rates hat jedes Ratsmitglied das Recht, die Anfragen an die Provisorische Regierung oder ihre Mitglieder zu stellen und Interpellationen einzubringen.
Artikel 9:
Die Persönlichkeiten, die Ratsmitglieder sind, nehmen persönlich an den Ratssitzungen teil. Sie sind nicht befugt, sich auf den Sitzungen vertreten zu lassen.
Artikel 10:
Die Finanzierung des Rates wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Personen, welche die Schaffung eines freien und unabhängigen Irans wünschen, getragen. In Übereinstimmung mit den Mitgliedern bestimmt der Vorsitzende des NWRI die Höhe der jeweiligen Mitgliedsbeiträge. Er legt dem Rat den Finanzbericht vor.