Angenommen: November 1985
Der Nationale Widerstandsrat
– überzeugt von der nationalen Souveränität, die durch die freie Willensäußerung der Bürger verwirklicht wird, und fest entschlossen, das Khomeini-Regime zu stürzen, das auf religiöser Despotie und Fundamentalismus basiert,
– überzeugt von allgemeinen Wahlen als Grundlage für die Legitimität des künftigen Regierungssystems des Landes,
– betonend, dass alle Bürger der Nation die gleichen politischen und sozialen Rechte haben, dass alle "Privilegien aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und des Glaubens" abgeschafft werden und dass alle Bürger ungeachtet ihrer Gesinnung vor dem Gesetz gleich sind,
– betonend, dass die "persönlichen und sozialen Rechte der Bürger, wie sie in der allgemeine Menschenrechtserklärung verankert sind", u.a. das Recht auf Religions- und Konfessionsfreiheit, gewährleistet werden und dass jegliche Gesinnungsüberprüfung verboten ist, Rechte, die zum Schutz der menschlichen Würde und Werte notwendig sind,
– alle Religionen und Konfessionen achtend und klarstellend, dass Religionen oder Konfessionen unter keinen Umständen besonderer Rechte oder Privilegien eingeräumt werden und dass alle Formen der Diskriminierung von Anhängern der verschiedenen Religionen und Konfessionen zurückgewiesen werden, legt das Verhältnis der Provisorischen Regierung der Demokratischen Islamischen Republik Iran zu den Religionen und Konfessionen im Rahmen des Programms der Provisorischen Regierung und der bisher von diesem Rat verabschiedeten Dokumente wie folgt fest:
1. Jede Art von Diskriminierung der Anhänger der verschiedenen Religionen und Konfessionen bei der Inanspruchnahme ihrer persönlichen und sozialen Rechte ist verboten. Kein Bürger wird aufgrund seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Konfession beim aktiven oder passiven Wahlrecht, bei der Beschäftigung, Ausbildung, beim Zugang zum Richteramt oder bei anderen persönlichen oder sozialen Rechten bevorzugt oder benachteiligt.
2. Jeglicher erzwungener Religions- und Ideologieunterricht sowie der Zwang zur Ausübung oder Nichtausübung von religiösen Riten und Bräuchen sind verboten. Das Recht auf Unterricht, Verbreitung und freie Ausübung der Riten und Bräuche aller Religionen und Konfessionen sowie die Achtung und Sicherheit aller zugehörigen Einrichtungen werden gewährleistet.
3. Die Rechtssprechung der Justiz beruht nicht auf ihrer religiösen oder ideologischen Gesinnung, und Gesetze, die nicht von der Legislative des Landes verabschiedet werden, besitzen keinerlei offizielle Billigung oder Gültigkeit.
Die vom menschenverachtenden Khomeini–Regime eingeführten Gesetze "Ghessas" (Vergeltung), "Hudud" (Amputationen, Steinigungen, Hinrichtungen, körperliche Züchtigung u.a.), "Tasirat" und "Diyat" (religiöser Strafen) werden abgeschafft, und die sog. Revolutionsgerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Scharia–Gerichte (religiöse Gerichte) werden aufgelöst, was zu den dringenden Aufgaben der Provisorischen Regierung gehört. Rechtliche Verfahren, u.a. die Untersuchung von Straftaten und die Bearbeitung sämtlicher Klagen und Gerichtsverfahren, werden im Rahmen der einheitlichen Rechtsordnung der Republik, basierend auf den weltweit anerkannten rechtlichen Prinzipien und in Übereinstimmung mit den Gesetzen, behandelt.
4. Jeglicher Überprüfung der religiösen, Konfessionen oder ideologischen Gehsinnung durch stattliche Behörden oder öffentlichen Einrichtungen ist verboten.
Diese Erklärung, bestehend aus einer Einleitung und vier Artikeln, wurde in der Sitzung des Nationalen Widerstandesrates am 12. November 1985 einstimmig verabschiedet.