Oppositionsbewegung will von EU nicht länger als Terrororganisation betrachtet werden
Der Standard – Agenturen: Im Bemühen, von der EU nicht länger als Terrororganisation betrachtet zu werden, haben die "Volksmujaheddin des Iran" zum dritten Mal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg errungen. Das Gericht erster Instanz erklärte am Donnerstag in Luxemburg eine Entscheidung des EU-Ministerrates vom Juli 2008, mit dem Gelder der Organisation eingefroren wurden, für unrechtmäßig.
Das Gericht entschied, die Organisation sei vor dem Beschluss nicht hinreichend angehört worden. Auch habe der Ministerrat Informationen, die angeblich die Einstufung als Terrororganisation rechtfertigen, dem Gericht nicht vorlegen wollen. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden.
Neue Niederlage der EU im Rechtsstreit gegen die PMOI
Im Streit über ihre Anti-Terrorliste hat die EU eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg hob am Donnerstag erneut einen Beschluss der EU-Regierungen gegen die Iranischen Volksmudschahedin (PMOI) auf. Der Eintrag dieser zur iranischen Exilopposition gehörenden Gruppe auf der Anti-Terrorliste sei nicht hinreichend begründet worden und damit ungültig.
Das Urteil bezieht sich auf einen Beschluss der EU-Regierungen vom 15. Juli, als die Liste zum letzten Mal aktualisiert wurde. In einem auf denselben Tag datierten Schreiben wurden die Volksmudschahedin informiert, dass sie wegen Terrorverdachts gegen mutmaßliche PMOI-Mitglieder in Frankreich auf der Liste belassen würden.
Das EU-Gericht erklärte, eine solche nachträgliche Begründung verletze die Verteidigungsrechte der Volksmudschahedin. Diese hätten vor der EU-Entscheidung keine Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Davon abgesehen sei die vorgebrachte Begründung unzureichend, weil aus ihr nicht hervorgehe, warum die Vorwürfe gegen die Beschuldigten in Frankreich der Organisation PMOI zuzuschreiben seien.
Frankreich verweigerte EU-Gericht Unterlagen
Verärgert zeigten sich die Richter in Luxemburg zudem darüber, dass die französische Justiz ihnen wichtige Unterlagen zu den Vorwürfen gegen die mutmaßlichen PMOI-Mitglieder vorenthielt. Wenn das für die Kontrolle der EU-Entscheidungen zuständige Gericht diese Unterlagen nicht erhalte, seien die darauf gestützten Einträge auf der Anti-Terrorliste automatisch als ungültig zu betrachten, erklärten die EU-Richter.
Die Volksmudschahedin kämpfen schon seit Jahren gegen ihre Einstufung als Terror-Organisation an. Das Gericht in Luxemburg hat nun schon zum dritten Mal einen Beschluss der EU gegen die Gruppe annulliert. Praktisch sind die Urteile bislang aber wirkungslos geblieben, weil die EU-Regierungen stets mit neuen Begründungen für den Eintrag der Volksmudschahedin auf der Anti-Terrorliste aufwarteten.