Saturday, July 27, 2024
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Erfundener, irreführender und politisch arglistiger Bericht der UNAMI

Grünes Licht für fortdauernde und gesteigerte Unterdrückung von Camp Ashraf und Liberty

Durch Verfälschung und Entstellung vertuscht der halbjährliche Bericht der UNAMI die erzwungene Vertreibung der Bewohner aus Ashraf, die Verletzung ihrer Grundrechte, die vierjährige Blockade des Lagers und die Verwandlung von Liberty in ein Gefängnis. Er verharmlost die Verbrechen der Regierung des Irak und des iranischen Regimes.

Die UNAMI, geleitet von Martin Kobler, veröffentlichte am 21. Dezember einen Bericht über den Stand der Menschenrechte im Irak im ersten Halbjahr 2012 (Januar bis Juni). Dieser Bericht greift in seinem Abschnitt über Ashraf und Liberty zu Verfälschung, Vernachlässigung und Entstellung von Tatsachen und stellt Camp Liberty als ein Paradies im Irak dar, wo die Bewohner Vorrechte genössen, die irakischen Bürgern versagt blieben. Ziel dieses Vorgehens ist die Vertuschung folgender Tatbestände:

  • Die Bewohner von Ashraf wurden unter Zwang aus ihrem Lager vertrieben;
  • den Bewohnern wird das Eigentumsrecht entrissen;
  • Ashraf wird seit vier Jahren brutal blockiert;
  • Camp Liberty wurde in ein Gefängnis verwandelt;
  • die Standards der Menschenrechte und humanitärer Lebensbedingungen sind dort nicht erfüllt;
  • die Grundrechte der Bewohner werden verletzt;
  • internationale Konventionen werden gebrochen und
  • die Verbrechen, die die Regierung des Irak auf Geheiß des iranischen Regimes und unter fortdauernder Helfershilfe seitens Martin Koblers verübt, werden verharmlost.

Wie der Bericht erarbeitet wurde

1. Wer das Handeln Herrn Koblers in den vergangenen 15 Monaten verfolgt hat, ist mit seinen erfundenen Berichten, die voller politischer Arglist sind, völlig vertraut. Der iranische Widerstand hat diese Erfindungen bei zahlreichen Anlässen bloßgestellt. Die entstellten und willkürlich ausgewählten Fotos von Camp Liberty, mit denen die Bewohner von Ashraf getäuscht wurden, bilden nur ein Beispiel.

2. Herr Tahar Boumedra, seinerzeit Berater des SRSG [engl. Abkürzung für: Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs], der dreieinhalb Jahre lang in der UNAMI für Ashraf zuständig war und im vergangenen Mai aus Protest gegen Koblers Handlungen zurücktrat, hat in zwei erschreckenden Zeugenaussagen, die er am 13. September 2012 im US-Kongress und am 11. Dezember 2012 im britischen Parlament ablegte, aufgedeckt, wie diese Berichte zustande kamen. Vor dem britischen Parlament stellt er fest:

» … In den dreieinhalb Jahren erhoben die Bewohner von Ashraf mir gegenüber auch nicht einen Vorwurf, der sich nicht als berechtigt erwies, und ich hatte mit keinem einzigen Vorwurf seitens der Regierung des Irak zu tun, der sich nicht als falsch erwies, … Wir besuchen die Bewohner von Ashraf wöchentlich, … Wenn wir zurückkommen, heißt es: ›Wir sind Angestellte der Vereinten Nationen und die meisten von uns möchten ihren Job behalten. Sie sind nicht hier, um Menschenrechte zu verteidigen, wir sind hier, um unseren Job zu verteidigen!‹ Ehe ich irgendwie tätig werde, muss ich also sicherstellen, dass mein Bericht den SRSG befriedigt. Und ich weiß: Was ich auch berichte, der Bericht wird am Schreibtisch des SRSG umgeschrieben. Er hat seine Leute, die aus diesem Büro nie herauskommen. Die kennen die Zustände an Ort und Stelle gar nicht, sie haben nie einen Bewohner von Ashraf kennen gelernt, und doch gilt das, was sie schreiben, nicht das, was ich berichte. Was ich berichte, kommt nie nach New York. Im Büro des SRSG wird alles umgefälscht und so zurechtgemacht, wie es sein soll, denn [so wird gesagt] wir sind hier, damit alle zufrieden sind. Wenn al-Maliki zufrieden ist, ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen auch zufrieden.«

3. Dr. Alejo Vidal-Quadras, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, schrieb am 12. Juni 2012 in seinem Brief an den Generalsekretär über den Bericht Herrn Koblers von seinem Besuch in Camp Liberty:

»Herrn Koblers Bericht entstellt die Tatsachen und hinterlässt keinen Zweifel daran, dass er, was Ashraf betrifft, eine Politik verfolgt, die in keiner Hinsicht den Bewohnern dient. Ich schrieb am 28. Mai in einem Brief an den Hohen Kommissar António Guterres: ›Herrn Koblers Mandat scheint in erster Linie darin zu bestehen, das Lager Ashraf um jeden Preis zu schließen und die Bewohner im Gefängnis Liberty einzupferchen. Das hat uns alle enttäuscht und verstimmt.‹

Nun, nach dem jüngsten Bericht, sehe ich, dass ich in Bezug auf Herrn Koblers Ziele noch zu optimistisch war. Sein Besuch fand statt, nachdem er von einer Reise nach Teheran zurückgekehrt war. In einem Wort: Die niedergeschriebenen wie die implizierten Teile seines Berichts erwecken den Eindruck, der Irak gehe mit Verständnis und Geduld vor und werde allen Erfordernissen der Bewohner gerecht, sie jedoch seien Maximalisten und erhöben irrationale Forderungen, weigerten sich zudem, mit den iranischen Beamten zu sprechen und riefen auf diese Weise eine Krise hervor; auch bereiteten sie jenen Schwierigkeiten, die bereit seien, das Lager zu verlassen.

Das ist reine Erfindung und entstellt die wirkliche Situation. Es ist das erste Mal, dass ich in Bezug auf einen Vertreter der UNO oder eines demokratischen Staates solch ein Wort gebrauche. Bisher habe ich so nur von Vertretern totalitärer Regimes gesprochen. Doch wenn Sie dem nachgingen, was die Bewohner Ashrafs in den letzten sechs Monaten erlebt haben, und wenn Sie einfach nur Herrn Koblers Pflichtverletzungen zusammenzählten und sich seine unrealistischen Berichte ansähen, dann würden Sie mich ohne Zweifel nicht tadeln.«

4. Im halbjährlichen Bericht der UNAMI findet sich keine Spur der ungefähr 200 Briefe und der täglichen Berichte von den Bewohnern Ashrafs und Libertys, ebenso wenig von den etwa 120 Briefen, Emails und Berichten, die der Vertreter der Bewohner außerhalb des Irak von Januar bis Juni 2012 an Herrn Kobler und den Apparat, dessen Vorsitzender er ist, gesandt hat; sie alle wurden ignoriert. Ebenso findet sich keinerlei Erwähnung von den Angelegenheiten, die die Vertreter der Bewohner in Dutzenden von Sitzungen mit Herrn Kobler und seinen Vertretern zur Sprache gebracht haben. Sämtliche Briefe und Berichte von verschiedenen Abgeordnetengruppen, prominenten Politikern sowie von den Anwälten der Bewohner wurden weggewischt.

Das Memorandum der Verständigung (MoU)

5. Der halbjährliche Bericht der UNAMI stellt die Unterzeichnung des MoU zwischen Herrn Kobler und dem Nationalen Sicherheitsberater der Regierung des Irak als große Errungenschaft des SRSG dar. Er erwähnt jedoch nicht, dass der SRSG, obwohl er den Vertretern der Bewohner in Brüssel, Paris und Ashraf versprochen hatte, das MoU nicht ohne Zustimmung der Bewohner zu unterzeichnen, es dennoch unterzeichnete – ohne Zustimmung, sogar ohne Kenntnis der Bewohner – ein MoU, das den Mindestforderungen der Bewohner nicht genügt.

6. Der halbjährliche Bericht vergisst sogar, dass dieses Memorandum der Verständigung beständig von der Regierung des Irak verletzt wurde und der SRSG dazu geschwiegen hat. Nach dem MoU muss Camp Liberty humanitären und menschenrechtlichen Normen genügen; das ist in gar keiner Hinsicht der Fall. Herrn Koblers Erklärung vom 31. Januar über die Eignung von Camp Liberty zur Aufnahme der Bewohner betont zwar, es genüge den humanitären Normen, schweigt sich über die menschenrechtlichen Standards jedoch aus – ganz abgesehen davon, dass, wie sich später herausstellte, auch die Behauptung des SRSG, das Lager genüge den humanitären Normen, sich als vollkommen unzutreffend erwies.

7. Der Bericht verheimlicht die Tatsache, dass der SRSG die Bewohner explizit vor die Wahl stellte: Entweder sie hätten mit einem weiteren mörderischen Überfall der irakischen Truppen zu rechnen, oder sie würden ihren seit 26 Jahren bestehenden Wohnort verlassen und in das Gefängnis „Liberty“ umziehen. Hier handelt es sich auf keinen Fall um einen freiwilligen Umzug; es ist vielmehr eine gewaltsame Vertreibung. Der Lebensstandard der Bewohner war in Ashraf erheblich höher als in Camp Liberty. Das Gebiet von Ashraf ist 70mal so groß wie das in »Liberty«. Am Anfang sagte die UNAMI den Bewohnern, das Camp Liberty sei 40 qkm groß und werde ihnen in Gänze zur Verfügung stehen. Nach einer Weile erzählte Herr Kobler den Vertretern der Bewohner in Paris, das Gebiet umfasse 2,5 qkm. Noch später stellte sich jedoch heraus, dass den Bewohnern nur ein halber Quadratkilometer zugestanden wurde.

Das Gefängnis »Liberty«

8. Es verwundert, dass der Bericht die drei Erklärungen des UNHCR zu Ashraf und Liberty vom 1. Februar, 1. März und 28. März 2012 nicht erwähnt. Darin wird die innerhalb von Camp Liberty notwendige Bewegungsfreiheit unterstrichen, es wird aber nicht erwähnt, dass die Bewohner das Lager nicht verlassen dürfen.

9. Die Erklärung, die die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft im Mai 2012 (d. h. im Berichts-Zeitraum) herausgab, urteilt, die Zustände in Camp Liberty kämen denen eines Gefängnisses gleich und verletzten Art. 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie die Artikel 9 und 10 des Internationalen Abkommens über bürgerliche und politische Rechte. Dass der Bericht der UNAMI die Erklärungen des UNHCR verschweigt, dass er überdies die Einschätzung der glaubwürdigsten internationalen Autorität zu Haftanstalten beiseite setzt und ihre Anweisungen nicht in Betracht zieht, zeigt, wie hohl, verdunkelnd, irreführend der Bericht ist.

10. Doch die Wahrheit ist noch bitterer und schmerzlicher: Herr Kobler hat nicht nur seine Pflicht versäumt, den Anweisungen dieses Organs der UNO nachzukommen; er versuchte auch alles, um – direkt oder indirekt – die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft von ihrer fachlich verantworteten Meinung abzubringen. Dennoch hat die Gruppe in ihrer zweiten, soeben herausgegebenen Erklärung nicht allein ihre frühere Meinung bestätigt, sie hat auch geschlossen, selbst Ashraf befinde sich in einem gefängnisartigen Zustand und die Menschenrechts-Organe sollten den gegen die Regierung des Irak erhobenen Vorwürfen nachgehen.

11. Der Bericht erwähnt nicht, dass die Angehörigen der Bewohner, Menschenrechtsaktivisten, Abgeordnete, Journalisten und fremde Besucher keinen Zugang zu Liberty und Ashraf haben. Er erwähnt nicht, dass der Lagerleiter ein Helfershelfer namens Sadeq Mohammed Kazem ist, der dafür verantwortlich war, dass während zweier verbrecherischer Überfälle auf Ashraf – in den Jahren 2009 und 2011 – das Feuer auf die Bewohner eröffnet wurde; der Bericht erwähnt nicht, dass Kazem von einem spanischen Gericht wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit vorgeladen wurde und im Juni 2012 in Paris wegen seiner Rolle bei der Folterung der Bewohner Ashrafs zeitweilig inhaftiert war. Alle seine repressiven Befehle erhält er vom irakischen Premierminister. Sie werden ihm durch die Agenten des militärischen Geheimdienstes vermittelt; sie zielen darauf, dass Patienten während ihres Transportes nach Bagdad drangsaliert und misshandelt und dass Dinge, die das Leben erleichtern, im Lager nicht zugelassen werden.

12. In dem sehr kleinen Lager bestehen eine zentrale Polizeistation und mindestens fünf weitere Polizeiposten, ununterbrochen gehen Polizisten auf Patrouille. Nach langen Gesprächen mit dem Sonderbeauftragten kündigte Herr Kobler in einem offiziellen Brief am 16. März 2012 an, von nun an würde die Polizeipräsenz beschränkt werden. Doch die meisten Bestimmungen wurden – wie bei anderen Briefen und Versprechungen Herrn Koblers – nicht erfüllt.

13. Am 21. Februar 2012 enthüllte der Nationale Widerstandsrat Iran ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Amt des irakischen Premierministers dem Mullah-Regime garantiert hatte: »Die PMOI wird sich in Liberty« – nach dem Transport einer Reihe von Bewohnern – »unter der direkten Kontrolle der irakischen Armee befinden«, und die dortigen Zustände »werden diese Organisation lahm legen; … in Liberty werden sie am Leben und doch tot sein.« Am 21. Februar 2012 erklärte das Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran, die terroristische Quds-Truppe und das Geheimdienstministerium der Mullahs hätten – mit Hilfe der irakischen Regierung – auf 15 m hohen Türmen rund um das Camp Liberty Aushorch-Anlagen installiert. Nach diesen Berichten wurden die Anlagen zu dem Zweck angebracht, das Gebiet auszuhorchen, auf dem sich die Wohnwagen der Bewohner befinden. Außerdem wurden an verschiedenen Stellen des Lagers Ausspäh-Kameras installiert, um jeglichen Verkehr innerhalb des Lagers zu überwachen. Die von diesen Aushorch- und Ausspäh-Anlagen ausgesandten Signale wurden an das iranische Regime übermittelt und verursachten daher für die Bewohner und ihre Angehörigen eine ernsthafte Gefährdung ihrer Sicherheit.

Kobler gestattet Einmischung des religiösen Faschismus in das Schicksal der Dissidenten

14. Der Bericht übersieht die wichtigste Angelegenheit, die während des Jahres 2012 beständig zu Beschwerden der Bewohner führte. Die Bewohner, ihre Anwälte, politische Gruppen sowie viele international angesehene Politiker haben Herrn Kobler oft gebeten sicherzustellen, dass das iranische Regime sich in ihr Schicksal nicht einmischt. Zahlreiche Gespräche zwischen Herrn Kobler und Danai-Far, einem Kommandeur der terroristischen Quds-Truppe und Botschafter der Mullahs im Irak, über die Bewohner Ashrafs stießen auf deren Protest – der Bericht zog sie nicht in Betracht.

15. Unter Eid erklärte Herr Boumedra vor dem Kongress der Vereinigten Staaten:

»Ja, Herr Vorsitzender, ich bekräftige hier in Ihrer Gegenwart, dass die UNAMI in keiner Hinsicht unabhängig ist. Jede Ashraf betreffende Angelegenheit wird im Amt des Premierministers und manchmal in der iranischen Botschaft in Bagdad entschieden.«

Er fügte hinzu, er habe an fünf Sitzungen mit Kobler und Danai-Far teilgenommen, bei denen es hauptsächlich um den Fall Ashraf gegangen sei.

16. Nach der Rückkehr aus Teheran und nach Zusammenkünften mit Sicherheitsverantwortlichen des klerikalen Regimes, darunter Qasem Soleimani, dem Chef der terroristischen Quds-Truppe, sagte am 24. April Malikis Sicherheitsberater Faleh Fayaz Al-Ameri im irakischen Staatsfernsehen, es sei natürlich, »die Angelegenheit der ›terroristischen‹ Organisation der Mojahedin mit der iranischen Seite zu erörtern«. Der Sicherheitsberater fügte hinzu:

»Herr Martin Kobler, der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Irak, hat über die iranische Botschaft und andere Kanäle mit irakischen und iranischen Stellen diskutiert, um das Erforderliche dafür zu beschaffen, dass die Verständigung zwischen ihm und dem Irak, die darauf zielt, das Lager Ashraf zu schließen und die Präsenz dieser Organisation auf irakischem Gebiet zu beenden, in die Tat umgesetzt wird. Die Gespräche schlossen die Frage ein, was zur Lösung dieser Problematik getan werden kann, und bezogen sich auch auf die Rolle, die der Iran dabei spielen soll. …«

17. Nach der gewaltsamen Vertreibung von zwei Dritteln der Bewohner des Lagers Ashraf und dem fünften Umzug nach Camp Liberty am 4. Mai erhielt Herr Kobler, der schon lange auf ein Visum nach dem Iran gewartet hatte, endlich diesen Preis von den Mullahs und reiste unverzüglich, am 6. Mai, nach Teheran. Am 9. Mai führte das Internationale Komitee auf der Suche nach Gerechtigkeit (ISJ), das 4000 Abgeordnete von dies- und jenseits des Atlantik vertritt, in einer Erklärung aus:

»Herrn Koblers Besuch in Teheran genau einen Tag nach der Umsiedlung der fünften Gruppe von Bewohnern führt dringlicher denn je bei allen freiheitsliebenden Menschen zu einer Reihe von Fragen und Sorgen, besonders deshalb, weil er während seiner Europa-Reise im Februar den europäischen Partnern gesagt hatte, der iranische Botschafter im Irak habe die Umsiedlung der PMOI zur Bedingung seines Besuchs im Iran erklärt.« Das Komitee fügte hinzu: »Es verurteilt die Feststellungen des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen bezüglich einer konstruktiven Rolle des Iran im Irak und spricht sich gegen Verhandlungen mit dem iranischen totalitären Regime über Ashraf und Liberty aus.«

18. Bis heute mischt das iranische Regime sich unverfroren in das Schicksal der Bewohner von Ashraf und Liberty ein. Es ist bedauerlich, die Warnungen des iranischen Widerstands, der Bewohner von Camp Ashraf und ihrer Vertreter sowie internationaler Anwälte für Menschenrechte sind vergeblich geblieben. Am 7. Oktober 2012 äußerte sich der iranische Botschafter im Irak, ein bekannter Befehlshaber in der Quds-Truppe, im staatlichen Fernsehen des Iran über Ashraf und Liberty:

»Heute kam ich mit Herrn Kobler zusammen, dem Vertreter der Vereinten Nationen, der mit dieser Sache in Bagdad betraut ist. Wir sprachen lange über die Angelegenheit und teilten einander unsere Erwartungen mit. Das Hauptproblem besteht darin, dass die meisten Länder der Welt nicht bereit sind, sie aufzunehmen bei allem, was sie über sie und ihre kriminellen und terroristischen Handlungen wissen. Aber etliche Länder haben mittlerweile erklärt, sie würden sie aufnehmen, entsprechend der Tatsache, dass ihre Umsiedlung in einige europäische Länder bereits behördlich vorbereitet ist.«

19. Am 19. Oktober schrieb das Internationale Komitee auf der Suche nach Gerechtigkeit im Europäischen Parlament (ISJ) in dieser Sache an den UN-Generalsekretär:

»Gespräche mit dem iranischen Regime über die Mitglieder der Opposition gegen dieses, die nach der Vierten Genfer Konvention von der UNHCR zu ›Asylsuchenden‹ und ›Menschen, die besonderer Fürsorge bedürfen‹, erklärt wurden, sind selber kriminelle Handlungen. Die Bewohner von Ashraf, ihre Vertreter sowie Parlamentarier und juristische Experten haben ihre Besorgnisse deswegen Ihnen, Ihrem Sonderbeauftragten und anderen UN-Beamten gegenüber immer wieder zum Ausdruck gebracht. Herr Kobler hat niemals direkt zu diesen berechtigten Sorgen Stellung genommen und außerdem geleugnet, darüber Gespräche geführt zu haben, bestenfalls hätten iranische Beamte gelegentlich diese Sachen angesprochen! Vielleicht meint er damit, er hätte dem iranischen Regime Informationen gegeben, ohne mit ihm zu verhandeln! Wir fragen uns, warum Herr Kobler nicht öffentlich der Stellungnahme des iranischen Botschafters dazu widersprochen hat.

Dass der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs mit dem iranischen Regime über die iranische Opposition sprach, wird verheerende Folgen für die Sicherheit haben und könnte den Weg bahnen für ein drittes Massaker an den Bewohnern. Das aber hätte rechtliche Folgen für die UN und den Sonderbeauftragten …

Deshalb ersuchen wir Sie mit allem Respekt, in dieser Sache baldigst zu intervenieren, damit diese leidige Angelegenheit bald zu einem Abschluss kommt. Außerdem bitten wir Sie, zur neutralen und unverzerrten Einschätzung der dortigen Lage dringend einen persönlichen Gesandten in den Irak zu schicken, der die Bedingungen in den Lagern Ashraf und Liberty überprüft.«

Der Bericht sagt nichts über die Hunderte von Briefen und Anrufen, die der SRSG in dieser Sache erhalten hat.

Untersuchungen über die Massaker werden nicht aufgenommen

20. Im Bericht steht nichts über eine der zentralen Verpflichtungen der UNAMI und des Sonderbeauftragten, er möchte sie damit geradezu aus jedermanns Gedächtnis streichen. Nach dem Massaker am 8. April 2011 kündigte der UNHCR an: »Es muss eine vollständige, unabhängige und transparente Untersuchung geben. Jede Person, die wegen exzessiver Gewaltausübung überführt wird, sollte bestraft werden.«

Herr Ad Melkert, früherer Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs im Irak, hat die Notwendigkeit solcher Untersuchungen hervorgehoben. Kurze Zeit nach dem Massaker, im August 2011 verließ Herr Melkert den Irak für immer, weil er Malikis Forderung nach einer Neuauszählung der Wählerstimmen nicht akzeptierte. Wer in den Vereinten Nationen ist denn jetzt verantwortlich für diese Untersuchung? Wer hätte hier tätig werden und über seine Befunde berichten müssen? Wer hätte die irakische Regierung zwingen müssen, diese Untersuchungen durchzuführen? Warum erwähnt der Bericht über die ersten sechs Monate 2012 nichts darüber? Was haben die UNAMI und Martin Kobler unternommen, um diese Untersuchungen in Gang zu bringen?

Herrn Kobler muss das manifeste Prinzip, dass die Wiederholung eines Verbrechens vermieden wird, wenn man den Fall untersucht und die Täter bestraft, durchaus bekannt sein. Wer solche Untersuchung beiseite stellt, erleichtert es der irakischen Regierung und dem iranischen Regime, weitere Verbrechen zu verüben.

21. Die Untersuchung des Massakers wird missachtet, und das zu einer Zeit, in der die Opfer der Massaker von 2009 und 2011 immer noch an ihren Wunden leiden, in der ihre Leiden sich sogar noch verschlimmert haben. Herr Hamdollah Rahmani gehörte zu denen, die bei dem Massaker 2009 verletzt wurden. Am 23. Juni 2012 starb er während einer Operation in Bagdad, nachdem er drei Jahre lang, während der Blockade von Ashraf Schmerzen und Leiden erduldet hatte. Herr Mohammad Ali Tatai, der ebenfalls bei dem Massaker 2009 verletzt und als Geisel genommen wurde, verstarb am 26. Juni 2011 an den Folgen einer Operation im Krankenhaus Baquba in der irakischen Provinz Diyala. Tatai war einer der 36 Bewohner, die als Geisel genommen und die in einer Zelle der Unterkunft einer irakischen Batallion unter dem Kommando von Sadeq Mohammed Kazem gefoltert wurden. Nach 72 Tagen Hungerstreik, darunter sieben Tage trockener Hungerstreik, wurden sie wenige Stunden vor ihrem sicheren Tod freigelassen.

Umsiedlung und zeitweiliges Übergangslager (Temporary Transit Location)

22. Martin Kobler gab einerseits dem hinterlistigen Verlangen der irakischen Regierung nach, Camp Liberty als »Zeitweiliges Übergangslager« zu bezeichnen, ein Name, der eine Lüge ist, da er vortäuscht, die Bewohner von Liberty würden rasch in Drittländer umgesiedelt. Andererseits pferchte er die Bewohner grausam und überstürzt in Liberty ein. Durch die Bezeichnung von Liberty als »Temporary Transit Location« (TTL) wollen die irakische Regierung und Kobler die Unterdrückungsmaßnahmen, die Gefangensetzung der Bewohner und die Verletzung ihrer Rechte rechtfertigen. Eine TTL ist ein Ort, an dem Flüchtlinge und Asylsuchende ein paar Tage, Wochen oder allenfalls wenige Monate verbringen. Alle Zeichen deuten jedoch darauf hin, dass die Bewohner in Liberty Jahre verbringen werden. Auf ehrlose Art und Weise weigert die UNAMI in Herrn Koblers Bericht sich, die Zahlen der erfolgten Umsiedlungen offenzulegen.

23. Bis Ende Juni 2012 wurde nicht eine Person von der UNHCR aus dem Irak umgesiedelt, und bis heute, d. h. bis Ende 2012 haben nicht mehr als fünf Personen das Land durch Vermittlung des UNHCR verlassen können. In der Erklärung der UNHCR vom 14. Dezember wird betont: »Bis jetzt ist eine geringe Zahl von Bewohnern aus dem Irak ausgereist.« In der ganzen Zeit konnten 42 Personen den Irak verlassen, entweder da sie Bürger westlicher Länder sind oder weil der iranische Widerstand oder parlamentarische Gruppen, die für die Rechte der Bewohner von Ashraf eintreten, sich darum bemüht haben.

Alle Versprechungen Koblers in Bezug auf die Umsiedlung der Bewohner in verschiedene Länder sind bis jetzt unerfüllt geblieben. Trotzdem scheut er davor zurück, Liberty zum Flüchtlingslager zu erklären und hält an der ungesetzlichen Bezeichnung des Lagers als TTL fest.

Umzug von Ashraf nach Liberty

24. In dem Bericht wird betont: »Der erste Umzug von … Bewohnern fand am 18. Februar statt; zugleich wurde ihre persönliche Habe nach Liberty geschafft. In der Berichtsperiode wurden weitere vier Umzüge von Bewohnern unter Beobachtung der UN durchgeführt …« Der Bericht verschweigt jedoch, dass während des Umzugs der dritten Gruppe, am 20. März 2012, dem ersten Tag des iranischen Neuen Jahrs, Ingenieur Bardia Amir-Mostofian einem Herzstillstand erlag, nachdem er in Camp Liberty eingetroffen war. Er war während der Durchsuchungen dem Druck und starken Belästigungen von Seiten der irakischen Streitkräfte ausgesetzt gewesen. Irakische Ärzte bestätigten, er sei an langer Schlaflosigkeit und Übermüdung gestorben. Auf Druck von Herrn Kobler war die dritte Gruppe gezwungen, in der Nacht vor dem iranischen Neujahrstag überhastet abzureisen. Die dringende Bitte der Bewohner, den Umzug um einige Tage zu verschieben, hatte auf Herrn Kobler keinen Eindruck gemacht. Die irakische Regierung hat sich 280 Tage lang geweigert, den Leichnam Bardias den Bewohnern zu übergeben. Im Bericht steht nichts davon.

25. Am 8. April 2012 griffen während der Durchsuchung des Besitzes der fünften Gruppe Mitglieder einer unterdrückerischen irakischen Einheit, der SWAT, etliche Bewohner mit Steinen, Stöcken, Metallstangen und elektrischen Schlagstöcken an und richteten sie übel zu. 29 Bewohner, darunter auch Frauen, wurden verletzt. Diese Militärangehörigen zerbrachen die Windschutzscheiben von Autos der Bewohner mit Steinen und Gewehrkolben. Sie zogen einen der Fahrer heraus und schlugen auf ihn ein. Diese Leute zogen den Fahrer weg, während er an der Stirn blutete. Später ließ ihn ein irakischer Offizier frei. Das Beobachtungsteam der UNAMI wurde über die Einzelheiten dieses Angriffs unterrichtet. Es führte bei den Verletzten Befragungen durch.

Transport und Verkauf des Eigentums werden nicht zugelassen. Das ist ein systematischer Versuch, das Eigentum zu plündern

26. Herr Kobler weiß es sehr gut, es ist eine Lüge, dass die Mitglieder dieser oder einer anderen Gruppe ihren eigenen Besitz nach Liberty gebracht hätten. Die Bewohner konnten nur 5 % ihres persönlichen Besitzes nach Liberty mitnehmen. Die irakische Regierung untersagte den Transport der restlichen 95 %.

27. Von den 1200 Personenfahrzeugen durften die Bewohner nur 30 mitnehmen. Dabei hatte Herr Kobler im Dezember 2011 und im Januar 2012 die Vertreter der Bewohner hartnäckig gebeten, dass nur zehn Wagen mit der ersten Gruppe nach Liberty gefahren werden sollten, es könnten dann von den nächsten Gruppen mehr mitgenommen werden. Im Gegensatz dazu unterband die irakische Regierung jeglichen Transport von Fahrzeugen nach dem Umzug der vierten Gruppe.

28. Außerdem kam man anfänglich überein, dass mit jedem Konvoi eine Reihe von Nutzfahrzeugen (Tankwagen für Wasser, Treibstoff und Abwässer) nach Liberty gebracht werden sollten. Während des Umzugs des fünften Konvois von Ashraf nach Liberty am 4. Mai 2012 schickte die irakische Regierung völlig gesetzwidrig sechs der Nutzlastwagen auf halber Strecke vor den Augen der UN-Beobachter zurück. Seither dürfen keine Nutzlastwagen mehr nach Liberty gebracht werden.

29. Der Bericht sagt nichts davon, dass den Bewohnern verwehrt wurde, die meisten Kühlschränke nach Liberty zu bringen, ebenso 90 % ihrer Klimaanlagen, die meisten Generatoren, die meisten Computer, viele ihrer Kommunikationseinrichtungen, die gesamte medizinische Ausrüstung einschließlich eines lebenswichtigen CT-Gerätes und hunderte andere notwendigen Gegenstände. All das ist persönlicher Besitz, den die Bewohner auf eigene Kosten erworben haben.

30. Zwei Container, die zum vierten und fünften Konvoi gehörten (Mitte April und am 4. Mai) wurden von irakischen Soldaten beschlagnahmt, ohne jeden Grund. Trotz zahlreicher Briefe und Beschwerden der Bewohner, trotz der vielen Versprechungen des Sonderbeauftragten und der UNAMI-Beamten werden die beiden Container, die legale und nicht-militärische Güter im Wert von $ 120.000 enthalten, weiterhin vom irakischen Militär festgehalten.

31. Die Bewohner durften ihren Besitz nicht nur nicht mitnehmen, sie haben auch keineswegs die Erlaubnis, ihn zu verkaufen. Von Anfang an wollten zahlreiche irakische Händler nach Ashraf gehen und diese Vermögenswerte erwerben. Das irakische Militär verwehrte ihnen jedoch den Zugang zum Lager, manche wurden geschlagen und gefangen genommen. Die Vertreter der Bewohner haben immer wieder, auch in dem Zeitraum, um den es in diesem Bericht geht, dem Sonderbeauftragten eine Liste von Händlern vorgelegt, die am Kauf des Besitzes der Bewohner interessiert waren. Aber das war alles umsonst.

32. Es ist nicht klar, warum in dem Bericht die systematischen Bemühungen der irakischen Regierung, das Eigentum der Bewohner zu stehlen, verschwiegen werden. Am 11. Oktober 2012 schrieb Herr Kobler: »Die irakische Regierung erlaubt nur den Verkauf von – beweglichem – Eigentum (unbewegliches Eigentum und Anlagen, die zu demontieren und wiederaufzubauen sind, dürfen nicht veräußert werden), soweit die Bewohner die rechtmäßigen Eigentümer daran sind.« Dieser Satz verletzt international gültiges und auch irakisches Recht. Er ist nichts als eine Phantasieformel zu dem Zweck, den Bewohnern zu stehlen, was ihnen gehört. Unter dem Hinweis auf wohlbekannte Rechte erinnerten die Vertreter der Bewohner Herrn Kobler und seine Kollegen daran, dass auch nach irakischem Zivilrecht niemand die Rechte der Bewohner von Ashraf auf ihr bewegliches und unbewegliches Eigentum bestreiten könne. Verdient dieser Tatbestand, der in Hunderten von Briefen und Telefongesprächen mit dem Sonderbeauftragten thematisiert worden ist, keinerlei Erwähnung in diesem Bericht?

Wasser und Elektrizität

33. In dem Bericht wird suggeriert, die irakische Regierung liefere täglich 200 Liter Wasser für jeden Bewohner in das Lager und 19 Generatoren erzeugten rund um die Uhr Strom. Selbst irakische Zivilisten haben nur neun Stunden Strom täglich und jeder Iraker bekommt im Durchschnitt 70 bis 90 Liter Wasser am Tag. Der Bericht folgt der Tendenz, die große Mühe der Bewohner, in der sie massiven Behinderungen seitens der irakischen Regierung ausgesetzt waren, und die von ihnen aufgewendeten hohen Kosten zu mißbrauchen, um das wahre Bild der irakischen Regierung und des Sonderbeauftragten rein zu waschen.

34. Die irakische Regierung hat bis heute den Bewohnern nicht für eine Sekunde Strom oder einen einzigen Tropfen Wasser geliefert. Die Bewohner holen ihr Wasser selbst und sorgen auch für ihren Strom und das zu schwindelerregenden Kosten. Alle mündlichen und schriftlichen Versprechungen von Herrn Kobler, Liberty an das Wasser- und Elektrizitätsnetz anzuschließen (so u. a. in seinen Briefen vom 24. April und vom 28. Mai 2012) waren nichts als leere Versprechen und schiere Lügen.

35. Im Zeitraum des Berichts war es im Irak extrem heiß und 80 Bewohner mußten mit großer Mühe, in einer beschränkten Zahl von Wassertankwagen, die mit Erlaubnis der irakischen Regierung von Ashraf nach Liberty gebracht worden waren, Wasser aus einer 12 Kilometer entfernten Wasserstelle heranschaffen. Dort mussten sie oft stundenlang warten, bis sie die Tankwagen füllen konnten.

36. Für die Stromversorgung haben die Bewohner bisher 3,5 Millionen Dollar gezahlt, um Treibstoff für die veralteten Generatoren von Liberty zu beschaffen. Diese Generatoren sind so verschlissen, dass sie doppelt so viel Treibstoff wie neue Modelle brauchen und dennoch nur 40 % ihrer ursprünglichen Leistung produzieren.

37. Cummins, der Hersteller der Generatoren, die in Liberty laufen, besuchte am 30. Mai 2012, also im Berichtszeitraum, das Lager und inspizierte die Generatoren. Die Firma übergab UNAMI am 28. Juli 2012 einen Bericht über den Zustand der 17 Generatoren, die in den sieben Abschnitten von Liberty stehen. Darin wird ausgeführt:

»Wir inspizierten 14 Generatoren. In fünf Generatoren läuft der Antrieb nicht zuverlässig, es fehlen Teile oder sie sind schadhaft und unbrauchbar. Sieben Generatoren müssen überholt werden, da ihr Wirkungsgrad sehr gering ist. Die meisten von ihnen erbringen nicht einmal 50% ihrer Maximalleistung, obwohl ihr Treibstoffverbrauch sehr hoch ist. An zwei Generatoren ist die Kühlung defekt und sie können nur einige Stunden tags oder nachts genutzt werden.«

38. Der Bericht hält es für nicht der Mühe wert zu erwähnen, dass die irakische Regierung den Bewohnern nicht einmal erlaubt, Treibstoff im Irak zu kaufen und dass sie Öl zu um ein Vielfaches höheren Preisen aus den Nachbarstaaten beziehen müssen. Auch wird verschwiegen, dass die irakische Regierung den Transport von sechs Generatoren mit 1,5 Megawatt Leistung [aus Ashraf] verhindert, die den Bewohnern gehören. Diese sechs Generatoren – für ihre rechtmäßige Erwerbung liegen alle Dokumente vor, sie wurden immer wieder an Herrn Kobler und die UNAMI gesandt – können höhere Energiemengen für Liberty produzieren, und das zuverlässiger, und die Kosten für Treibstoff sänken, könnten sie betrieben werden, auf ein Bruchteil der jetzt nötigen. Doch die irakische Regierung ist, wie sie auch einbekennt, im Begriff, diese Generatoren zu stehlen, wie auch andere Gegenstände, die den Bewohnern von Ashraf gehören.

Medizinische Versorgung

39. Der Bericht spricht sich höchst befriedigt über die medizinischen Verhältnisse aus, die den Bewohnern geboten werden. In Wahrheit ist die medizinische Blockade von Ashraf und Liberty im Berichtszeitraum beibehalten worden, neben allen anderen verhängten Beschränkungen. Anfang 2009, also nachdem die USA den Schutz von Ashraf an die irakische Armee übergeben hatten, bemächtigten sich diese Truppen des Krankenhauses von Ashraf – seine Gebäude und seine Ausstattung waren sämtlich auf Kosten der Bewohner beschafft worden – und verwandelten es praktisch in ein Folterzentrum, eine Einrichtung, wo die Patienten physisch und psychisch gequält werden. Inzwischen haben sie den Bewohnern den Zugang zu medizinischen Einrichtung im Irak genommen.

40. Die Bedingungen haben sich also in Liberty verschlechtert. In Ashraf konnten die Bewohner wenigstens noch einiges von der medizinischen Ausstattung ihrer Klinik nutzen und durch die Anstrengungen von Ärzten aus Ashraf konnten sie ihren Patienten eine minimale medizinische Versorgung bieten. Während des Umzugs nach Liberty dagegen gestattete die Regierung den Bewohnern nicht, ihre medizinische Ausstattung mitzunehmen. Freilich, Herr Kobler schrieb am 15. Februar 2012 in klaren Worten an die Bewohner: »Die Bewohner werden ihre medizinische Ausrüstung nach Liberty mitnehmen.« Doch dieser Brief blieb leeres Gerede, wie alle anderen Briefe und Versprechungen.

41. Die Bewohner und ihre Vertreter haben immer wieder Herrn Kobler und andere Vertreter von UNAMI gebeten, das für den Umzug eines CT-Gerätes von Ashraf nach Liberty Nötige zu veranlassen. Ein solches Gerät ist elementar wichtig für ihre Patienten, besonders für die Verwundeten, vor allem für die 1.130 Menschen, die nach den kriminellen Angriffen irakischer Truppen bleibend an schweren Verletzungen leiden. Die Bewohner haben sogar angeboten, das Gerät nach ihrer Umsiedlung in Drittländer dem irakischen Gesundheitsministerium zu überlassen. Dennoch wurde ihr legitimer, sinnvoller und menschlicher Vorschlag zurückgewiesen.

42. Am 8. März 2012 starb der Bewohner Nour Mohammad Biranvand, der an Hepatitis litt, da ihm der Zugang zu medizinischen Einrichtungen verwehrt wurde. Kein Zweifel, wenn die Bewohner freien Zugang zu den notwendigen und angemessenen medizinischen Einrichtungen hätten, und dazu gehört der Zugang zu Krankenhäusern und Fachärzten in Irbil, oder wenn Ärzte von Ashraf und jeweils zwei Krankenschwestern die Patienten begleiten könnten, wären viele Todesfälle dieser Art vermieden worden, darunter der Tod von Mohammad Ali Tataii und Hamdollah Rahmani. Von November 2009 an hatte die PMOI die UNAMI gebeten, mehrere schwerverwundete und kranke Patienten, unter ihnen auch Mohammad Ali Tataii, zur Behandlung nach Europa ausfliegen zu lassen. Es geschah nichts.

43. Agenten des irakischen Geheimdienstes begleiten regelmäßig die Patienten, wenn sie in Bagdader Krankenhäuser eingewiesen werden. Sie schikanieren die Bewohner und mischen sich in medizinische Angelegenheiten ein. Diese unterdrückerischen Agenten werden vom Amt des irakischen Premierministers geleitet. Sie verursachen gewöhnlich, dass die Einweisung der Patienten verzögert wird. So kommen die Patienten in vielen Fällen zu spät zu ihren Terminen und diese müssen aufgehoben werden. Diese Agenten hindern auch oft die Bewohner daran, Medikamente zu kaufen. Sie betreten die Behandlungszimmer, während ein Patient untersucht wird, selbst wenn es sich um eine Patientin handelt. Angaben über diese Praktiken werden Herrn Kobler täglich mitgeteilt, aber es liegt nicht im Interesse der UNAMI, solche Vorfälle in ihrem Bericht zu erwähnen.

44. Am 23. Dezember 2012, genau zwei Tage nach der Veröffentlichung des Halbjahresberichtes der UNAMI, starb in Liberty der Bewohner Behrooz Rahimian an Herzstillstand, einen Monat, nachdem der Geheimdienst der irakischen Armee seine Einweisung in eine Bagdader Klinik verhindert hatte. Am 25. November 2012 wurde Behrooz in einem Notfall in ein Krankenhaus in Bagdad eingewiesen, da er schwere Schmerzen in der Brust litt. Die dortigen Ärzte wollten ihn in die kardiologische Station verlegen, doch irakische Geheimdienstagenten verhinderten dies und zwangen die Ärzte, davon Abstand zu nehmen. Behrooz litt schon seit langem an Herzschwäche, musste regelmäßig Medikamente einnehmen und wurde ständig ärztlich beaufsichtigt, doch seit Beginn der unmenschlichen medizinischen Blockade vor vier Jahren hatte sich sein Zustand verschlechtert. Durch die Möglichkeiten, die die Klinik in Ashraf boten, und durch den Einsatz der Ärzte von Ashraf konnte er wie viele andere Patienten jedoch eine gewisse medizinische Pflege erhalten. Trotz alledem verschlimmerte sich Behrooz’ Zustand und der vieler anderer nach der Umsiedlung nach Liberty und weil die irakische Regierung den Transport der medizinischen Ausrüstung von Ashraf verbot, bedrohlich. Der Dolmetscher des Patienten rief vom Krankenhaus aus das Beobachterteam der UNAMI in Liberty an und teilte ihm mit, in welch kritischem Zustand Behrooz sich befand und dass er nicht ins Krankenhaus aufgenommen werden sollte. Leider wurde nichts unternommen und Behrooz wurde nach Liberty zurückgebracht. Seine starken Schmerzen hielten an und man verabreichte ihm nur einige Medikamente.

Baumaßnahmen, Erholungsanlagen

45. Im Bericht heißt es, Liberty verfüge über »zahlreiche Erholungsanlagen«. Wer je Liberty gesehen hat, weiß, dass es in diesem Lager keine Erholungsanlagen, keinerlei Sportplätze gibt. Um zumindest einen kleinen Fußballplatz zu gewinnen, müssen die Bewohner Steine und Kiesel entfernen, die Umgebung aufgraben und 25 Kubikmeter Boden auf dem Platz ausbreiten, so dass er 10 Zentimeter höher liegt als das steinige Gelände.

46. Es ist verboten, jedwede Maschine ins Lager zu bringen, nicht einmal Schaufeln und Hacken sind zugelassen. Solche Arbeit, die man in Ashraf mit angemessener Ausstattung in zwei oder drei Tagen erledigte, dauert in Liberty viele Monate. Die Proteste und Bemühungen der Bewohner, ihre Appelle an die UNAMI, diese Maschinen von Ashraf nach Liberty bringen zu lassen, sind alle vergebens geblieben.

47. Gelogen sind auch folgende Behauptungen in dem Bericht:

»Den Bewohnern steht es frei, Erneuerungsarbeiten mit Billigung der Lagerleitung zu unternehmen« und: »Es steht ihnen ebenfalls frei, mit Zustimmung der Lagerleitung auswärtige Firmen zur Realisierung dieser Projekte ins Lager zu holen.«

Nichts davon ist wahr, sondern fast ein Jahr nach der Umsiedlung der ersten Bewohner nach Liberty haben sie bisher keine Bauten errichten oder Hilfsmittel für die kranken Bewohner anbringen können. Nach den ersten herbstlichen Regenfällen im November war das Lager überschwemmt, dies erschwerte die Bewegung erheblich, besonders für die Kranken. Weil Tankwagen und Abwasserfahrzeuge nicht von Ashraf nach Liberty mitgenommen werden durften, ist es sehr schwer, das Wasser aus dem Lager zu entfernen.

48. Zudem werden im Bericht die zahlreichen Fälle, in denen Lebensmittel, die die Bewohner erworben haben, vor dem Lager festgehalten werden, nicht erwähnt. Diese Repressionsmaßnahmen bewirken, dass viele Lebensmittel verderben und ungenießbat werden.

All dies ist nur ein kleiner Teil der unbestreitbaren Tatsachen, die beweisen, wie parteiisch dieser Halbjahresbericht der UNAMI ist und dass er nur dazu dient, die irakische Regierung und ihre unterdrückerischen Truppen rein zu waschen. Er ist darauf ausgerichtet, die Zwangsvertreibung der Bewohner von Ashraf aus ihrer Wohnstatt und ihre Verbringung ins Gefängnis Liberty zu rechtfertigen. Dieser Bericht macht alle Standards der Vereinten Nationen und alle Werte, für deren Verteidigung diese Organisation errichtet wurde, zum Gespött und er ebnet den Weg dafür, dass die Unterdrückung der Bewohner von Ashraf und Liberty intensiviert wird und dass ihre Rechte weiter mit Füßen getreten werden.

Der iranische Widerstand ruft den UN-Generalsekretär abermals auf, ein weiteres Massaker, das irakische Truppen auf Geheiß des iranischen Regimes verüben können, zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Werte der Vereinten Nationen nicht weiter zu politischen Zwecken mit Füßen getreten werden. Dazu sollte ein unparteilicher und kompetenter für Ashraf und Liberty zuständiger Vertreter ernannt werden, den alle Seiten akzeptieren können. Der Generalsekretär wird aufgerufen, nicht zuzulassen, dass die Vereinten Nationen und sein Sonderbeauftragter den Weg bahnen dafür, dass die Opposition gegen den religiösen Faschismus, der den Iran beherrscht, weiterhin unterdrückt wird.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
25. Dezember 2012