Monday, September 9, 2024
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Kölner Gericht hebt die Asyl-Widerrufsbescheide gegen Angehörige der Volksmojahedin auf

Das Kölner VerwaltungsgerichtDer Nationale Widerstandsrat Iran bezeichnet den Gerichtsbeschluss als „einen Sieg der Gerechtigkeit über den Kuhhandel mit der religiösen Diktatur in Teheran“

Am Donnerstag, den 22. September, befasste sich die 16. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts mit der Klage von 4 iranischen Frauen und hob die vor zwei Jahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verhängten Widerrufsbescheide auf. Das ist der erste Gerichtsprozess in solchen Verfahren und kann als Präzedenzfall in ähnlichen Verfahren berücksichtigt werden.

Seit dem August 2003 wurden gegen Dutzende iranische Asylberechtigte in Deutschland Widerrufsbescheide erlassen. Betroffene sind ausschließlich Opfer der religiösen Diktatur im Iran, die meistens seit über einem Jahrzehnt in Deutschland den Asylstatus genießen. Nun wurde deren Status genau aus dem Grund widerrufen, weswegen sie anfänglich als Asylberechtigte anerkannt wurden, nämlich die Zugehörigkeit zur Widerstandsbewegung der Volksmojahedin Iran. Die Aufnahme der Volksmojahedin auf die Terrorliste der EU spielte eine grundlegende Rolle bei Begründungen des Nürnberger Bundesamtes.

Der Präsident der 16. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts, der Vorsitzende Richter Jacoby, unterstrich, dass allein der Terrorismusvorwurf nicht ausreiche, und es dem Bundesamt für Migration sowie dem Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt nicht gelungen sei, konkrete Tatvorwürfe gegen die Klägerinnen für eine Verwicklung in terroristische Handlungen darzulegen. Deutsche Sicherheitsbehörden hätten insgesamt unzureichende Ermittlungen durchgeführt. Berichte dieser Behörden wiesen erhebliche Widersprüche und Unklarheiten auf, Unklarheiten, die von Seiten des Bundesamtes für Migration unbeantwortet geblieben seien. Der Vorwurf, dass die Betroffenen potenziell den internationalen Terrorismus unterstützten, habe sich nicht erhärtet. Er betonte weiter, dass, da die Angehörige der Volksmojahedin im Iran von Folter und Hinrichtung bedroht sind, nicht von einer Abschiebung dieser Personen in den Iran die Rede sein könne.

Die Klägerinnen haben vor Gericht über die brutale Verfolgung im Iran, die sie selbst erlebt hatten, ausgesagt. Manche Betroffene verbrachten jahrelang in berüchtigten iranischen Gefängnissen und leiden heute noch an Folgen von Folterungen, die sie ertragen müssten.

Seit 2003 haben sich verschiedene Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sehr engagiert für einen Stopp der Widerrufspraxis gegen iranische politische Flüchtlinge stark gemacht. Dr. Rolf Gössner, der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, erklärte bereits: „Die Volksmojahedin sind ausgerechnet auf Druck des iranischen Regimes in diese Liste aufgenommen worden“ und eine politische pauschale Liste kann nicht Grundlage für Asylwiderrufe sein. Dr. Reinhard Marx, der die Klägerinnen bei diesem Verfahren vertrat, schrieb in seiner Begründung an das Verwaltungsgericht, dass „weniger sicherheitsrechtliche Erwägungen als politisch-ideologische Motive die Widerrufspraxis und Prozessführung der Beklagten in diesem Verfahren leiten“. Im veröffentlichten Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem EU-Trio (Deutschland, Großbritannien und Frankreich) mit dem iranischen Regime versichert die europäische Seite, dass sie im Falle eines Einlenkens des Irans im Atomstreit bereit sei, weiter die Bewegung der Volksmojahedin Iran als terroristisch zu betrachten.

Dr. Marx führt in einem Rechtsgutachten aus, dass der EU-Ratsbeschluss über die Einstufung der Volksmojahedin als terroristische Organisation für eine Einschränkung des Flüchtlingsstatus rechtlich nicht relevant sei. Er kam zu dem Ergebnis: „Soweit der Charakter der Organisation selbst zu beurteilen ist, kann die Volksmojahedin (MEK) nicht als Organisation eingestuft werden, die den internationalen Terrorismus unterstützt.“

Der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI) begrüßt das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts und bezeichnet dies als „einen Sieg der Gerechtigkeit über den Kuhhandel mit der religiösen Diktatur in Teheran“. Der Widerstandsrat bekräftigt, dass dieser Beschluss ein wichtiger Schritt in der Verankerung des unantastbaren Asylschutzes für politische Opfer des im Iran herrschenden Regimes ist. Der NWRI forderte die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium dringend auf, Dutzende von ähnlichen Widerrufsbescheiden außer Kraft zu setzen und so dem anhaltenden Druck gegen iranische Asylberechtigte in  Deutschland ein Ende zu setzen.

Das Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Irans
23. September 2005