Saturday, July 27, 2024
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Iran: 660 registrierte Hinrichtungen im Jahr 2013, zwei Drittel davon in der Amtszeit Rouhanis

  • Jegliche Illusion einer Mäßigung enttäuscht
  • Sechzig öffentliche Hinrichtungen, fünfundzwanzig Frauen wurden hingerichtet, auch fünf Minderjährige während ihrer Haft
  • Wenn das barbarische Regime des Iran die Illusion einer Mäßigung schürt, dient es nur zur Irreführung der internationalen Gemeinschaft und dazu, eine versöhnliche Haltung gegenüber den Henkern, die den Iran regieren, und Geschäfte mit ihnen zu rechtfertigen

 

Im Jahr 2013 stützte sich das Regime der Velayat-e faqih weiterhin auf Galgen, Gruppen-Hinrichtungen in den Gefängnissen und auf den Straßen der Städte und auf Folter bis zum Tod an den politischen Gefangenen. Die regierenden Mullahs unterhielten mindestens 60 repressive Organe, darunter die Revolutionären Garden, die gegen das Volk gerichtete Bassij-Miliz, die Agenten in Zivilkleidung, die verschiedenen Geheimdienst-Organe sowie Polizei-Einheiten wie  die Distrikt-Polizei, die Schlafraum-Polizei, die Unberührbare Polizei, die Metro-Polizei, die Frauen-Polizei &c.; kein Tag verging ohne Repression und Gemetzel. Einige Brennpunkte der Repression seien im Folgenden mitgeteilt:

 

A.Hinrichtungen

1 – Vom Anfang des Jahres bis zum 31. Dezember 2013 wurde im Iran die Hinrichtung von mindestens 660 Gefangenen registriert, davon 430 nach der Wahlfarce des 14. Juni. Dabei werden viele Hinrichtungen außerhalb der Gefängnisse nicht bekannt. 25 der Hingerichteten waren Frauen. Hier ein winziger Ausschnitt aus dem kriminellen Strafregister der Mullahs im Jahre 2013: Öffentliche Hinrichtung zweier junger Männer im Alter von 20 bzw. 23 Jahren wegen Diebstahls von umgerechnet 35 €, Hinrichtung dreier Jugendlicher in der Haft, im Alter von 12, 15 bzw. 17 Jahren, Erhängung eines blutenden Mannes, 28 Jahre alt, der einige Stunden zuvor einen Selbstmordversuch unternommen hatte, Erhängung des Leichnams eines 23 Jahre alten Mannes in Zahedan, der Stunden zuvor nach einem Herzanfall gestorben war, Erhängung von Frau Geitei Marami, 34 Jahre alt, deren Körper blutete, weil sie vor ihrer Hinrichtung 100 Peitschenhiebe erhalten hatte, wiederholte Hinrichtung eines elenden Häftlings, der nach seiner ersten Hinrichtung in der Leichenhalle ins Leben zurückgekehrt war. Am 11. Dezember erklärte der Leiter der Justiz des Regimes, der Mullah Sadeq Larijani Berichte internationaler Organisationen von dem erniedrigenden Zustand der Menschenrechte im Iran als erlogen und voreingenommen; er sagte: „Wer gegen die Todesstrafe ist, ist gegen die Anordnungen des Islam.“

2 – Dabei befinden sich tausende von Häftlingen überall im Lande auf der Todesliste. Ein Beispiel: Allein im Ghezel-Hessar-Gefängnis befinden sich 3 000 zum Tode verurteilte Häftlinge. Um Gruppen-Hinrichtungen zu erleichtern, hat das geistliche Regime drei Bühnen errichtet, auf denen 12 Menschen auf einmal hingerichtet werden können. Aus Protest gegen diese Hinrichtungen trat vor zwei Monaten eine Reihe von politischen Gefangenen, die zum Tode verurteilt worden sind, in Ghezel-Hessar in den Hungerstreik. In den letzten Wochen des Jahres 2013 begaben sich einige tausend Häftlinge für 10 Tage in den Hungerstreik. 

3 – Die fürchterlichen öffentlichen Gruppen-Hinrichtungen – unternommen, um die Atmosphäre von Furcht und Schrecken in der Gesellschaft zu verstärken – haben im Jahr 2013 zugenommen. Städte wie Noshahr, Babol, Ghemshahr, Tonkabon, Shiraz, Jahrom, Fasa, Ahvaz, Dehdasht, Hendijan, Shahrkord, Ilam und Karaj mußten solche fürchterlichen Szenen miterleben. Staatliche Medien veröffentlichten grausige Bilder von diesen Hinrichtungen, um die Atmosphäre von Furcht und Schrecken zu verstärken. Bei vielen Gelegenheiten, z. B. im Lakan-Gefängnis in Rasht, wurden Häftlinge von den Henkern gezwungen, die grausigen Erhängungen ihrer Zellengenossen oder Freunde mit anzusehen; wer sich weigerte, an dieser unmenschlichen Aktion teilzunehmen, kam in Einzelhaft. 

 

B.Hinrichtung politischer Gefangener

4 –  Die Hinrichtungen politischer Gefangener, i. b. unter den ethnischen und religiösen Minderheiten, haben im vergangenen Jahr zugenommen. Am 26. Oktober wurden sechzehn belutschische politische Gefangene im Zahedan-Gefängnis gemeinsam erhängt. Vertreter des Regimes gaben an, diese Menschen, die schon lange Zeit im Gefängnis gewesen waren, seien aus Rache für die Tötung von Revolutionsgardisten in Saravan hingerichtet worden. An demselben Tage wurden in dem Gefängnis von Hamedan ein weiterer belutschischer politischer Gefangener und im Zentralgefängnis von Urumia bzw. von Salmas zwei kurdische politische Gefangene: Habibollah Golparipour (29) und Reza Esmaeili (Mamedi, 34) erhängt. Am folgenden Tag wurde ein belutschischer politischer Gefangener im Barsilon-Gefängnis in Khorramabad hingerichtet. Am 3. November wurden vier arabische Gefangene von Shadegan hingerichtet. Am 4. November wurde Shirkoo Ma’arefi, ein kurdischer politischer Gefangener in der Stadt Saghez, hingerichtet. Von einer Reihe politischer Gefangener, die in den vergangenen Monaten von ihren Zellen an unbekannte Orte transportiert wurden, fehlt jede Nachricht. Inzwischen gehört die Hinrichtung politischer Gefangener ebenso wie die – teilweise mit Betäubung operierende – Verlegung von Häftlingen zur täglichen Routine des Mullah-Regimes. Aus Furcht vor Aufruhr schreckt das Regime davor zurück, die Leichen der politischen Gefangenen ihren Angehörigen zu übergeben, und verbrennt sie im Geheimen. 

 

C.Mord, geheime Tötung, Folter an Häftlingen mit Todesfolge

5 – Eine Reihe von Häftlingen hat das Leben während der Folter verloren oder wurde mit verschiedenen Methoden insgeheim liquidiert. Am 1. Februar wurde Amir Moussai im Borazjan-Gefängnis während der Folter getötet. Am 24. Juni verlor Alireza Shabakhsh, ein belutschischer Gefangener, nach sieben Jahren Haft und Verurteilung durch ein Gericht des Regimes unter verdächtigen Umständen das Leben in Abteilung 1 des Zahedan-Gefängnisses; er hätte am nächsten Tage entlassen werden sollen. Am 20. Juni starb plötzlich unter verdächtigen Umständen Afshin Ossanlou, ein 42 Jahre alter Kämpfer für die Rechte der Arbeiter, in Halle 12 der Abteilung 4 des Gohardasht-Gefängnisses – wenige Monate vor dem Ende seiner fünfjährigen Gefängnisstrafe. Am 24. Oktober wurde der Leichnam von Ali Marashi aus Ahvaz mit gebrochener Rippe und Schädel an seine Angehörigen übergeben. 

6 – In diesem Jahr verlor eine Reihe von Häftlingen das Leben wegen Mangels an medizinischer Behandlung. In den ersten Tagen des Jahres wurde Abdolrahman Rahnavard (30) vom Roudan-Gefängnis in der Provinz Hormozgan zu medizinischer Behandlung in das Zentralgefängnis Bandar Abbas gebracht, doch der Leiter des Gefängnisses verhinderte seine Einlieferung ins Krankenhaus; das führte zu dem Tod des Häftlings. Am 15. Juli verlor Ahmad Bajlani (44), der an Hepatitis und Tuberkulose litt, in demselben Gefängnis das Leben, nachdem er eine Woche lang, weil medizinische Behandlung ausblieb, qualvolle Schmerzen erlitten hatte. Der politische Gefangene Alireza Karami, Angestellter der Öl-Gesellschaft und akut herzkrank, verlor am 6. April sein Leben wegen Mangels an medizinischer Behandlung. Während seiner 16 Jahre dauernden Haft erlitt er viele Krankheiten, geschuldet den verheerenden Zuständen in den Gefängnissen des Regimes und schwerster Folter. 

7 – Der Zustand einer großen Zahl von Häftlingen hat sich verschlimmert, weil ihnen medizinische Behandlung versagt wurde. Auf Proteste von Gefangenen, die die PMOI unterstützen – viele von sind seit den 80er Jahren politische Gefangene und leiden an mancherlei Krankheiten, die auf die lange Haft und die Folter zurückzuführen sind – antworten die Henker: „Ihr seid Monafeq. Das Urteil über euch alle ist der Tod.“ Vier Mitglieder der Familie von Daneshpour Moghaddam sind in kritischem Zustand. Mohsen Daneshpour Moghaddam (72) leidet an Herzkrankheit und Erkrankung des Magen-Darm-Kanals; sein 41 Jahre alter Sohn Ahmad leidet akut an Magenerkrankung. Beide, Mohsen und Ahmad Daneshpour, sind zum Tode verurteilt. Frau Motahareh Bahrami (62) leidet an akutem Bandscheibenvorfall, und Frau Rayhaneh Jah Ebrahim Dabbagh hat schwere Schmerzen am Rücken und einem Bein, ist außerdem magenkrank. 

Frau Sedigeh Moradi leidet an Bandscheibenvorfall am Hals; Ali Moezi (63) hat Krebs und leidet an einer Nierenkrankheit; Mashallah Haeri (62) ist akut herzkrank; es ist im Gefängnis zu einer Reihe von Herzstillständen gekommen. Auch ist die Atmung problematisch geworden, und es fand sich ein Blutgerinnsel im Hirn. Mohammad Banazadeh Amirkhizi (67) leidet an Knochenschmerzen und erlitt unlängst einen Herzstillstand. Saleh Kohandel leidet an akuter Blut-Erkrankung. Meisaq Yazdan Nejad, Student im Alter von 27 Jahren, befindet sich wegen Folter und der inhumanen Zustände im Gefängnis in kritischem Zustand. Ali Asghar Mahmoudian,  wurde in das Gefängnis von Semnan verbannt. Er wird in der Abteilung für gewöhnliche Verbrecher gehalten; diese Abteilung war früher ein Stall. Dort herrschen verheerende hygienische Bedingungen, die zu Erkrankungen führen. Gholamreza Khossravi hat schwere Schmerzen an der Wirbelsäule. Dr. Asghar Qatan (60) leidet an vielen Beschwerden wie Überdruck, ernster Diabetes, hohem Cholesterin-Spiegel; er hat ein Auge verloren und im vergangenen Monat einen Herzstillstand erlitten. Mohammad Saemi (64) leidet an verschiedenen Krankheiten, darunter Herz- und Nierenproblemen, Arthritis, Bandscheibenvorfall, und Verletzung des Trommelfells. Saeid Massouri leidet an allerlei Krankheiten, darunter akuter Magenerkrankung. Assadollah Hadi, Mohammad Davari und Mohammadali Mansouri gehören zu jenen Häftlingen, die sich wegen fehlender ärztlicher Behandlung in kritischem Zustand befinden.

Zaniar Moradi, ein kurdischer Gefangener auf der Todesliste, leidet an akutem Bandscheibenvorfall, Khaled Hardani hat ein akutes Herzproblem, Mehdi Sajedifar (35) hat Speiseröhrenkrebs, Mohammadreza Pourshajari (Siamak Mehr) leidet an Diabetes und ist herzkrank, Reza Shababi benötigt Behandlung der Halswirbelsäule, doch die Operation wird nicht genehmigt. Mohammad Sediq Kaboudvand leidet an verschiedenen Krankheiten, doch die Beamten gestatten ihm keine ärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Kayvan Samimi, ein Journalist, ist trotz seines hohen Alters und verschiedener Krankheiten, darunter Arthritis am Knie und am Rücken, im Gefängnis. Salaheddin Moradi von den Gonabadi-Derwischen leidet an Nierenschmerzen und inneren Blutungen; Kassra Nouri hat Bandscheibenvorfall; Mostafa Daneshjou, Anwalt aus Daravish, hat Probleme mit der Atmung. Mohammad Saifzadeh, ein 66 Jahre alter Anwalt, hat einen Gehirnschlag erlitten. Seine Hände und Füße sind taub, er hat Bandscheibenvorfall im Rücken und am Hals, und erleidet schwere Brustschmerzen. Hassan Fatali Ashtiyani, Abdolfattah Soltani, Hamidreza Moradi, Ali Saedi, Iraj Mohammadi, Ayatollah Kazemi Boroujerdi, Argjang Davoudi, Shahram und Farhang Pourmansouri, Ebrahim Babadi, Nameq Mahmoudi, Adel Naimi, Mehdi Khodaii, Behnam Ebrahimzadeh, Assadollah Assadi, Farhad Rouhi Arash Sharifi und Mohammad Nazari gehören ebenfalls zu den Patienten, deren Krankheiten sich wegen vorenthaltener medizinischer Behandlung verschlimmert haben. 

8 – Im Zusammenhang mit den Raketenangriffen auf Camp Liberty und dem Massaker an Mitgliedern der PMOI in Camp Ashraf haben die willkürlichen Verhaftungen von Freunden der PMOI und ihren Angehörigen sowie der auf sie ausgeübte Druck im Jahre 2013 erheblich zugenommen, besonders in den Monaten vor der Wahl. Einige dieser Personen befinden sich immer noch im Gefängnis. Am 13. Januar wurden Herr Reza Akbari Monfared und sein Sohn Ali festgenommen. Seine Schwester, Maryam Akbari Monfared, Mutter dreier kleiner Kinder, befindet sich seit drei Jahren wegen des von den Mullahs erfundenen Tatbestands der Moharebeh im Gefängnis. Vier von den Brüdern und Schwestern von Herrn Akbari wurden vom geistlichen Regime hingerichtet. Herr Hassan Sadeqi und seine Frau Fatema Mossana wurden festgenommen; man warf ihnen vor, Vorbereitungen für eine Trauerfeier nach dem Tod von Gholamhossein Sadeqi, einem  Mitglied der PMOI in Camp Liberty, Bagdad, getroffen zu haben; der starb nach einem Herzanfall – auch ihm war medizinische Behandlung verweigert worden. 

9 – Die willkürliche Verhaftung der Häftlinge und ihre Freilassung nach hohen Kautionen – eine der Methoden des Regimes, auf die politischen Gefangenen und ihre Angehörigen Druck auszuüben. 

 

D.Grausame Haftbedingungen

10 – Der Leiter der Gefängnis-Organisation des Regimes hat zugegeben: Die offizielle Kapazität des Ghezel-Hessar-Gefängnisses beträgt 5 000, doch befinden sich derzeit dort 22 000 Häftlinge. Ihnen fehlt selbst der Raum zum Sitzen. Sie schlafen abwechselnd; sie sind sogar gezwungen, in den Toiletten zu schlafen. Die sanitären Verhältnisse sind beklagenswert, das Wasser ist kontaminiert. Es fehlt an den notwendigsten Einrichtungen, um zu baden; daher hat die Zahl von Darmkrankheiten und Epidemien unter den Insassen zugenommen. Die Krankenstation des Gefängnisses besitzt nicht einmal die notwendigste medizinische Apparatur. Außerdem hindern die Schergen des Gefängnisses die Häftlinge, von denen die meisten erkrankt sind, daran, Fachärzte und medizinische Dienste aufzusuchen. Die aufs Äußerste begrenzten Nahrungsrationen  verursachen Unterernährung. Der Mangel an Heizung trägt in der kalten Jahreszeit zu den katastrophalen Haftbedingungen bei. 

11 – Das Bandar-Abbas-Gefängnis kann 400 Häftlinge aufnehmen. Dort sind jetzt aber 4 000; 300 von ihnen sind zum Tode verurteilt worden. In diesem Gefängnis fehlt die geringste medizinische Betreuung. Die einzigen Medikamente sind Methadon und halluzinatorische Tabletten – und dies trotz des Ausbruchs von Hepatitis; es wird nichts unternommen, um diese Krankheit einzudämmen, jegliche ärztliche Behandlung wird vorenthalten. Anstatt daß Patienten, die an Hepatitis leiden, isoliert werden, verlegen die Wärter sie absichtlich in andere Abteilungen. In den Zellen wird das Atmen schwer, besonders während der warmen Jahreszeit. Das Wasser ist widerwärtig; es ist verschmutzt und hat einen üblen Geschmack. Der Gefängnismarkt verkauft zu hohen Preisen Nahrungsmittel, deren Haltbarkeitsfrist längst überschritten ist, an die Häftlinge. Manche Abteilungen sind durch Abwasser kontaminiert und stinken widerwärtig. Auch Insektenschwärme tragen zu den katastrophalen Zuständen in diesem mittelalterlichen Gefängnis bei. Das Mullah-Regime verbannt politische Gefangene in dies Gefängnis und zwingt sie, ihre Strafe in der Gesellschaft gemeiner Verbrecher abzubüßen. Die Zustände in Einzelzellen sind noch tödlicher. Sie sind so klein, daß man darin nicht schlafen kann. In diesen Zellen, wo Wände und Fußboden aus Beton sind, verfügt der Häftling über keine Decke und keinen Bodenbelag. Kein natürliches Licht erleuchtet diese Zellen. Die Nahrung reicht eben aus, um den Häftling am Leben zu halten; es gibt kein Anzeichen von Hygiene oder medizinischer Betreuung. 

12 – Das Qerchak-Gefängnis in Varamin – die Leute nennen es das zweite Kahrizak – ist ein Frauengefängnis. Um den Druck auf weibliche politische Häftlinge zu erhöhen, verbannt das Mullah-Regime sie in dies Gefängnis. Es besteht aus sieben Gebäuden. Dort befinden sich  2 000 Häftlinge und Dutzende von Kindern, die weniger als 2 Jahre alt sind. Die Gebäude sind sehr alt und sehen aus wie heruntergekommene Scheunen. Im Gefängnis verurteilen Gangs kostenlos Drogen an abhängige Häftlinge. Es gibt kein Abwassersystem; die Toiletten sind ständig verschmutzt. Auch das Wasser ist in diesem Gefängnis verschmutzt; die Nahrungsrationen reichen eben aus, um die Häftlinge am Leben zu halten. 

13 – Im Dastgerd-Gefängnis von Isfahan, das 4 000 Häftlinge aufnehmen kann, sind 10 000 zusammengepfercht. Wegen der Raumnot sind die Korridore, die zu den Toiletten führen, mit Häftlingen überfüllt. 

14 – Im Vakilabad-Gefängnis von Mashhad werden mehr als 25 000 Häftlinge festgehalten. Die Zahl der zum Tode verurteilten Häftlinge soll sich in diesem Gefängnis auf mehr als 4 000 belaufen. Oft hat das Regime im vergangenen Jahr große Gruppen von Häftlingen insgeheim erhängt. 

15 – Im Gohardasht-Gefängnis wird von Radios erzeugter Lärm zur Folter an den politischen Häftlingen gebraucht. Diese unmenschliche Maßnahme ist krebsfördernd. Sie gefährdet ernsthaft die Gesundheit der Häftlinge. Sie leiden an Austrockung des Mundes, Muskelschmerzen, schweren Kopfschmerzen, Trübung des Augenlichts, Übelkeit und fortwährender Bewußtseinstrübung. Die Häftlinge haben zum Protest gegen diese unmenschliche Maßnahme einen Streik veranstaltet. 

 

E.Mittelalterliche Strafarten

16 – Barbarische Bestrafungen wie Steinigung, Amputationen, Blendung, Abschneiden eines Ohres. … runden das Bild der Schande und des Schreckens im Mullah-Regime ab. Im vergangenen Jahr ergingen vier Urteile auf Steinigung, darunter gegen zwei Frauen in der Stadt Tabriz, ferner ein Urteil auf Auskratzen eines Auges und Abschneiden eines Ohres gegen einen inhaftierten Arbeiter in Teheran, sowie Abschneiden einer Hand gegen acht Häftlinge in Shiraz, Sari bzw. Abadan. Assadollah Jafari, der stellvertretende Leiter des Justizwesens bezeichnete „die Amputation einer Hand oder eines Fußes als eines der Ruhmesblätter der (Mullah-)Justiz“ (Nachrichtenagenturen des Regimes am 30. Januar 2013). Der öffentliche Ankläger von Shiraz erklärte, die Amputation einer Hand sei eine „ernste Warnung“ an alle, die „Unsicherheit erzeugen“. Und der Wächterrat des Regimes bekannte sich erneut zur Steinigung in dem „Neuen Strafgesetzbuch“ der Mullahs von 2013 (der Sprecher des Rechtsausschusses der Majlis am 21. Januar 2013).

 

F.Morde besonders in den Grenzgebieten

17 – Während Diebe und Schmuggler mit Unterschlagungen in Höhe von mehreren Milliarden Dollars die höchsten Staatsämter innehaben, erschießen, ermorden die repressiven Sicherheitskräfte täglich unter verschiedenen Vorwänden Menschen, plündern ihr Eigentum, setzen ihre Fahrzeuge in Brand und töten Lasttiere der wehrlosen und ausgeraubten Bürger und kleinen Geschäftsleute, die in Grenzgebieten oder Hafenstädten leben wie Bandar Abbas, um ihre Familien am Leben zu halten. 

 

G.Willkürliche Verhaftungen

18 – Im Rahmen repressiver Maßnahmen wie „Erhöhung der inneren Sicherheit“ wurden willkürliche, ungezielte Verhaftungen vorgenommen. Allein in Sanadaj wurden innerhalb von vier Tagen 193 Menschen verhaftet. In Teheran belief sich die Zahl der am 15. Dezember Festgenommen auf 123. In Bandar Abbas wurden bei nächtlichen Durchsuchungen von Häusern, in denen junge Leute leben, Dutzende verhaftet. 

19 – Die Erniedrigung und Beleidigung der Verhafteten, besonders der jungen unter ihnen, indem man ihnen weibliche Kleider anlegte und sie damit in den Straßen der Städte herumführte, riefen bei einem Teil des iranischen Volkes Abscheu hervor. 

20 – In den Universitäten dienten repressive Maßnahmen zur Erstickung studentischer Proteste. Mit hunderten von Relegationsbeschlüssen beraubte das Regime Studenten unter verschiedenen Vorwänden ihres Rechts auf Bildung oder sandte sie nach geringsten Protestbekundungen oder politischen Aktivitäten in die mittelalterlichen Gefängnisse. Karamatollah Zaerian, ein 27 Jahre alter Student an der Universität von Teheran, wurde dreimal verhaftet; nach seinem plötzlichen Verschwinden wurde er unter verdächtigen Umständen tot aufgefunden. Dennoch setzten die Studenten den Ausdruck ihres Zorns und Abscheus gegenüber diesem unmenschlichen Regime bei verschiedenen Anlässen mit Sprechchören wie „Tod dem Diktator“ und „Ein Student stirbt, aber er läßt sich nicht erniedrigen“ fort; oftmals störten sie Reden von Funktionären des Regimes. 

21 – Auch im Jahre 2013 wurden der Druck gegen Frauen und die schon institutionalisierten Vorurteile gegen sie in verschiedenen Arenen gesteigert. Repressive Parolen drangsalierten die Frauen besonders im Sommer; sie bedienten sich des vom Regime eingeführten Vorwands der „mangelhaften Verschleierung“. Um die Repression gegen Frauen zu steigern, präsentierte das geistliche Regime einen „nationalen Plan zur Verschleierung besonders in Schulen“ den Schülerinnen. Firouzabadi, Oberbefehlshaber der bewaffneten Streitkräfte des Regimes, erklärte: Um „Verschleierung und Reinheit“ zu schützen, sollten die Sicherheitskräfte und die Justiz der Mullahs Frauen „entgegentreten“. Er fügte hinzu: „Wenn mangelhafte Verschleierung und Unkeuschheit benutzt werden, … um die Revolution zu schwächen, dann werden sie zum Sicherheitsproblem; dann sollten die Sicherheitsorgane ihnen entgegentreten.“ (Nachrichtenagentur Tasnim, angeschlossen an das IRGC, am 22. November 2013)

 

H.Repression gegen religiöse Minderheiten

22 – Im Jahre 2013 hat das geistliche Regime die gegen Christen und ihre Pastoren gerichtete Repression in bisher unbekanntem Ausmaß gesteigert. Eine Reihe von ihnen wurden in Teheran, Fars, Isfahan und Azerbaijan wegen „gegen die nationale Sicherheit gerichteter Handlungen“ oder wegen „Evangelisation und Propaganda zugunsten des Christentums“ sowie wegen Teilnahme an religiösen Feiern verhaftet. Die Festnahme des Priesters Robert Asserian, eines Leiters der „Versammlungen der Kirche Gottes im Iran“ in Teheran – er wurde später infolge internationalen Drucks freigelassen -; die Verurteilung von Pastor Verveer Avanessian zu 3 ½ Jahren Gefängnis und von Pastor Saeid Abedini zu acht Jahren Gefängnis; die Verurteilung von vier christlichen Landsleuten, die in einem Kirchengebäude verhaftet worden waren, zu 80 Peitschenhieben im November; der Druck, der auf eine Reihe von armenischen Pastoren ausgeübt wurde, damit sie ihre Arbeit aufgäben oder das Land verließen; die Schließung vieler Kirchen einschließlich der Hauptkirche der Armenier in der Taleghani-Straße in Teheran – all das gehört zu den Verbrechen, die das Regime an den Christen begangen hat. Auf repressive Weise wurde am 15. Dezember, während das Weihnachtsfest näher kam, Farsi-sprechenden Mitgliedern der Kirche des hl. Petrus in Teheran der Eintritt in ihre Kirche verwehrt; die Durchführung von Predigten und religiösen Feiern auf persisch wurde für verboten erklärt.

23 – Auch auf die Zarathustra-Anhänger, die Gonabadi-Derwische und die Gefolgsleute des Yarsan-Glaubens wurde weiterhin Druck ausgeübt; es fanden Verhaftungen statt. Im Februar weigerten sich inhaftierte Derwische in Abteilung 350 des Evin-Gefängnisses mit ihren Anwälten, vor dem Gericht des Regimes zu erscheinen. Darnach wurden sie gefoltert und in die Einzelhaft der Abteilung 309 verlegt. Zwei von den inhaftierten Derwischen, die sich im Abelabad-Gefängnis in Shiraz befinden, gingen für 90 Tage in Hungerstreik – im Protest gegen die gegen die Derwische und ihre Anwälte gerichteten repressiven Maßnahmen. Die repressiven und beleidigenden Maßnahmen gegen die Derwische von Yarsan führten bei diesen Landsleuten zu einer Protestwelle.

24 – Das geistliche Regime hat im vorigen Jahr auch gegen die Bahai’s den Druck aufrechterhalten und Verhaftungen unter ihnen vorgenommen. Am 24. August wurde Ataollah, ein 52 alter Kaufmann, in Bandar Abbas ermordet; er war zuvor häufig vom Geheimdienstministerium und vom Amt des Imams des Freitagsgebetes der Stadt unter Drohungen aufgefordert worden, den Verkauf von Wasserpumpen aufzugeben. In der Frauenabteilung des Gefängnisses von Semnan lebt eine Reihe von Bahai’-Frauen in grausamen Zuständen zusammen mit gewöhnlichen Verbrechern. Drei von diesen Frauen haben ihre Kinder bei sich. Am 12. Dezember zerstörten repressive Elemente den Friedhof der Bahai’s in Sanandaj. Es ist schon der dritte Bahai’-Friedhof, den die Mullahs zerstörten. 

 

I.Unterdrückung der Meinungsfreiheit

25 – Am 18. Dezember berichteten die „Reporters without Borders“ (‚Reporter ohne Grenzen’): Der Iran ist eines der fünf großen Gefängnisse für Reporter in der Welt. Vor der Wahlfarce des Juni im Iran wurden 71 iranische Reporter festgenommen. Diese Organisation gab bekannt, seit der Wahl Rouhanis seien 42 weitere Reporter festgenommen, und 12 Organe hätten ihre Tätigkeit eingestellt. 

26 – Das Regime ist nicht in der Lage, die Popularität der verbotenen Fernsehsender, besonders des „Simaye Azadi (INTV)“, einer verläßlichen Quelle für Nachrichten, einzudämmen; daher geht es mit Ingrimm gegen den Zugang der Menschen zu Satellitenkanälen vor. Mullah Mohammad Saeidi, der Imam des Freitagsgebetes von Qom, erklärte am 25. September: „Heute nimmt der Feind in einem kulturellen Feldzug das Herz unserer Häuser und Familien aufs Korn.“ Hossein Zolfaqari, der Kommandeur der Grenzpatrouillen, berichtete, das Aufspüren von Satelliten-Gerät habe um 99% zugenommen (staatliche Nachrichtenagentur ISNA am 26. September). In einer repressiven Maßnahme zerbrachen am 26. September  die Revolutionären Garden 800 „Satelliten-Antennen und –Empfänger“, indem sie sie mit gepanzerten Mannschaftswagen überführen. Das Regime sprach von „einer wertvollen Handlung, um dem Feldzug der Feinde gegen die Revolution und das System entgegenzutreten“.  In einer Zeitspanne von sechs Monaten wurden in Hamedan 32 000 Satelliten-Schüsseln konfisziert (Nachrichtenagentur Mehr, angeschlossen an das Geheimdienstministerium, am 8. Oktober 2013). Außerdem wurden in Bandar Abbas vom Zoll 5 000 Satelliten-Empfänger beschlagnahmt.  (Staatliche Medien am 13. Dezember) 

 

J.Rigorose Kontrolle über das Internet

26 – Im Jahre 2013 hat das geistliche Regime das Ausmaß der über die Benutzer des Internet ausgeübten Kontrolle gesteigert.  Die Kontrolle über das Internet, websites und e-mails wurde von mindestens 12 geheimdienstlichen Organen ausgeübt. In den ersten Wochen des Jahres 2013 wurde zur Steigerung der Kontrolle über das Internet auf Befehls Khameneis beim Hauptquartier der bewaffneten Streitkräfte ein neues Organ namens „Basis gegen den sanften Krieg“ gegründet. Mohammad Ali Assoudi, stellvertretender Leiter des IRGC, zuständig für Kultur und Propaganda, verkündete: „20 000 Mann von den Revolutionären Garden sind in verschiedenen Gebieten der Kultur tätig, um dem ‚sanften Krieg’ entgegenzutreten.“ Er fügte hinzu: Diese Maßnahme „wurde ergriffen, um die Befehle des Höchsten Führers zur Konfrontation mit dem sanften Krieg auszuführen“. (Staatliche Zeitung „Bahar“ am 2. Januar 2013)

In der letzten Woche des Juli haben die Sicherheitskräfte 67 Internetcafés in Groß-Teheran geschlossen und Warnungen an die übrigen gerichtet. Sajedinia, der Kommandeur der Sicherheitskräfte in Groß-Teheran,  betonte, „Zuwiderhandelnde würden ohne Gnade bestraft werden“ (Nachrichtenagentur ISNA am 27. Juli) Schon davor hatte das Sekretariat des „Höchsten Rates des Internet“ dazu aufgefordert, „die Tätigkeit sozialer Netzwerke im Internet zu beschränken“. 

Der Zugang zum Internet ist nur möglich durch IP’s , die von der zum IRGC gehörenden Kommunikationsgesellschaft registriert werden. Das repressive Organ FTA (‚Der Ort des Iran für die Schaffung und den Austausch von Information’), die Internet-Polizei, hat jeglichen Gebrauch des Internet von der Vorlage eines nationalen Codes und eines Paßwortes abhängig gemacht. Besitzern von Internetcafés wurden verschiedene Beschränkungen auferlegt, was in vielen Städten zur Schließung einer großen Anzahl von Internetcafés wegen Nichtbefolgung dieser Beschränkungen führte. 

Ebenso wurde im vergangen Jahr eine Reihe von Landsleuten, nur weil sie im Internet Artikel veröffentlicht hatten, verhaftet, gefoltert, und allen Arten von Druck ausgesetzt. Dazu gehört die Verhaftung von acht Bloggern, darunter einer Frau in Rafsanjan, wegen „Beleidigung der Heiligtümer“ des Systems. (20. November 2013)

27 – In diesem Jahr wurden Musik-Studios unter dem Vorwand, sie produzierten „verbotene Aufnahmen“, geschlossen. Mitglieder von Musikbands wurden wegen „unkultureller Untergrundtätigkeit, darunter der Produktion verbotener Lieder und Musik“ verhaftet. 

Dieser Bericht vermittelt nur einen kleinen Teil der furchtbaren Zustände, in denen das iranische Volk sich jetzt befindet – tagein, tagaus. Wegen Sünden, die ihre Mütter niemals begangen haben, werden Kinder in Todeslager gebracht, ältere Väter und Mütter werden unter fabrizierten Vorwänden als Geiseln genommen – gegen ihre Kinder; sie werden in den Kerkern des Regimes aller ihrer Rechte beraubt. Die iranische Jugend und die iranischen Frauen werden zu allmählichem Tod in den Folterzentren und Haftanstalten verurteilt. 

660 registrierte Exekutionen im Jahr 2013, zwei Drittel davon in Rouhanis Amtszeit, beweisen: Das Bild von einer Mäßigung des Regime ist nichts als ein Mittel, um die internationale Gemeinschaft zu täuschen und eine versöhnliche Haltung gegenüber den Henkern, die den Iran regieren, und Geschäfte mit ihnen zu rechtfertigen. Daher fordert der iranische Widerstand erneut zur Vorlage des Dossiers über die barbarische, systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf; die Führer dieses Regimes müssen vor Gericht gestellt werden. Außerdem unterstreicht der iranische Widerstand, daß jegliche Fortsetzung oder Ausdehnung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen zu den Mullahs von einer Verbesserung der Menschenrechtssituation im Iran abhängig gemacht werden muß. 

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran

4. Januar 2014