Fünf UN-Vetomächte einig über Resolutionsentwurf
Dem Iran droht im Atomstreit eine Frist von vier Wochen um die Urananreicherung einzustellen. Die fünf ständigen Ratsmitglieder und Deutschland einigten sich auf den Text einer Iran-Resolution. Darin wird dem Land eine Frist bis zum 31. August gesetzt.
In dieser Zeit muss Teheran seine Urananreicherung einstellen und allen Auflagen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEO folgen. Das Votum aller 15 Mitglieder des höchsten UN-Gremiums wird für den Montag (31.7.) erwartet.
Sollte sich Teheran bis Ende August nicht an die Auflagen der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO halten, drohen ihm nach Kapitel VII, Artikel 41 der UN-Charta diplomatische und ökonomische Strafmaßnahmen. Artikel 41 bezieht sich ausdrücklich auf nicht-militärische Sanktionen.
Der amtierende Ratspräsident Jean-Marc de La Sablière kündigte vor Journalisten in New York an, dass die Resolution schon am Montag verabschiedet werden könnte. Voraussetzung sei, dass bis Sonntag kein anderes Ratsmitglied Einspruch erhebe. Der russische UN-Botschafter Vitaly Tschurkin erklärte sich mit dem Text sehr zufrieden. Moskau und Peking hatten sich gegen Washington damit durchgesetzt, dass die Resolution vorerst nur Verhandlungen über Sanktionen androht.
Die fünf ständigen Mitglieder des Rates – die USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China – sowie Deutschland hatten den Atomstreit mit dem Iran bei einem Treffen am 12. Juli in Paris an den Sicherheitsrat zurücküberwiesen. Zuvor hatten die sechs Länder vergeblich versucht, Teheran mit dem Versprechen technischer und materieller Unterstützung zur Aussetzung seiner umstrittenen Urananreicherung zu bewegen.
In dem Text fordert der Sicherheitsrat den Iran auf, jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung von Uran nachweislich einzustellen. Das höchste UN-Gremium äußert sich überzeugt, dass Irans volle Kooperation mit der IAEO in Wien zu einer "Lösung führen wird, die garantiert, dass das Atomprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient".