DEUTSCHLANDFUNK – Donnerstag, 04. Dezember 2008 – Die Europäische Union darf die Organisation "Iranische Volksmudschaheddin" nicht auf einer Liste von Terrororganisationen führen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Damit wurde die Entscheidung des EU-Ministerrats für unrechtmäßig erklärt, mit dem die Gelder der Organisation im Juli eingefroren worden waren. Nach Auffassung der Richter waren die Volksmudschaheddin vor dem Beschluss nicht hinreichend angehört worden. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden.
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