
Angriff auf Camp Asraf – Erklärung 83
Werte im Gesamtwert von 1.784.106 € (2.537.000 $) aus Camp Ashraf von irakischen Einheiten beschlagnahmt
Weitere Schäden an Straßen, Fahrzeugen und öffentlichen Einrichtungen werden erfaßt und veröffentlicht
Bei den kriminellen Angriffen von irakischen Einheiten gegen Camp Ashraf wurde den Bewohnern in Ashraf ein Gesamtwert von 1.784.106 € (2.963.000.000 irakische Dinar) gestohlen, geplündert und beschlagnahmt. Der Schaden an Fahrzeugen, Straßen und öffentlichen Einrichtungen in Ashraf befindet sich nicht in diesem Wert, wird jedoch demnächst erhoben werden.
Das gestohlene und beschlagnahmte Eigentum durch die aggressiven irakischen Einheiten wurde zum Teil in Erklärung 56 des Sekretariats des Nationalen Widerstandsrates Iran vom 31. Juli 2009 aufgelistet, es enthielt eine Vielzahl von Fahrzeugen, Gütern, Produkten und Gegenstände zur Erhaltung der Einrichtungen sowie Wohnwagen und Trawler, alle Arten von Einrichtungen für Lagerung von Gütern, mobile Wohnwagen und Gebäudeteile, die von Ashrafbewohnern gebaut wurden. Dies ist keine komplette Liste der Schäden weil immer noch ein Teil des Camps von den unterdrückenden Einheiten besetzt ist, was es unmöglich macht, eine komplette Aufstellung aller gestohlen Güter anzufertigen. Das von den irakischen Einheiten gestohlene Eigentum umfaßt:
• Verschiedene Fahrzeuge im Wert von 836.376,00 € (1,177,000 $)
• Geräte verschiedener Einrichtungen wie Kühlaggregate, Stromkabel, Elektrische Steuereinheiten, Hochspannungssicherungen, Wasserpumpen, Luftdruckanlagen, große Wassertanks, Kameras, alles zusammen im Wert von 660.858,00€ (930,000 $)
• 30 Trawler und Wohnwagen, 12 Lagereinrichtungen in Wert von mehr als 266.475,00 € (375,000 $)
• Konsum- und Versorgungsgüter aus dem Salam Bazar, Wasserfilteranlagen, Gräber sowie Einrichtungen am nördlichen Tor mit einem Gesamtwert von mehr als 39083,00 € (55.000$)
Der iranische Widerstand wiederholte in mehreren Erklärungen bei internationalen Konferenzen mit Juristen an die Respektierung des Eigentums der Ashrafbewohner (Mitglieder der Volksmojahedin Iran (PMOI/MEK)) im Irak und erinnerte dabei an die Artikel 52 und 53 der Haager Konventionen und Artikel 55 der vierten Genfer Konvention; er erklärte auch, dass das Berauben des Eigentums der Bewohner von Ashraf eine klare Verletzung des internationalen Rechts und der fundamentalen Rechte der Deklaration der Menschenrechte ist und rief den UN Generalsekretär, den UN Sicherheitsrat, den UN Hohekommisar für Menschenrechte, UNAMI und andere Menschenrechtsorganisationen auf, Maßnahmen zu unternehmen, damit die Bewohner von Ashraf ihr Eigentum zurück erhalten.
Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
15. August 2009
