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Albanien und 7 andere Länder schließen sich der EU Liste der Sanktionen an

Erklärung des Hohen Repräsentanten im Namen der EU über die Einreihung bestimmter Länder unter diejenigen, die die Liste von Personen, Gruppen und Körperschaften unterstützen, die Gegenstand von bestimmten Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus sein sollen 

Acht Länder unter Einschluss von Albanien haben sich am 25. Februar 2020 eingereiht bei dem Setzen auf die schwarze Liste von terroristischen Organisationen und Individuen durch die Europäische Union, auch solcher, die mit dem iranischen Regime in Verbindung stehen.

Der Rat der Europäischen Union hat die Liste der Terroristen der EU ausgeweitet, die Einzelpersonen, Gruppen und Körperschaften enthält, die restriktiven Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus unterliegen sollen.

Die Einzelpersonen, Gruppen und Körperschaften werden einem Einfrieren ihrer finanziellen Ressourcen und anderen Vermögensformen in der EU unterworfen. Es wird dabei auch Geschäftsinhabern der EU untersagt, mit diesen Menschen oder Organisationen zu kooperieren.

Der Ministerrat der Europäischen Union hat die Liste zuerst im Jahr 2001 angelegt als Befolgung der Resolution 1373 im Jahr 2001 nach den terroristischen Angriffen von 9/11.

Der Rat überarbeitet die Liste mindestens alle sechs Monate auf der Grundlage eines regelmäßigen Austauschs von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten über irgendwelche Fakten oder Entwicklungen, die mit der Listung in Zusammenhang stehen.

Die Erklärung der Europäischen Union hat dann das Büro des Ministeriums für Nachrichtendienste und Sicherheit (MOIS) ebenfalls als sanktionierte Organisation eingestuft und außerdem die Namen aller derer, die schon vorher so eingestuft waren, beibehalten. Dazu gehört auch der Name Qassem Soleimani, der jetzt beseitigte Chef der Quds Armee in den Revolutionsgarden (IRGC) . Andere Terroristen des Regimes sind die folgenden:

– Asadollah Asadi, der erste Diplomaten-Terrorist, der, ausgestattet mit einem Diplomatenpass des Regimes, verhaftet wurde im Zuge eines vereitelten Bombenanschlags gegen die Jahresversammlung “Free Iran” in Paris im Juni 2018, die vom Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI) abgehalten worden war.

– Mansour Arbab Siar und Ali Ghulam Shakouri, Terroristen, denen das vereitelte Mordkomplott des Regimes gegen Saudi Arabiens Botschafter in den Vereinigten Staaten zu Last gelegt wird.

– Abd al-Reza Shabla’i und Hamed Abdullahi, Kommandeure in der Quds Armee.
Der Wortlaut der Erklärung ist:

„Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich hinsichtlich der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die besondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden, dem Beschluss der EU anzuschließen

Der Rat hat am 13. Januar 2020 den Beschluss (GASP) 2020/20[1] erlassen.

Mit dem Beschluss des Rates wird die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931 der EU vom 27. Dezember 2001 festgelegte Liste der Personen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, aktualisiert.

Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien[2], das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA Land Island sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie“.