Friday, March 29, 2024
StartNachrichtenMenschenrechteAngreifende Truppen des Massakers von Ashraf waren Spezialtruppen unter dem Kommando des...

Angreifende Truppen des Massakers von Ashraf waren Spezialtruppen unter dem Kommando des Amtes des irakischen Premierministers waren

Photographien bezeugen / Diese Truppen entführten sieben Geiseln aus Ashraf und brachten sie zu ihrer Stellung in der Nähe des Bagdader Flughafens

Massaker in Ashraf – Meldung Nr. 41
Photographien von den angreifenden Truppen, die für das Massaker und die Massenhinrichtung des 1. September in Ashraf verantwortlich sind, zeigen unmißverständlich, dass es sich um die Spezialtruppen, die vom Amt des irakischen Premierministers befehligt werden, handelte.

Der Standort dieser Truppen, zu denen die Spezialtruppen, die Bundespolizei, die SWAT und die Goldene Division, die bei dem an Mitgliedern der PMOI in Ashraf verübten Massaker beteiligt waren, befindet sich beim Bagdader Flughafen.

Beigefügt sind Bilder von den angreifenden Truppen und den Spezialtruppen in ihrer offiziellen Uniform. Die Bilder zeigen deutlich, daß die Angreifer zu den Spezialtruppen mit deren Uniform, Mützen und Ausrüstung gehörten. Diese Soldaten hatten allerdings vor der Operation ihre Waffenröcke ausgezogen.

Daher ist evident, daß das in Ashraf am 1. September Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Plan des iranischen Regimes von irakischen Soldaten verübt wurde. Kommandeur dieser verbrecherischen Aktion war Farouq al-Aaraji, Chef des Kommando-Büros im Amt des Premierministers, sowie der Kommandeur der Polizei von Diyala, Generalmajor Jamil Shemeri.

Die sieben Geiseln von Ashraf wurden von diesen Truppen entführt und zu einem nahe dem Flughafen befindlichen Gelände gebracht. Am 10. September wurden sie von eben diesen Truppen mit Hubschraubern zur Auslieferung an den Iran nach al-Amara gebracht. Behauptungen der Regierung des Irak, sie wisse nichts von den Geiseln, sind reine Lügen.

Erneut fordert der iranische Widerstand die Regierung der USA und die Vereinten Nationen zu sofortiger Intervention auf, damit die Geiseln befreit werden und ihre Auslieferung verhindert wird. Alle Geiseln sind Asylbewerber und „Personen mit Anspruch auf Fürsorge“ im Sinne des Hohen Kommissars für Flüchtlinge; er muß sofort handeln, um sie – entsprechend dem Prinzip des non-refoulement – zu befreien.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran

12. September 2013