Washington, 25. August /US Newswire/ — Nach Berichten der Aswat al-Irak Nachrichtenagentur und der Al-Sabah Al-Jadid Tageszeitung am 24. August, ordnete ein Gericht in der Stadt al-Khalis die Freilassung der 36 entführten Bewohner von Ashraf an. Der Staatsanwalt stimmte der Anordnung zu, weil der Richter keine Beweise für eine Verhaftung fand.
Die Sicherheitskräfte wurden vom Richter angewiesen, die verhafteten Ashrafbewohner, Mitglieder der iranischen Oppositionsbewegung der Mojahedin von Khalq, frei zu lassen.
Die Polizeibehörden erklärten jedoch, dass „ihre Freilassung von höheren Stellen angeordnet werden muss“ und lehnte die Umsetzung der Anweisung des Richters ab.
Offensichtlich versperren also die Botschaft des iranischen Regimes in Bagdad und die Leiter der unprovozierten Überfälle auf Ashraf die Umsetzung der richterlichen Anweisung.
Berichte deuten darauf hin, dass das Büro des irakischen Premierministers die Verlegung des Falls nach Bakuba unter dem Vorwand der Berufung der richterlichen Anordnung erreichen will.
Diese letzte Aktion bestätigt eindeutig, dass die Verhaftung der 36 Ashrafbewohner, die sich im 29. Tag des Hungerstreiks befinden, ein Akt der „Entführung“ und damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach der vierten Genfer Konvention und damit vor internationalen Gerichten zu behandeln ist.
Es zeigt auch, dass es keinerlei rechtliche Grundlage für ihre Verhaftungen gab und dass sie einzig und allein auf Geheiß des iranischen Regimes erfolgten. In einem Bericht der heutigen Washington Post wird eine Geheimdienstquelle mit den Worten zitiert: „Der irakische Premierminister nutzt einen Jet mit einer iranischen Crew für seine offiziellen Reisen.“
Das US Komitee für die Bewohner von Ashraf ruft dringend die US Regierung auf, als rechtlicher Schützer der „geschützten Personen“ von Camp Ashraf, die unter die vierte Genfer Konvention fallen, aktiv zu werden, um die Leben der 36 entführten Personen zu schützen, indem sie ihre sofortige Freilassung in Zusammenhang mit der klaren Anweisung des Richters von Al-Khalis umsetzen.
Das Komitee fordert weiterhin, dass die US Botschaft und der Kommandeur der US Streitkräfte in Bagdad ihren bindenden Pflichten nach der vierten Genfer Konvention und in Zusammenhang des Abkommens, dass die USA mit jedem einzelnen Ashrafbewohner abgeschlossen hat, darunter gehören auch die besagten 36 Personen, nachkommen.
Nach Artikel 45 der Genfer Konvention entbindet die im Januar 2009 beschlossene Übergabe der Sicherheit an die irakische Regierung die USA nicht von ihren Verpflichtungen, die Sicherheit der „geschützten Personen“ von Camp Ashraf zu gewährleisten.
Quelle: U.S. Komitee für die Bewohner von Camp Ashraf
