Friday, March 29, 2024
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Belgien darf den verurteilten iranischen Terroristen Assadi vorerst nicht ausliefern


Von Martina Luxen

VRT-Beglisches Fernsehen – Das Brüsseler Appellationsgericht verbietet dem belgischen Staat vorläufig, den verurteilten iranischen Diplomaten Assadollah Assadi an den Iran auszuliefern. Gegner des sogenannten “Iran-Deals”, der im belgischen Parlament verabschiedet worden war, haben ein Schnellverfahren angestrengt und bekamen vorläufig Recht.

2021 wurde Assadi in Antwerpen wegen seiner Rolle bei einem vereitelten Anschlag auf ein Treffen der iranischen Opposition in Paris zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seitdem sitzt Assadi in einem belgischen Gefängnis. Am Mittwoch hatte das Parlament den sogenannten “Iran-Deal” verabschiedet, der es Belgien und dem Iran ermöglicht, Gefangene auszutauschen.
Dieses Abkommen soll u. a. einem belgischen Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation helfen, der derzeit im Iran inhaftiert ist, möglicherweise im Tausch gegen die Auslieferung von Assadi an den Iran. Der “Iran-Deal” ist in diesem Sinne sehr umstritten.

Mehrere Personen (darunter Opfer, die im Prozess gegen Assadi Zivilklage erhoben hatten, der Nationale Widerstandsrat im Iran und Ingrid Betancourt) hatten unmittelbar nach der Abstimmung im Parlament am Mittwoch ein Urteil im Schnellverfahren beantragt.

Gestern wurde ihre Klage in erster Instanz abgewiesen, heute haben sie in der Berufung gewonnen.
Das Brüsseler Berufungsgericht stellt fest, dass die Rechte der Kläger “unwiederbringlich verletzt werden könnten, wenn Assadi den iranischen Behörden übergeben würde, ohne dass die Möglichkeit einer Gegenrede besteht”.

Das Gericht verbietet dem belgischen Staat nun, Assadi unter Androhung einer Geldstrafe von 500.000 Euro ins Ausland zu überstellen.
Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, die so lange gilt, bis eine kontradiktorische Anhörung stattfinden kann und der Richter dort eine Entscheidung trifft. Die Kläger müssen nun den belgischen Staat innerhalb von 24 Stunden vor dem Gericht erster Instanz in Brüssel zu einer solchen Anhörung vorladen, andernfalls erlischt das Verbot.

Die Kläger hatten zunächst eine einstweilige Verfügung beantragt, um vor dem Verfassungsgericht gegen den “Iran-Deal” klagen zu können. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, da die Dauer eines solchen Verfahrens für den Belgier, der in einer iranischen Zelle sitzt, zu schädlich wäre.