Thursday, March 28, 2024
StartNachrichtenMenschenrechteBericht und Empfehlungen des ehemaligen Gesandten der Vereinten Nation im Irak zu...

Bericht und Empfehlungen des ehemaligen Gesandten der Vereinten Nation im Irak zu der humanitären Krise in „Camp Liberty“

Von Ad Melkert, dem ehemaligen Besonderen Vertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Irak, 

Januar 2015

Bezug

Nach meinem Dienst als Besonderer Vertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Irak (Juli 2009 bis September 2011) habe ich natürlich weiterhin lebhaften Anteil an dem Schicksal des irakischen Volkes und seiner Frage nach der Zukunft genommen. Ich werde oft gebeten, zu dortigen politischen,

wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Entwicklungen Stellung zu nehmen und mich an den politischen Diskussionen mit Empfehlungen zu beteiligen. 

Unter den vielen Angelegenheiten, die Sorge bereiten, nimmt die willkürliche Haft der Asylbewerber in „Camp Liberty“ als humanitäres Problem besonderen Rang ein – auf den ersten Blick unbehandelbar, doch verhältnismäßig leicht lösbar, gesetzt, daß politischer Wille und menschliche Anteilnahme das politische Kalkül und den Hang zur Tatenlosigkeit überwiegen. 

Das Ende des Jahres 2014 rückt näher, und die politische Szenerie der Region hat sich dramatisch verändert, seitdem Extremisten des „Islamischen Staates des Irak und der Levante“ in riesige Gebiete Syriens und des Iraks eingedrungen sind. Gleichzeitig haben die irakischen Parlamentswahlen und die Wahl eines neuen Premierministers, neuen Präsidenten und neuen Parlamentsvorsitzenden Spielraum für neue politische Initiativen geschaffen. Beide Faktoren spielen in den Aussichten der Bewohner von „Camp Liberty“ eine Rolle. Auf der einen Seite wäre für den Fall, daß ISIL die Chance erhielte, Bagdad noch näher zu kommen, als er heute schon ist, im Lager ein massenhaftes Gemetzel zu befürchten; gleiche Sorge bereitet die schiitische Miliz, die sich öffentlich zur Loyalität gegenüber dem Iran bekannt hat und von dessen Quds-Truppe geleitet wird. Auf der anderen Seite schafft die Wiederherstellung des nationalen Dialogs und der Zusammenarbeit nach den Jahren der Polarisierung unter der Regierung Malikis neuen Spielraum für humanitäre Initiativen und konstruktive internationale Zusammenarbeit. 

Vor diesem Hintergrund habe ich nach vielen Unterhaltungen mit Entscheidungsträgern inner- und außerhalb des Irak einige Aspekte der gegenwärtigen, bedrückenden Situation erwogen und einige Empfehlungen ausgearbeitet, die helfen könnten, dem trostlosen status quo zu einer humanitären Wendung zu verhelfen. 

Hintergrund

Zu den zahlreichen Angelegenheiten, mit denen ich während meiner Mission im Irak zu tun hatte, gehörte der Fall jener mehr als 3 000 iranischen Emigranten, die seit 1986 in Camp Ashraf (Provinz Diyala) lebten. Lange bevor ich in den Irak kam, wurden sie von den durch die USA geleiteten multinationalen Truppen im Irak (MNF-I) im Sinne der Vierten Genfer Konvention als geschützte Personen anerkannt. Die USA hatten sich schriftlich verpflichtet, ihnen Schutz zu gewähren; im Gegenzug hatten sie ihre Waffen übergeben. Im Jahre 2009 übergaben die USA die Verantwortung für die Sicherheit Camp Ashrafs an die Regierung des Irak; dabei erklärten sie, daß Bagdad der Regierung der Vereinigten Staaten die Achtung vor den Rechten der Bewohner und deren menschliche Behandlung zugesichert habe.

Als ich im Sommer 2009 in Bagdad eintraf, lag der erste tödliche Überfall der irakischen Armee auf Ashraf nur kurze Zeit zurück. Damals befanden sich noch US-Truppen in beträchtlicher Stärke im Irak; nur sie hätten die Bewohner schützen und sichern können. Indessen war es eben die Zeit, in der die Regierung der Vereinigten Staaten sich zu allmählichem Rückzug und Disengagement entschlossen hatte. Sie hatte kein Konzept zum Schutz der verletzlichen Bewohner. In bezug auf die Sicherheitslage im Irak verließ sich im übrigen aber die UNAMI weitgehend auf die USF-I. 

 

Um internationale Sorge und Aufmerksamkeit zu signalisieren, entschied ich mich im Oktober 2009, die für die Menschenrechte zuständigen Mitarbeiter jede Woche zu einem Besuch nach Ashraf zu schicken. Das war hilfreich, weil es den Irakern deutlich machte, daß Ashraf international nicht vergessen werde, und weil es gelang, durch die Verfolgung der Probleme und Sorgen der Bewohner und durch Eintreten für sie bei irakischen Regierungsvertretern ein Vertrauensverhältnis zu ihnen herzustellen. Militärisch gesehen, waren wir machtlos, doch die UNAMI warnte die Gemeinschaft der Diplomaten und brachte in regelmäßigem Kontakt mit der amerikanischen Botschaft unsere Sorgen zum Ausdruck. Die amerikanische Mannschaft, die Ashraf überwachte, war am Vorabend des Überfalls alarmiert worden, doch man gab ihr den Befehl, das Gelände zu verlassen. 34 Bewohner wurden getötet und mehrere Dutzend verletzt.

Am 13. April sandte die UNAMI, nachdem sie mit Verzögerung die Erlaubnis der Iraker erhalten hatte, eine Delegation nach Ashraf, um die Fakten des Blutvergießens festzustellen; dessen Ausmaß wurde von ihr der Welt mitgeteilt. 

Die Ereignisse des April 2011 brachten die fundamentale Veränderung der politischen Szene zum Ausdruck. Unter Premierminister Al-Maliki fühlten sich die sunnitischen Politiker immer fremder; die Kluft in der Gesellschaft wurde immer tiefer. So war es kein Zufall, daß Al-Maliki erklärte, Ashraf müsse Ende des Jahres 2011 geschlossen werden, wenn nötig durch Truppen. Es war eine komplizierte Materie. Die Bewohner hatten dort seit 1986 gelebt. Sie hatten das gesamte Lager mit eigenen Mitteln aufgebaut und sowohl nach den  irakischen als nach den internationalen Gesetzen Rechte erworben. Außerdem fürchteten sie, daß sie, wenn sie von Ashraf in andere Gebiete des Irak umsiedeln sollten, in noch größere Gefahr geraten würden. 

Die USF-I sollten ihren Abzug aus dem Irak bis Ende Dezember vollenden. Damit blieb die UNAMI mit Bezug auf Ashraf als der einzige Gesprächspartner der Regierung des Irak zurück, als unparteiischer Förderer, der vom diplomatischen Corps in Bagdad in dem Versuch unterstützt wurde, für die Bewohner eine Möglichkeit zu finden, den Irak zu verlassen und anderswo Asyl zu erhalten. Eine Umsiedlung innerhalb des Irak erschien nicht als notwendig, denn es wurde angenommen, daß sie direkt von Ashraf ins Ausland umziehen könnten. Außerdem bestand für eine interne Umsiedlung kein gangbarer Plan; denn nach meiner Ansicht hätte das neue Gelände den notwendigen humanitären Erfordernissen genügen und vor allem für die Bewohner sicher sein müssen. Ich wollte eine interne Umsiedlung nicht unterstützen, wenn dafür kein gangbarer Plan vorlag. 

Mein Nachfolger im Irak jedoch verstand sich, als er sich mit demselben Druck konfrontiert sah, zu einer bedingungslosen Umsiedlung in ein neues Gelände, das unziemlicherweise „Camp Liberty“ genannt wurde. Folglich wurde das „Problem“ eben nur umgesiedelt, nicht aber gelöst. Die UNAMI unterzeichnete ein „Memorandum der Verständigung“ mit der Regierung des Irak, ohne die Bewohner Ashrafs konsultiert zu haben. Dem Druck der Regierung nachgebend, präsentierte man ihnen irreführende Auskünfte über den Zustand des neuen Geländes, das in Wirklichkeit auf ihre Aufnahme nicht vorbereitet war. Man sagte ihnen, sie würden höchstens sechs Monate in „Camp Liberty“ – man nannte es „Temporal Transit Location“ (TTL – einen ‚zeitweiligen Aufenthaltsort zum Zweck des Transits’) – bleiben; dabei war die Annahme dieses Zeitrahmens eindeutig unrealistisch. Die erste Bewohnergruppe war nach ihrer Ankunft von den Zuständen in Camp „Liberty“ schockiert. Die UNAMI hätte gut daran getan, die wirklichen Zustände des Geländes zur Kenntnis zu nehmen und mit den Bewohnern und den irakischen Behörden zur Verbesserung der Situation zusammenzuarbeiten; sie versuchte statt dessen, die Zustände des Lagers noch zu verschlechtern und die Bewohner „unmäßiger“ Forderungen zu bezichtigen. Die Bewohner hatten ja in Ashraf ihre Fähigkeit, eine Wüste in eine moderne Stadt zu verwandeln, unter Beweis gestellt. Sie hätten mit Sicherheit auch „Liberty“ in einen bewohnbaren Ort verwandeln können, wäre man ihnen nur Zugang zu den Dienstleistungen und Geräten gewährt worden, die das im Dezember 2011 unterzeichnete MoU zugesichert hatte. Wenn die UNAMI zu einem Gleichgewicht zwischen den betroffenen Seiten beigetragen hätte, so hätte sie bei den Bewohnern zum Aufbau von Vertrauen beigetragen; dazu hätte sie der Regierung eine deutliche Botschaft über ihre Pflichten senden müssen – deutlicher, als bis heute gezeigt und bekannt. 

Bedeutsamerweise kam die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu willkürlicher Haft im Jahre 2012 zu dem Schluß, das „Gewahrsam“ der Lagerbewohner sei „willkürlich“ – ein Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Internationale Abkommen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Besonders besorgt stellte sie fest, es sei „kein Mechanismus für Beschwerden“ vorhanden, mit dem sie „sich auf ihre Lebensumstände beziehen und (…) wegen ihrer Haft ein Gericht anrufen“ könnten. Bedauerlicherweise entschied sich die Regierung des Irak dazu, auf diesen Bericht nicht zu antworten. 

Am 1. September ereignete sich ein Überfall auf die in Ashraf verbliebenen Bewohner. 52 von ihnen wurden dahingemetzelt. Es war die schlimmste Attacke auf die Bewohner. 100 von ihnen waren in Ashraf verblieben, um auf der Grundlage einer von allen betroffenen Parteien einschließlich der Regierung des Irak abgeschlossenen Vereinbarung ihr Eigentum zu schützen. Man hatte ihnen zugesichert, sie dürften bis zur Klärung der Vermögensangelegenheit dort bleiben.

Einschätzung der Besorgnisse

Angesichts der Dringlichkeit der Situation erscheint es nicht als produktiv, nur zurückzublicken und zu fragen, was anders hätte gemacht werden können oder sollen. Es empfiehlt sich hingegen, sich dessen zu versichern, was jetzt – ohne Verzug – getan werden muß. 

Zunächst möchte ich die Bedeutung der Entscheidung unterstreichen, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen im Januar 2014 getroffen hat, als er einen „Besonderen Berater zur Umsiedlung der Bewohner von Camp Hurriya aus dem Irak hinaus“ ernannte – mit dem Ziel, einen neuen, balancierten Zugang zu der Problematik zu gewinnen. Dadurch wurde auch die Sorge, es hätten bisher zu wenige Länder – mit der bemerkenswerten Ausnahme Albaniens – den Asylbewerbern von „Camp Liberty“ ihre Türen geöffnet, ins helle Licht gerückt. Bisher scheint kaum Geld in einen speziell zur Umsiedlung gebildeten Fonds geflossen zu sein; und die Länder verhalten sich trotz andauernder Bemühungen, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern, weiterhin nicht gewillt, den Bewohnern Asylstatus zu gewähren. 

Die genannten Bemühungen sind wohl löblich; allein sie haben eine besorgniserregende Kehrseite: Sie vermeiden es, die Regierung des Irak für die Zustände und die Sicherheitslage in „Camp Liberty“ zur Rechenschaft zu ziehen. 

Es gibt viele Gründe, über die vielen Klagen und Hinweise zwischen den verschiedenen Parteien besorgt zu sein. Ich betrachte es als meine Pflicht, die Probleme unvoreingenommen zu registrieren, um ein Verständnis für die Tatsachen zu ermöglichen und auf dieser Grundlage Handlungen zu empfehlen, die geeignet sind, die Situation zu verbessern, solange die Ausreise aus dem Irak noch nicht abgeschlossen ist. 

Erste Sorge: Ärztliche Behandlung

In der Vergangenheit sind der Regierung und der UNAMI Dinge vorgetragen worden, zu denen die Notwendigkeit gehört, daß Patienten außerhalb des Lagers behandelt werden, wozu sie von verläßlichen, vertrauenswürdigen Dolmetschern begleitet werden müssen. Ich kann hier nicht auf die Einzelheiten jedes besonderen Falles eingehen; doch zweifle ich nicht daran, daß wir es hier mit einen Muster von Haltungen zu tun haben, die zwischen Interesselosigkeit und vorsätzlicher Provokation changieren – niemandem zum Vorteil und mehr und mehr zum Schaden der Bewohner. Dies könnte leicht geändert werden. Die internationale Gemeinschaft, darunter die Vereinten Nationen, vertreten durch die UNAMI und den UNHCR, sollten sich weigern, Einschränkungen des freien Zugangs der Patienten zu notwendiger ärztlicher Versorgung hinzunehmen. 

Zweite Sorge: Verhalten der Polizei

Das Recht der Regierung, im Lager Polizei zu stationieren, soll nicht bestritten werden; allein es sind zu viele Anzeichen dafür vorhanden, daß die Macht im Übermaß demonstriert wird – in zudringlichen Aktionen und Beschränkungen. Es handelt sich um die Notwendigkeit eines neutralen Verhaltens, das angetan wäre, den Menschen zu anständigen Verhältnissen zu verhelfen – Menschen, die ihre Umgebung auf gar keine Weise bedrohen. Diese Dinge müssen allen wichtigen Personen zur Kenntnis gebracht werden, die nach Wegen zur Bereinigung suchen.

Dritte Sorge: Die Infrastruktur und Versorgung des Lagers

Die Stromversorgung und Brennstoff für die Generatoren und für den Transport von Gütern – zwei Angelegenheiten, die als erstes hätten geklärt werden müssen. Unberechenbarkeit und Willkür herrschen hier statt klarer Prozeduren vor, die helfen könnten, die Sorgen und Verdächtigungen auf beiden Seiten zu vermindern.

Vierte Sorge: Einschüchterung

Seit kurzer Zeit gibt es Anzeichen, daß Teheran „Familienbesuche“ plant, um die Bewohner zur Rückkehr in den Iran zu ermutigen. Sie legen die Befürchtung nahe, daß die inakzeptablen Praktiken, mit denen man die Lagerbewohner unter Druck setzte – durch Besuche von so genannten, doch oftmals nicht identifizierten Angehörigen sowie durch gewaltige Lautsprecher (wie sie lange Zeit in Camp Ashraf benutzt wurden) – wieder aufgenommen werden könnten – Verstöße gegen alle international anerkannten Prinzipien der Behandlung besonders von Asylbewerbern, die auf die Behandlung ihres Falles bzw. auf Ausreise warten. Der UNHCR und die UNAMI sind in der Lage, eine Wiederholung des Vergangenen zu verhindern. 

Fünfte Sorge: Beratungen mit Vertretern der Regierung des Iran

Die Bewohner haben sich wiederholt besorgt zu Kommunikationen zwischen Vertretern der Vereinten Nationen und iranischen Regierungsvertretern geäußert, die die Zukunft des Lagers und seiner Bewohner betreffen. Zwar ist gegen einen normalen Austausch von Informationen und Ansichten zwischen dem Stab der UNO und dem Mitgliedsstaat Iran nichts einzuwenden; wenn jedoch das Schicksal der Bewohner dabei auf dem Spiel steht, muß – vor allem im Hinblick auf die vergangenen 35 Jahre gnadenloser Verfolgung der Bewohner durch Teheran und ebenso auf die allgemeine Zunahme der Hinrichtungen im Iran – eine klare Grenze gesetzt werden. 

Zudem verbieten die internationalen Flüchtlingsgesetze streng die Weitergabe von Asylbewerber betreffenden Informationen an ihr Herkunftsland, in dem sie Verfolgung, dazu Folter und sogar Hinrichtung, befürchten müssen. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, daß die Vereinten Nationen dies Prinzip auf transparente Weise befolgen. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, daß Namen von Asylbewerbern nach dem Besuch des Besonderen Beraters des Generalsekretärs für Umsiedlung in Medienberichten erschienen. Es ist eine Angelegenheit ernster Besorgnis, daß Listen mit Namen der Flüchtlinge, die zwischen den Bewohnern, dem UNHCR und der Regierung des Irak zur Umsiedlung aus dem Irak hinaus, unlängst auf websites erschienen, die mit dem Ministerium für Nachrichten und Sicherheit des Iran verbunden waren. Dies stellt eindeutig einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die von den betroffenen Seiten eingegangenen Verpflichtungen dar. 

Sechste Sorge: Unparteiische Berichterstattung

Zu den wichtigen Aufgaben der UNAMI gehört die faire und unparteiische Berichterstattung über alle relevanten Entwicklungen in und um Camp Liberty. (Darin liegt ein Teil ihrer Aufgabe, die internationale Gemeinschaft über die Entwicklung im Irak allgemein zu informieren.) Ohne die Qualität der Berichterstattung beurteilen zu wollen, sollte man festhalten, daß verschiedene Quellen in der Regel verschieden über die Angelegenheiten des Lagers berichten. Menschenrechtsexperten äußern ernste Kritik an bestimmten Tatsachen und an Abweichungen von den Richtlinien der Berichterstattung zu den Menschenrechten. Es geht so weit, daß auch die in Verantwortung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erfolgende Berichterstattung Anlaß zu Diskussionen gibt – zum Schaden des Ansehens der Vereinten Nationen und kontraproduktiv für die Versuche, die internationale Gemeinschaft für eine dauerhafte Lösung zu gewinnen. Es sollte von einer Behörde der Vereinten Nationen erwartet werden, daß sie sich zwischen allen jeweils betroffenen Parteien als ehrlicher Makler betätigt, gleichviel ob sie im Sinne der universal geltenden Menschenrechte handeln oder nicht.

Es mag auf der Hand liegen, daß eine Delegation der UNO in einem souveränen Land natürlicherweise mit Beschränkungen und Druck konfrontiert wird; dennoch sollten Transparenz und Fairness zu dem unparteiischen Handeln der Vereinten Nationen gehören. 

Siebente Sorge: Klarheit über die Rolle der Vereinten Nationen

Meine eigene Erfahrung macht mir nur allzu klar, wie komplex die Tätigkeit der UNO im Irak ist, mit ihren verschiedenen Behörden, die ihre Arbeit in einem hoch empfindlichen Kontext leisten müssen. Doch besteht eine entscheidende Differenz zwischen dem besonderen Mandat des politischen Teils der UNAMI, wie es vom Sicherheitsrat definiert wurde und regelmäßig überprüft wird, und dem universalen Mandat besonderer Behörden. Ich erinnerte regelmäßig Premierminister Maliki daran, daß die UNAMI nach den Resolutionen seit 2007 „auf Verlangen“ der Regierung des Irak handelt. Angesichts dieses Mandats war es ein willkommener Schritt, daß der UNHCR als besondere Behörde mit eigenem unverwechselbaren Auftrag die Bewohner von „Liberty“ nach dem Völkerrecht zu „Personen internationaler Fürsorge“ erklärte. Dies sollte dem UNHCR die Grundlage dazu abgegeben haben, die Rechte der Bewohner auf Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und medizinischer Versorgung dadurch zu sichern, daß er „Liberty“ zum Flüchtlingslager erklärte, das vor jeglicher Drangsalierung und Angriffen zu schützen sei. Es war jedoch die UNAMI, die statt dessen für die Beobachtung der Situation vor Ort die primäre Verantwortung übernahm. Diese geriet aber in Konflikt mit umfassenderen politischen Erwägungen und Interessen, die die primäre Bedeutung humanitärer Probleme zu überwiegen tendieren. 

Auch sollten die Vereinten Nationen ernsthaft erwägen, wie sie die außergerichtlichen Tötungen und Entführungen, die sich bei den Überfällen auf Camp Ashraf und Camp „Liberty“ in der Zeit von 2009 bis 2013 ereigneten, besonders das Massaker, das am 1. September 2013 in Camp Ashraf stattfand, einer Rechenschaft vor Gericht zuführen können. Trotz wiederholter Aufforderung durch die UNAMI, den Hohen Kommissar für die Menschenrechte und die internationale Gemeinschaft, es müsse zu einer unabhängigen, unparteiischen Untersuchung solcher Tötungen und Entführungen kommen, hat die Regierung des Irak bis heute keine glaubwürdigen Maßnahmen ergriffen. Der Besondere Berichterstatter der Vereinten Nationen zu außergerichtlichen, summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen ist in der Lage, solche Untersuchung zu veranlassen. 

 

Empfehlungen zum Handeln

Es ist höchste Zeit, einen Ausweg aus der Sackgasse einzuschlagen. Die Regierungen des Irak, der Vereinigten Staaten, der Mitgliedsstaaten der EU und anderer beteiligter Staaten haben zu lange eine auf die andere geblickt und zu wenig an ihre jeweils eigene Fähigkeit gedacht, sich um die humanitäre Situation von tausenden von Menschen zu kümmern, die Sicherheit und Zukunftsperspektive entbehren. Folglich tendiert die Rolle der Vereinten Nationen zur Reduktion auf die eines tatenlosen Zuschauers statt einer Triebkraft des Wandels und – vor allem anderen – eines Beschützers der grundlegenden Menschenrechte.

Die folgenden unmittelbar möglichen Schritte könnten zum Ausweg aus der Sackgasse beitragen:

1 – Die Vereinigten Staaten, die Mitgliedsstaaten der EU und andere Mitglieder der „Gruppe westeuropäischer und anderer Staaten (WEOG)“ könnten – zur Unterstützung des Mandats des Besonderen Beraters des Generalsekretärs und der Entdeckungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu willkürlicher Haft – vermittelt durch den UNHCR mit dem Angebot von Quoten zum Angebot des Asyls und der erforderlichen Mittel zur Umsiedlung von Bewohnern „Camp Libertys“ hervortreten. 

2 – Die UNAMI sollte die internationale diplomatische Gemeinschaft zu der Unterstützung einer Initiative des UNHCR vereinigen, die darauf zielte, die Regierung des Irak dafür zu gewinnen, „Camp Liberty“ zu einem Flüchtlingslager mit Anspruch auf Schutz nach dem Völkerrecht zu erklären, und sie zu ermutigen, dies Engagement der Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft in Beantwortung ihrer kritischen Berichte vorzulegen.

3 – Die Regierung des Irak sollte ihr „Ashraf-Komitee“ (das die Vorgänge in und um das Lager von Tag zu Tag verfolgt) durch einen unparteiischen „Gemischten Ausschuß“, bestehend aus jeweils gleich vielen Vertretern der Schlüsselministerien und internationalen Vertretern, denen sowohl die Regierung als auch die Bewohner von Camp Liberty zustimmen müßte, zu ersetzen. Dies Komitee sollte die Einhaltung des Memorandums der Verständigung von Dezember 2011 (hier können einige Worte des Textes in meinem Druck nicht gelesen werden, während ich die e-mail bereits gelöscht habe) beaufsichtigen; dabei sollte den Bewohnern ein Mechanismus der Beschwerde zur Verfügung gestellt werden. Damit sollten sie befähigt und ermutigt werden, an den regelmäßigen Sitzungen zur Verwaltung des Lagers teilzunehmen und sich an dem alltäglichen Management des Ortes zu beteiligen.

4 – Die UNAMI sollte zwei Verbindungsleute bestimmen, die abwechselnd im Lager zu residieren hätten, um an den Sitzungen des Gemischten Ausschusses (s. Punkt 3) teilzunehmen und über die Situation des Lagers unabhängig zu berichten – in einem öffentlich zugänglichen Teil der regelmäßig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch den Generalsekretär erstatteten Berichte. Sie sollten ferner beauftragt werden, im Sinne des oben erwähnten Memorandums das bewegliche und unbewegliche Eigentum der Bewohner in Ashraf zu schützen und zu verkaufen.

5 – Die Regierung des Irak sollte den Zugang zu medizinischen Diensten sowie zu geeigneten Krankenhäusern auf der Grundlage des Protokolls, auf das sich die UNAMI und die Botschaft der Vereinigten Staaten geeinigt haben, ohne Einschränkung sichern, wozu die Beschaffung verläßlicher Dolmetscher gehören würde.

6 – Die Regierung des Irak sollte sicherstellen, daß das Lager (das dem Flughafen nahe ist) unverzüglich an das Stromnetz der Stadt angeschlossen wird.

Schluß

Ich habe Stimmen gehört, die flüsterten, die Angelegenheiten von „Camp Liberty“ seien die geringsten aller den Irak betreffenden Sorgen. Das mag angesichts der Größe der Herausforderungen, vor die sich Staat und Volk gestellt sehen, verständlich sein. Doch es wäre kurzsichtig, die besondere Gelegenheit zu übersehen, die dieser besondere Augenblick bietet. Der Wechsel in der Regierung des Irak sollte alle betroffenen Parteien dazu ermutigen, umzublättern und mit einem neuen Kapitel zu beginnen. Die internationale Gemeinschaft sollte sehen, daß das Fenster zur Lösung eines scheinbar unlösbaren Problems jetzt weiter offen steht – bevor es sich wieder schließen könnte.

Kaum je stellte sich eine humanitäre Angelegenheit so politisch dar wie diese. Doch schon viele Jahre lang sind die Opfer nicht mehr die Spieler. Es ist für die internationale Gemeinschaft von wesentlicher Bedeutung, dies zu verstehen und somit ihre Pflicht zu erkennen, zur Verteidigung des Völkerrechts und der Menschenrechte ohne Ansehung politischer Interessen und Zwänge zu intervenieren.

Dies sollte daher der Augenblick sein, in dem Regierungen und Abgeordnete sich einschalten, um Vernunft und Mitgefühl die Oberhand gewinnen zu lassen.