StartNachrichtenMenschenrechteUN-Experten: Iranisches Regime exekutiert in atembraubendem Tempo weiter

UN-Experten: Iranisches Regime exekutiert in atembraubendem Tempo weiter

Quelle: ohchr.org

GENF, den 12. März 2014 – Die Sonderberichterstatter * der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte im Iran und über die Folter und Gewalttätigkeit gegen Frauen äußerten sich heute alarmiert über die anhaltend große Zahl von Hinrichtungen in dem Lande – darunter unlängst die Erhängung einer ehemaligen Kindsbraut unter fragwürdigen Umständen. 

Frau Farzaneh Moradi, von der berichtet wird, sie sei im Alter von 15 Jahren zur Heirat gezwungen worden, wurde am 4. März 2014 im Gefängnis von Isfahan erhängt, nachdem ihr wegen Ermordung ihres Ehemannes der Prozeß gemacht worden war. Sie hatte diesen Mord vor sechs Jahren gestanden, später jedoch erklärt, er sei von einem Mann begangen worden, der sie dazu überredet habe, sich selbst schuldig zu bekennen, da man eine junge Mutter nicht hinrichten werde. Es wird berichtet, das Gericht habe sich auf einen Widerruf ihres ursprünglichen Geständnisses nicht eingelassen. 

„Dies ist nur ein weiterer wirklich alarmierender Fall, der die Notwendigkeit demonstriert, daß bei der Anwendung der Todesstrafe in der Islamischen Republik des Iran ein Moratorium eintritt,“ erklärte der Besondere Berichterstatter zur Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik des Iran, Ahmed Shaheed; er betonte seine ernste Besorgnis angesichts fehlenden fairen Verfahrens in diesem und anderen Fällen. 

„Weiterhin richtet die Regierung – trotz ernsthafter Zweifel, ob die Verfahren fair verlaufen seien – Personen in erschreckend großer Zahl hin,“ erklärte der Besondere Berichterstatter zu außergerichtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen, Christof Heyns. 

„In diesem Fall wurde die Angeklagte, so wird berichtet, als Teenager zur Ehe gezwungen; sie behauptete, sie sei zu dem Geständnis eines Verbrechens verleitet worden, das sie nicht begangen habe,“ bemerkte der Besondere Berichterstatter. „Doch die Hinrichtung ging vonstatten – offenbar ohne Aufmerksamkeit auf diese sehr irritierenden Umstände und Behauptungen.“

Nach den Berichten wurden allein im Jahr 2014 im Iran bereits mindestens 176 Personen erhängt – die Rate steigt seit dem Sommer 2013 beständig an. Die meisten dieser Hinrichtungen antworteten auf Drogenvergehen. Damit wird gegen den völkerrechtlichen Grundsatz verstoßen, daß nur die ‚ernstesten’ Verbrechen die Todesstrafe zulassen. 

„Frau Moradi war schon vor ihrer Erhängung ein Opfer – eine ehemalige Kindsbraut, die offensichtlich wegen der kulturellen Normen der gesetzlichen Behinderung der Scheidung im Iran ihrer Ehe nicht entrinnen konnte,“ betonte der Berichterstatter zu Gewalttätigkeit gegen Frauen, ihren Ursachen und Folgen, Rashida Manjoo. 

„Offensichtlich ist sie dem System einmal mehr zum Opfer gefallen; diesmal bezahlte sie mit ihrem Leben,“ sagte er. „Die Regierung sollte daran arbeiten, u. a.  ihrer Verpflichtung zum Schutz von Frauen und Kindern nachzukommen.“

Der Besondere Berichterstatter zu Folter und sonstiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Bestrafung, Juan E. Méndez, fügte hinzu: „Die Grausamkeit dieser Hinrichtung erscheint im Licht des offensichtlich erzwungenen Geständnisses als besonders schwerwiegend und ungerecht.“

Die Experten der Vereinten Nationen forderten die Regierung des Iran erneut auf, „die Aufforderungen der internationalen Gemeinschaft zu einem Moratorium bei den Hinrichtungen zu berücksichtigen“. Sie äußerten sich schockiert über die kontinuierliche Zunahme der Hinrichtungen und die unlängst von iranischen Regierungsvertretern abgegebenen Kommentare, die behaupten, daß die von der Regierung durchgeführten Hinrichtungen als „großer Dienst an der Menschheit“ zu gelten hätten. 

Schon früher, am 21. Januar 2014, hatten die Besonderen Berichterstatter zur Lage der Menschenrechte im Iran und zu den summarischen Hinrichtungen die Regierung des Iran aufgefordert, angesichts der gegenwärtigen Zunahme von Erhängungen und mit Rücksicht auf die Sorge um gerechte Verfahren sowie auf die kontinuierliche Anwendung der Todesstrafe ohne Rücksicht auf die Maßstäbe der vom Völkerrecht vorgeschriebenen Beschränkung auf die ‚ernstesten Fälle’ die Zahl der Hinrichtungen sofort zu begrenzen.  

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* Die Experten: der Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte im Iran: Ahmed Shaheed; der Sonderberichterstatter zu ungesetzlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen: Christof Heyns; der Besondere Berichterstatter zu Gewalttätigkeit gegen Frauen – ihren Ursachen und Folgen -: Rashida Manjoo; und der Berichterstatter zu Folter und sonstiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung: Juan E. Méndez.

Die Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen gehören zu den sog. Besonderen Organen des Menschenrechtsrates. „Besondere Organe“ – das ist die größte Gruppe unabhängiger Experten in dem Menschenrechtskomplex der Vereinten Nationen. Es ist die allgemeine Bezeichnung der Ermittlungs- und Überwachungstätigkeit des Menschenrechtsrates. Diese Tätigkeit bezieht sich auf besondere Situationen in einzelnen Ländern oder auf weltweit anzutreffende Angelegenheiten. Die Besonderen Berichterstatter werden vom Menschenrechtsrat mit der Ermittlung, Berichterstattung und Beratung in Menschenrechtsangelegenheiten beauftragt. Gegenwärtig bestehen 37 thematische Beauftragungen und 14 Beauftragungen, die auf Länder bzw. Territorien bezogen sind – mit 72 Mandatsträgern. Die Experten arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie gehören nicht zum Stab der Vereinten Nationen und beziehen für ihre Arbeit kein Einkommen. Sie sind unabhängig von den Regierungen und Organisationen und arbeiten in eigener Verantwortung.