Friday, March 29, 2024
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Der Mord an Dr. Kazem Rajavi soll als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht werden

Dr. Kazem Rajavi

Das Schweizer Bundesstrafgericht ordnet an, dass das Amt des öffentlichen Bundesanwalts den Mord an Dr. Kazem Rajavi als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht .

In seinem endgültigen Urteil, das am 23. September 2021 ergangen ist, hat das Schweizer Bundesstrafgericht entschieden, dass der Fall des Mordes an Dr. Kazem Rajavi, einem Vertreter des Nationalen Widerstandsrats Iran, nicht als ein Fall von „Mord“, sondern als „Genozid“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ untersucht wird. Das Bundesstrafgericht hat angeordnet, dass das Amt des Bundesanwalts eine Untersuchung über das Verbrechen eröffnet. Das Gericht bezog sich auf die Argumentation des Klägers, dass Professor Rajavi 1990 ermordet wurde nach dem Massaker an 30 000 politischen Gefangenen 1988, was nach dieser Argumentation rechtlich als Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden sollte. Dadurch würde es keine offene Frage der Unveräußerlichkeit in dem Fall mehr geben.
Der Mord an Dr. Rajavi wurde ausgeführt von einer Kommandogruppe mit 13 Mitgliedern, die von Teheran entsandt wurde auf direkten Befehl des Ministers für Nachrichtendienste Ali Fallahian, gegen den ein Schweizer Gericht 2006 einen internationalen Steckbrief ausgestellt hat.
Nach der Ermordung von Dr. Rajavi, Irans erstem Botschafter im europäischen Hauptquartier der Vereinten Nationen nach dem Fall des Schahs, hat der Schweizer Ankläger im Kanton Waadt eine kriminalpolizeiliche Untersuchung gegen 13 Personen begonnen, die für das Verbrechen angeklagt, und gegen Ali Fallahian, weil er zu dem Mord angestachelt habe. 1997 wurde ein internationaler Steckbrief gegen diese 13 Personen erlassen und später, im Jahr 2006, wurde ein internationaler Steckbrief gegen Ali Fallahian erlassen.

Auszüge aus dem Text der Entscheidung als Hintergrund

Trotz tiefergehender Untersuchungen „hat der öffentliche Ankläger im Kanton Waadt, Abteilung für besondere Angelegenheiten, mit einer Notiz von 2020 die Kläger über seine Absicht informiert, die zuvor erwähnte Prozedur zu schließen, sobald ein Zeitraum von 30 Jahren erreicht ist. Danach erklärte der Iranische Widerstand, dass die von dem Angeklagten begangenen Taten Beispiele von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien und nicht Gegenstand des Statuts der Verjährung nach 30 Jahren sein würden. Der Iranische Widerstand betrachtet die Ermordung von Dr. Kazem Rajavi als „in direkter Beziehung zu dem Massaker an dreißigtausend politischen Gefangenen, das im Iran in der zweiten Hälfte des Jahres 1988 unter dem Deckmantel einer Fatwa begangen wurde, die von dem Obersten Führer Khomeini erlassen wurde“.
Seit April 2020 ist die Frage der Ermordung von Dr. Kazem Rajavi im Kontext eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und von Genozid Gegenstand verschiedener rechtlicher Diskussionen und Verordnungen zwischen dem öffentlichen Ankläger des Kantons Waadt und dem öffentlichen Bundesanwalt, der keinen Grund zur Intervention in die Angelegenheit und zu einer weiteren Instruktion sah. 30 Jahre lang hat der öffentliche Ankläger des Kantons Waadt den Fall als „Mord“ behandelt, aber Fälle wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesanwalts.
Nach diesem Austausch von Argumenten wurde der Fall im Februar 2021 endgültig an das Bundesstrafgericht, Sektion für Klagen, geschickt, wo er einer Revision unterzogen wurde.
Laut dem Gericht, das der Meinung der Bundesanwaltschaft widerspricht, könnte „für Verbrechen mit einer historischen Dimension, wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ die Unveräußerlichkeit aufrecht erhalten werden und damit werden die dreißig Jahre, die vergangen sind, seit das Jahr begangen wurde, kein Ende der Untersuchung bewirken.
Laut dem Gesetz „wird” für ein solches Verbrechen „mit einem Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bestraft, wer auch immer mit der Absicht, ganz oder teilweise eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe, sei sie ethnisch, sozial oder politisch, zu zerstören, Mitglieder der Gruppe tötet oder ihre physische oder mentale Unversehrtheit schwerwiegend unterminiert“.
Laut dem Gericht „scheint es nach den Beweiselementen, die im Laufe der Untersuchung festgestellt wurden, so zu sein, dass für die Hinrichtung von K. Rajavi, einem Aktivisten des Nationalen Rates des Iranischen Widerstands, der damals politisches Asyl in der Schweiz seit 1981 hatte, schon 1982 oder 1983 von Fallahian, dem Minister für Angelegenheiten der Nachrichtendienste und Sicherheit in der Islamischen Republik des Iran und verantwortlich für die Anleitung zur Hinrichtung von Opponenten des Regimes, entschieden und sie angeordnet wurde. Zum Zweck der Planung des in Frage stehenden Verbrechens reisten iranische Kommandos zwischen Oktober 1989 und April 1990 dreimal in die Schweiz. Im Laufe des letzten Reiseaufenthalts überwachte das Kommando, zusammengesetzt aus dreizehn Leuten mit iranischen Dienstpässen, die den Eintrag „in Mission“ hatten, das Opfer mehrere Tage lang, bevor es am 24. April 1990 in Aktion trat. Nicht weit von seiner Wohnung wurde es von zwei Fahrzeugen überfallen, deren Insassen das Feuer mit einer 9mm Maschinenpistole eröffneten.
Herr Rajavi war sofort tot. Die Täter verließen nur wenige Stunden nach dem Verbrechen den schweizerischen Boden und sind seither Gegenstand internationaler Haftbefehle, die von Schweizer Behörden ausgestellt worden sind, Haftbefehle, die heute aufgehoben sind“.
„Das Amt des öffentlichen Anklägers des Kantons Waadt hat auch demonstriert, dass die Beseitigung iranischer Opponenten in verschiedenen europäischen Ländern begangen worden ist. Morde wurden zwischen 1987 und 1993 in Hamburg, Wien, Genf, London, Dubai und Paris begangen. Fallahian wurde 1996 von deutschen Strafgerichten unter einen internationalen Haftbefehl dafür gesetzt, dass er eine fundamentale Rolle bei den Ermordungen von Opponenten gespielt habe, und von argentinischen Behörden 2003 dafür, dass er den Bombenanschlag auf das Hauptquartier der Argentine Israelite Mutual Association (AMIA) in Buenos Aires organisiert und koordiniert habe. 2006 wurde auch ein internationaler Strafbefehl gegen ihn von den Schweizer Behörden im Kontext des vorliegenden Falles erlassen“.
Das Bundestribunal hat damit die Argumente des Amtes des öffentlichen Bundesanwalts zurückgewiesen und angeordnet, dass es den Fall im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid untersucht. Das Gericht hat auch angeordnet, dass die Bundesanwaltschaft die Gerichtskosten zugunsten des Nationalen Widerstandsrats Iran übernimmt.

Iran: Dr. Kazem Rajavi’s Murder Should Be Investigated As Genocide And A Crime Against Humanity