Friday, January 24, 2025
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DIE INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE VERURTEILT DEN ANGRIFF IRAKISCHER TRUPPEN AUF DAS LAGER A

 NCRI – Die Internationale Liga für Menschenrechte (ILN – FIDH) verurteilte die Gewalttätigkeit, mit der irakische Truppen am 28. Juli 2009 das Lager Ashraf erstürmt haben.

"Die Internationale Liga für Menschenrechte (International Federation for Human Rights – FIDH) verurteilt die Gewalttätigkeit, mit der am 28. Juli 2009 das Lager Ashraf von irakischen Truppen erstürmt wurde, in dem tausende Mitglieder der PMOI, einer gegen das iranische Regime oppositionellen Organisation, leben. Die Liga fordert die irakischen Behörden auf, die körperliche und seelische Unversehrtheit der Bewohner von Ashraf zu respektieren und offiziell und unzweideutig das Risiko ihrer Auslieferung und Vertreibung in den Iran auszuschließen; denn dort, so erklärte die französische Menschenrechtsgruppe am Freitag, würden sie es mit Folter und Verfolgung zu tun haben.

Nach einer am 28. Juli 2009 erhaltenen Information drang die irakische Armee entsprechend der Entscheidung der irakischen Regierung, für die innere Sicherheit des Lagers Ashraf die Verantwortung zu übernehmen und entsprechend dort eine Polizeistation zu errichten, mit Gewalt in das Lager ein. Einige Quellen bestätigen, daß bei der Konfrontation zwischen den Sicherheitskräften und den Bewohnern elf von diesen getötet und mehr als 450 verletzt worden seien. 50 wurden verhaftet, aber wo sie sich aufhalten, darüber ist keine Information zu bekommen. Auch einige Angehörige der irakischen Truppen sind ernsthaft verletzt worden, sagte die Internationale Liga für Menschenrechte.

Die Internationale Liga für Menschenrechte verurteilt das gewaltsame Eindringen der irakischen Truppen und fordert die Behörden auf, im Lager die Ruhe wiederherzustellen und die Sicherheit seiner Bewohner zu gewährleisten. Die Soldaten, die sich maßlose Gewalttätigkeit haben zuschulden kommen lassen, sollen vor unabhängigen, unparteiischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden. Eine unabhängige Untersuchung sollte diesen Angriff aufklären und die Verantwortlichen namhaft machen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte erinnert daran, daß die Bewohner von Ashraf im Sinne der 4. Genfer Konvention als 'geschützte Personen' gelten; ihre durch die internationalen Standards definierten Rechte müssen geachtet werden. Darüber hinaus verbietet die UN-Konvention gegen Folter allen Staaten, eine Person in einen anderen Staat zu "vertreiben, zurückzugeben ('refouler') oder auszuliefern, wenn substantielle Gründe zu der Annahme führen, daß sie dort der Folter unterworfen werden" (Artikel 3). Die Internationale Liga für Menschenrechte befürchtet, daß die Bewohner von Ashraf, wenn sie in die Islamische Republik des Iran vertrieben würden, mit willkürlicher Festsetzung, Folter und anderen Formen der Verfolgung zu rechnen hätten – mit krasser Verletzung der international anerkannten Menschenrechte und der humanitären Gesetzgebung. Auch wenn der Irak das Herzstück der Menschenrechte noch nicht ratifiziert hat, ist doch das Prinzip des 'non-refoulement' als Teil des internationalen Gewohnheitsrechts verbindlich."