Saturday, July 27, 2024
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Iran-UN: Dritte Kommission der Generalversammlung verurteilte die Menschenrechtsverletzungen im Iran

UN General AssemblyMaryam Rajavi: Die Resolution rechtfertigt keine Beschwichtigung der Mullahs.

Die Menschenrechtssituation im Iran muss dem UN-Sicherheitsrat mitgeteilt werden.

Die dritte Kommission der Generalversammlung hat heute in ihrer Sitzung eine Resolution verabschiedet, die die brutalen und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran verurteilt. Die Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten stimmte für die Resolution. Die andauernden Folterungen und grausamen, unmenschlichen oder demütigenden Behandlungen oder Bestrafungen, die andauernden öffentlichen Hinrichtungen und die große Zahl anderer Hinrichtungen, insbesondere die Hinrichtung von Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre waren und auch die anhaltenden Verstöße gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die Verletzungen der Rechte von Frauen und religiösen und ethnischen Minderheiten werden in der Resolution strengstens verurteilt.

Die Resolution wurde bestätigt, obwohl das klerikale Regime alle seine diplomatischen Ressourcen benutzte und von anderen menschenrechtsverletzenden Staaten unterstützt wurde, um eine Abstimmung über die Resolution zu verhindern. Wie dem auch sei, diese Resolution ist wesentlich aussagekräftiger als die des letzten Jahres und wurde durch eine größere Mehrheit bestätigt. Die Resolution wurde von 46 Ländern vorgebracht und 77 Länder stimmten ihr zu.

Maryam Rajavi, die gewählte Präsidentin des iranischen Widerstandes, gratulierte dem iranischen Volk zu der von der dritten Kommission der UN-Generalversammlung erlassener Verurteilung der abscheulichen und systematischen Menschenrechtsverletzungen des klerikalen Regimes im Iran. Sie fügte hinzu, dass diese Resolution, auch wenn sie nur einen kleinen Teil der Verbrechen des klerikalen Regimes gegen das iranische Volk widerspiegelt, zeigt, dass die internationale Gemeinschaft auf die beispielslose Verschlimmerung der Menschenrechtsverletzungen im Iran aufmerksam geworden ist.

Rajavi wiederholte, dass die Resolution des dritten Komitees die 52. Resolution verschiedener UN-Gremien ist, welche die Hinrichtungen, Folter, Unterdrückung, brutalen und unmenschlichen Diskriminierungen gegen Frauen und ethnischen sowie religiösen Minderheiten im Iran verurteilt und lässt keine Entschuldigung für die Beschwichtigung dieses mittelalterlichen Regimes zu. Sie zeigt, dass die fehlgeschlagene Politik des Dialoges über Menschenrechte, welche die Mullahs nur in ihren Menschenrechtsverletzungen ermutigt hat, ein für alle mal beendet werden muss.

Rajavi betonte, dass der iranische Widerstand seit Beginn der Amtsübernahme von Mahmoud Ahmadinejad darauf aufmerksam machte, dass dieses Regime den Krieg und die Unterdrückung des iranischen Volkes verstärkt hat und der internationalen Gemeinschaft durch den Export von Terrorismus, Fundamentalismus und seinem Nuklearwaffen Programm den Krieg erklärt hat. Die iranische Nation verurteilt jede Beschwichtigung gegenüber dem klerikalen Regime und verlangt eine beständige Politik gegenüber den Mullahs und die Verweisung der Menschenrechtsverletzungen, des Exports von Terrorismus und dem Nuklearwaffen Programm an den UN-Sicherheitsrat, so Rajavi.

Die UN-Resolution verurteilte die anhaltenden Folterungen und die grausamen, unmenschlichen oder demütigenden Behandlungen oder Bestrafungen, solche wie Peitschenhiebe und Amputationen; die anhaltenden öffentlichen Hinrichtungen einschließlich der öffentlichen Massenhinrichtungen und anderer Hinrichtungen, insbesondere der von Jugendlichen die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahren waren, was gegen den 37. Artikel der iranischen Kinderrechteskonvention verstößt, genauso wie gegen den 6. Artikel der internationalen Übereinkunft über die zivilen und politischen Rechte und dem Stillhalteabkommen bezüglich der Exekution von Jugendlichen widerspricht.

Die dritte Kommission verurteilte ferner die Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen im Gesetz wie in der Ausführung und die Weigerung Schritte zu unternehmen um die systematischen Diskriminierungen zu verbessern und bemängelt an dieser Stelle die Verweigerung der Konventionen in der Behebung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen beizustimmen.

Die Resolution verurteilte auch die anhaltenden Bedrohungen, Einschüchterungen und Verfolgungen von Menschenrechtlern, Nicht-Regierungs-Organisationen, politischen Gegnern, religiösen Dissidenten, Studenten, Geistlichen, Akademikern und Webloggern, was auch die übermäßige Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, die willkürlichen Festnahmen und die ungerechtfertigten Schließungen von Zeitungen und die Blockierung von Internet Seiten, als auch das Fehlen von notwendigen Bedingungen für freie und faire Wahlen einschließt.

Die dritte Kommission verurteilte auch das anhaltende Versagen sich den internationalen Standards des Justizministeriums zu fügen und insbesondere das Fehlen der fälligen Gerichtsprozesse, die Verweigerung fairer und öffentlicher Anhörungen, die Verweigerung des Rechts auf Verteidigung und für die Inhaftierten das Recht auf Zugang zur Verteidigung, der Missbrauch von nationalen Sicherheitskräften zur Verleugnung von Menschenrechten, die Schikane, die Einschüchterungen und Verfolgungen von Verteidigern, der fehlende Respekt für international anerkannte Sicherheitskräfte, unter anderem auch für Personen, die zu einer religiösen, ethnischen oder nationalen Minderheit gehören, die offiziell anerkannte oder andernfalls willkürliche Verhängung von Gefängnisstrafen und die Verletzung der Rechte der Gefangenen, einschließlich der systematischen und willkürlichen Anwendung von langer Einzelhaft, die mangelnde medizinische Versorgung der Gefangenen und die willkürliche Untersagung von Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Familien.

Auch die anhaltenden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen von Menschen die zu ethnischen und religiösen Minderheiten wie Araber, Kurden, Baluchen, Christen, Juden, Sunniten und Baha´i gehören.

Die Resolution entscheidet, dass die Generalversammlung ihre Überprüfung der Menschenrechtssituation im Iran bei ihrer 61. Sitzung nächstes Jahr fortsetzen muss.

Das Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Irans
18. November 2005