Thursday, March 28, 2024
StartUncategorizedEine „mit den Mullahs befreundete Journalistin“ dient dem iranischen „Hinrichtungspräsidenten“

Eine „mit den Mullahs befreundete Journalistin“ dient dem iranischen „Hinrichtungspräsidenten“

 

In einer Zeit, in der der neue Präsident des im Iran herrschenden religiösen Faschismus, Ebrahim Raisi, der als „Henker des1988 an politischen Gefangenen begangenen Massakers“ einer Flut internationaler Verurteilung ausgesetzt ist und sich aus Angst vor rechtlichen Klagen der Überlebenden und der Angehörigen seiner Opfer gezwungen sah, seine Reisen nach New York zur Teilnahme an der UN-Vollversammlung und nach Glasgow zu der Klimawandel-Konferenz COP 26 abzusagen, versucht erneut eine Journalistin namens Luisa Hommerich – ganz im Sinne des Terror-Regimes zu einem Ausweg aus seinen tödlichen Krisen beizutragen – und dies in einer Zeit, in der die Kampagnen der Volksmojahedin (MEK) und des iranischen Widerstands gegen die innerhalb und außerhalb des Iran begangenen Verbrechen des Regimes und die Enthüllung seiner für den Iran destruktiven Projekte durch eben diese Oppositionsbewegung es zutiefst erzürnen.
Im März 2019 ordnete ein Hamburger Gericht die Wochenzeitschrift DER SPIEGEL an, Teile eines gegen die MEK gerichteten Artikels besagter Journalistin, den sie am 16. Februar 2019 veröffentlicht hatte, zu löschen.
Nun ist sie, wie es scheint, beauftragt worden, eine andere Version derselben Falschaussagen und Lügenpropaganda zu verbreiten – diesmal für die Leser der Wochenzeitung DIE ZEIT. Zu diesem Zweck hat Frau Hommerich der Deutschlandvertretung den Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI) einen Katalog der Beschuldigungen, die das iranische Geheimdienstministerium und die Revolutionsgarden seit 30 Jahren immer wieder gegen den iranischen Widerstand und seine Führer vorbringen, in Form von 30 Fragen zugeschickt. Falsche Anschuldigungen, die sie als Tatsachen darstellt. Darüber hinaus hat sie der Beantwortung ultimativ eine Frist gesetzt, die bis Montag, den 18. Oktober, 18:00 Uhr reichen soll. Wir sahen diesen Verleumdungsbrief am Freitag-Morgen, als wir in unserem Büro ihre e-mail öffneten.

1. Frau Hommerich ist keine gewöhnliche Journalistin. Sie hat 2016 und 2017 in Teheran „studiert“ und befand sich im Januar 2018 erneut im Iran. Sie stand in Kontakt mit den Repressions- und Sicherheitsbehörden. Ihre Bilder von den iranischen paramilitärischen „Basij“ wurden bereits veröffentlicht. (Foto unten)

Überraschenderweise wurden Teile ihres lügenhaft gegen den iranischen Widerstand und die MEK gerichteten Artikels, noch bevor sie im SPIEGEL erschienen, auf den Websites und Medien des iranischen Geheimdienstministeriums veröffentlicht.
Nachweis: „Die tragische Geschichte eines Aussteigers“ Veröffentlicht durch den Tarnverein des iranischen Geheimdienstes im Iran: Nejat-Verein, Kermanshah am 24. November 2018

Ihre Fotos mit berüchtigten Agenten des iranischen Geheimdienstministeriums in Albanien, darunter einem Agenten namens Hassan Heyrani (Foto unten) sind ebenfalls bereits veröffentlicht worden.

2. Die dreißig von Frau Hommerich an uns gerichteten Fragen lassen deutlich erkennen, dass sie seit einiger Zeit an einem Gesinnungsartikel arbeitet; besagte Zusendung von Fragen sollen dabei offensichtlich der rechtlichen Absicherung dienen. Sie ist uns als eine Vermittlerin von Aussagen des berüchtigten Geheimdienstministeriums über die MEK und den iranischen Widerstand bekannt ; daher ist dieser nicht in der Lage, sie als eine unparteiische Journalistin anzuerkennen; er hatte nichts mit ihr zu tun und wird auch weiterhin mit ihr nichts zu tun haben.

3. Die MEK und der iranische Widerstand haben sich bisher mit zehntausenden von Dokumenten und Beweismitteln vor Dutzenden von Gerichten in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz, Luxemburg (vor dem Europäischen Gerichtshof), Italien und Deutschland den vom Mullah-Regime fabrizierten Anschuldigungen entgegengestellt. Sie haben auf alle Fragen, Anschuldigungen und Vorwürfe des Regimes sowie seiner Freunde und Agenten geantwortet und in allen diesen Gerichtsverfahren obsiegt.
Z. B. hat das Hamburger Landericht den SPIEGEL im März 2019 und die „Frankfurter Allgemeine“ im Juni 2020 angewiesen, unzutreffende Behauptungen über die MEK aus ihren Artikeln zu entfernen. Dazu schrieb „Associated Press“ am 26. März 2019:
„Ein deutsches Gericht hat das Wochenmagazin Der Spiegel angewiesen, Passagen aus einem Artikel zu löschen, in dem es heißt, dass eine im Exil lebende iranische Oppositionsgruppe an „Folter“ und „Psychoterror“ beteiligt sei, und sagte, der Artikel unterstütze die Vorwürfe nicht.
Das Hamburger Landgericht legte in seinem Beschluss fest, dass es der Zeitschrift eine Geldstrafe von 250.000 Euro (rund 282.000 US-Dollar) verhängen würde, wenn die Passagen über ein Lager der Volksmojahedin in Albanien nicht entfernt würden.“
(https://www.apnews.com/3f52a313e71e47ecae57cfe7d3e26f24)

4. Dazu sei darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2003 und 2004 im Camp Ashraf im Irak 3800 Mitglieder der MEK insgesamt16 Monate lang von neun US-Behörden vernommen und von allen derartigen Anschuldigungen freigesprochen wurden. Die „New York Times“ schrieb dazu in einem ausführlichen Artikel am 27. Juli 2004:
„Laut hochrangigen US-Beamten hat eine 16-monatige Untersuchung der US keine Grundlage für die Anschuldigungen von Verstößen durch die iranische Oppositionsgruppe (MEK) gegen die US-Gesetze im Irak gefunden …. Hochrangige US-Beamte sagten, dass ausführliche Interviews, ausgeführt von Beamten des Außenministeriums und FBI, keine Grundlage gefunden haben, um diese Gruppe (die MEK) eines Verbrechens zu bezichtigen. Was die Volksmudschaheddin des Iran (MEK) betrifft, scheinen die Vereinigten Staaten keine Beweise zu haben, um Mitglieder dieser Gruppe (MEK) der Begehung terroristischer Handlungen zu beschuldigen; ihre Mitglieder haben daher jetzt vom Militär der USA den Status geschützter Personen erhalten.”

5. Oberst David Phillips (jetzt US-General Phillips im Ruhestand), dessen Brigade von 2003 bis 2004 Camp Ashraf bewachte, schrieb am 27. Mai 2005 einen Brief an Kenneth Roth, den Direktor von „Human Rights Watch“ – zur Antwort auf die Lügen, die ein mit Frau Hommerich gleichgesinnter Mitarbeiter dieser Organisation in einem Bericht von „Human Rights Watch“ veröffentlicht hatte:
“Im Laufe eines Jahres wurde ich unzähligen Berichten über Folter, Waffenverstecke und Inhaftierung von Personen durch die MEK-Führung ausgesetzt ….
Ich habe die Einheiten unter meinem Kommando angewiesen, jede dieser Anschuldigungen zu untersuchen. In vielen Fällen leitete ich Inspektionsteams persönlich bei unangekündigten Besuchen in Einrichtungen der MEK, in denen Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. Zu keinem Zeitpunkt während dieses Zeitraums von 12 Monaten haben wir glaubwürdige Beweise für die in Ihrem Bericht erhobenen Anschuldigungen gefunden. Ich habe mit den Mitgliedern der MEK persönlich und privat gesprochen. Zu keiner Zeit hat eines der jungen männlichen und weiblichen Mitglieder, auch nicht die oberste Führungsebene, irgendwelche der in Ihrem jüngsten Bericht erwähnten Fragen angesprochen …. Ich habe noch nie einen Vorfall entdeckt, bei dem ein Mann oder eine Frau gegen seinen/ ihren Wunsch in der Organisation festgehalten wurde. Ich habe miterlebt, wie die MEK-Mitglieder völlig freie Wahl hatten, in der Organisation zu bleiben oder sie zu verlassen.”

6. Der für die Schutzmaßnahmen von Camp Ashraf zuständiger Oberstleutnant Julie S. Norman (Militärpolizei, JIATF-Kommandeur) schrieb in einem Brief vom 24. August 2006:
„In Ashraf gibt es keine Gefangenen. Es besteht keine Verpflichtung, in Ashraf zu bleiben. Es steht jedem frei, die Reihen der MEK zu verlassen, wann immer er es möchte. Um die Sicherheit und die brisanten Informationen der Ashraf-Bewohner und ihrer Familien im Iran zu schützen, bleiben diejenigen, die die MEK verlassen und direkt in den Iran gehen wollen, vor ihrer Abreise für mindestens drei Wochen im TIPF (American Camp). Die Namen dieser Personen werden den MEK drei Wochen vor ihrer Abreise mitgeteilt, damit sie die durch ihre Abreise verursachten Geheimdienstschläge beheben können.”

7. Frau Hommerich erweist der herrschenden Henker des Iran einen Dienst, indem sie versucht, eine zutiefst humane Tat der MEK völlig falsch darzustellen und gegen sie zu wenden. Es handelt sich um die risikoreiche und sehr aufwändige Aktion der Evakuierung von hunderten von Kleinkindern aus dem Irak in den Jahren 1990 und 1991 mit dem Einverständnis ihrer Eltern; sie sollten dem vernichtenden Bombardement des Krieges entzogen werden. Einige dieser Kinder sind Jahre später als Erwachsene zu ihren Eltern in den Irak zurückgekehrt. Frau Hommerich will aber diesen Vorgang als eine Rekrutierung von Kindersoldaten suggerieren!
Beim Vorwurf der erzwungenen Trennung der Kinder von ihren Eltern und des militärischen Einsatzes von Minderjährigen handelt es sich um falsche Behauptungen, die das iranische Regime fabrizierte, um seine Menschenrechtsverletzungen und die Hinrichtung von Minderjährigen zu vertuschen. Frau Hommerich stellt in ihren Fragen diese Lügenpropaganda als Tatsache dar.

Am 21. Juli 2003 wies das Magazin „Focus“ frühere Anschuldigungen bezüglich dieser Kinder gegen die MEK auf Anordnung des Berliner Kammergerichts im Rahmen einer Berichtigung zurück und ersetzte sie durch die entsprechenden Tatsachen (s. die Auszüge aus dem Magazin in folgenden Abbildungen – Quelle: Focus vom 21. Juli 2003).

8. Wie wäre es, wenn Frau Hommerich, die nun zwei Jahrzehnte zurückblickt und erneut die Rechte der Kinder der MEK zu „verteidigen“ gedenkt, auch über etwa die 440.000 Schulkinder schreiben würde, die die herrschenden Mullahs im Iran auf die Minenfelder des Kriegs gegen den Irak geschickt haben? (Vgl. die Äußerungen des Bildungs- und Erziehungsministers von Khomeini am 5.1.1989). Außerdem gedenkt das Regime jedes Jahr am 30. Oktober 36.000 junger Schüler, die diesem Krieg zum Opfer fielen. Und Frau Hommerich lässt – ganz bewusst? – die hunderten von jungen Menschen unter 18 Jahren, die zum Tode verurteilt wurden bzw. in Gefängnissen sitzen, sowie die tausenden von Sympathisanten der MEK, die im Alter von 13 bis 18 Jahren hingerichtet wurden, aus. Das ist wirklich beschämend und unmenschlich.

9. Immer dann, wenn das klerikale Regime in Schwierigkeiten gerät, kommt es zu Recherchen eines „freundlichen Journalisten“ und eine gegen die MEK gerichtete Kampagne . Das Schweizer Bundesstrafgericht untersucht erneut den Fall der Ermordung von Dr. Kazem Rajavi im Jahre 1990 im Kontext mit im Iran begangenem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; die Klage der Opfer des Massakers von 1988 im Vereinigten Königreich gegen den Präsidenten des Iran und der in Schweden anhängige Prozess gegen einen der für die Hinrichtung von 30.000 politischen Gefangenen im Jahr 1988 Verantwortlichen erschweren nun den Mullahs das Leben. Auch daher ist diese Initiative der ZEIT-Journalistin Luisa Hommerich äußerst fragwürdig. Der Henker Ali Fallahian, ehemaliger Geheimdienstminister der Mullahs, der von deutschen und schweizerischen Gerichten wegen Terrorismus strafrechtlich gesucht wird, sagte am 9. Juli 2017: „Das Geheimdienstministerium braucht sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes Tarnung, um Informationen zu sammeln. … Wir schicken keinen Geheimdienstler nach Deutschland oder in die USA, der da sagt, dass er vom Geheimdienstministerium kommt. Hierzu ist eine geschäftliche oder journalistische Tarnung erforderlich.”

10. Die Deutschlandvertretung des Nationalen Widerstandsrates Iran fordert den Chefredakteur und die leitenden Redakteure der „ZEIT“ und der „ZEIT ONLINE“ auf, nicht zuzulassen, dass ihr Organ mit den Verleumdungen einer sogenannten Journalistin infiziert wird. Die vergänglichen Vorteile, die schmutzige Diktaturen aus solchen Diensten ziehen können, sind weit geringer als die Schande gegenüber der großen Nation des Iran und ihrem Widerstand, der bisher der Freiheit 120.000 Opfer gebracht hat, von denen 90% aus den Reihen der MEK stammten.

Im Nachhinein informieren wir die Redaktion der ZEIT über weitere Details und Informationen zu der Dämonisierungs- und Terrorismuskampagne, mit der das iranische Regime gegen den Widerstand vorgeht; wir behalten uns das Recht vor, wegen Falschbehauptungen und Verleumdung vor Gericht zu gehen.

Deutschlandvertretung des Nationalen Widerstandsrates Iran
15.10.2021