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‚Das säbelrassende Dossier’ gegen die iranische PMOI (MEK) wurde in den Mülleimer geworfen – so eine französische Wochenzeitschrift

„Das säbelrasselnde Dossier zum angeblichen Terrorismus gegen die ‚Organisation der Volksmojahedin des Iran (PMOI/MEK)’ – eine gegen die iranischen Mullahs gerichteten Gruppe -, das 2002 von Richter Bruguière verfaßt wurde,

ist soeben von seinem Kollegen Marc Trévidic in den Papierkorb geworfen worden“ – so schreibt „Le Canard Enchaine“, die wöchentlich in Frankreich erscheinende satirische Zeitschrift.

In der am 24. September 2014 erschienenen Ausgabe der französischen Zeitung wird der Fall als „Nichts. Wind. Leer“ bezeichnet und hinzugefügt: „Richter Bruguière, ehemaliger Meister in der Erfindung von Terroristen, hatte jegliches Gefühl für Proportionen verloren.“

„Damals, am 25. Juni 2003 hatte der ‚Canard Enchaine’ mit bebender Stimme festgestellt, daß sich in dem Arsenal der PMOI ‚Satellitenschüsseln, GPS und Computer’ befänden,“ schreibt das Wochenblatt.

„Und durch ein wunderbares Zusammentreffen befand sich Frankreich damals in einem Prozeß der Erneuerung seiner engen Beziehung zum Iran durch ein freundliches Abendessen mit Außenminister Villepin und seinem iranischen Widerpart, um umfangreiche Abkommen mit „Total“, „Alcatel“ und „Renault“ zu erörtern. 

Wurde der Nationale Widerstandsrat des Iran den Mullahs im Rahmen eines diplomatischen Tauschgeschäfts angeboten?

‚Canard Enchaine’ hat diese Frage damals gestellt und dazu bemerkt, es sei nicht Frankreichs Art, Chorknaben zu verhaften, wohl aber jene, die die Waffen gegen ein Regime erhoben, das im Jahre 1986 zu blutigen Angriffen auf seine Gegner ermutigte. 

Einen Monat nach dem Überfall wurden alle freigelassen; das Verwaltungsgericht hob alle Verhängungen von Hausarrest und alle Deportationen auf. Es war ein Fiasko. Im Jahre 2011 wurden die strafrechtlichen Vorwürfe fallen gelassen. Und heute, da sich die Bewegung nicht mehr auf der Liste der terroristischen Organisationen befindet, sind auch die Vorwürfe finanzieller Delikte zusammengebrochen. 

Nur zwei der Iraner, gegen die sich der große Überfall von Auvers-sur-Oise richtete, wurden vor Gericht gestellt und vom Vorwurf der ‚Anstiftung zum Selbstmord’ freigesprochen, der gegen sie erhoben worden war, weil sie mit den geopferten Kämpfern Verbindung gehabt hatten.“