Tuesday, September 10, 2024
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Aus der Wohnung ins Containerlager

Tausenden Iranern droht per Widerrufsverfahren die Aberkennung des Asylrechts

Claudia Wangerin
Junge Welt, 21.07.2005 – Mehreren tausend Iranern droht derzeit der Verlust des Asylrechts aus demselben Grund, aus dem es ihnen zugestanden wurde. Gegen Anhänger der iranischen Volksmudschaheddin, die wegen grausamer Verfolgung vor Jahren in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt wurden, werden momentan zahlreiche Widerrufsverfahren eingeleitet. Im Fall einer Rückkehr in den Iran drohen ihnen Folter und andere Verfolgungsmaßnahmen.

ImageTausenden Iranern droht per Widerrufsverfahren die Aberkennung des Asylrechts

Claudia Wangerin
Junge Welt, 21.07.2005 – Mehreren tausend Iranern droht derzeit der Verlust des Asylrechts aus demselben Grund, aus dem es ihnen zugestanden wurde. Gegen Anhänger der iranischen Volksmudschaheddin, die wegen grausamer Verfolgung vor Jahren in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt wurden, werden momentan zahlreiche Widerrufsverfahren eingeleitet. Im Fall einer Rückkehr in den Iran drohen ihnen Folter und andere Verfolgungsmaßnahmen. Dieser Gefahr für Leib und Leben will man sie allerdings nach Einschätzung des Bayerischen Flüchtlingsrates nicht aussetzen. Durch die Aberkennung des Asylrechts wären jedoch Tausende Iraner, die seit Jahren in Deutschland leben und arbeiten, von heute auf morgen gezwungen, wieder als »Geduldete« in Containerlagern zu leben.

In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat veranstaltete die iranische Gesellschaft in München am Dienstag eine Pressekonferenz zur aktuellen Lage der Menschenrechte im Iran und zur Problematik iranischer Flüchtlinge in Deutschland. Die Veranstalter warfen der Bundesregierung eine Beschwichtigungspolitik auf dem Rücken der Flüchtlinge vor, welche die iranischen Fundamentalisten nur stärken könne. So sei die Organisation der Volksmudschaheddin kurzerhand auf die EU-Antiterrorliste gesetzt worden, um die iranische Regierung dazu zu bewegen, von ihrem Atomprogramm abzusehen. An deutschen Stammtischen wird durch dieses Etikett womöglich der Eindruck erweckt, es handle sich bei den betroffenen Iranern um gewaltbereite Islamisten, obwohl sie sich gerade gegen das Mullah-Regime engagiert haben.

Von den USA dagegen sind zumindest jene Volksmudschaheddin, die sich im Flüchtlingslager Aschraf im Norden des Iraks aufhalten, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt worden – und sei es nur, weil man in Washington auf Eskalation setzt und händeringend Bündnispartner sucht.

Nach der Wahl des ultra-konservativen Präsidenten Ahmadinedschad müsse von einer weiteren Einschränkung persönlicher Freiheiten und insbesondere der Frauenrechte im Iran ausgegangen werden, betonte die Verlegerin und Frauenrechtlerin Greta Tüllmann. Eine iranische Studentin, die einen Teil ihrer Kindheit im Flüchtlingslager Aschraf verbracht hat und heute fließend Deutsch spricht, sagte, für jemanden, der es gewohnt sei, die eigene Meinung zu äußern und vom Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen, sei ein Überleben im Iran derzeit schlicht unmöglich.

Über den Umgang der Behörden mit den betroffenen Iranern in Bayern gaben die Rechtsanwälte Hubert Heinhold und Uwe Buschmann Auskunft. Einige erhielten ein eher unauffälliges Schreiben, in dem von einer »ausländerrechtlichen Angelegenheit« die Rede war – andere wurden in harschem Ton zu einer »Sicherheitsüberprüfung« geladen. In der Rechtsfolgenbelehrung wurde ihnen mit sofortiger Ausweisung im Falle ihres Nichterscheinens gedroht. Das Recht auf Aussageverweigerung kam in den Schreiben nicht vor.