Friday, March 29, 2024
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Der politische Beraters al-Malikis leugnet den legalen Status der Bewohner Ashrafs

Diese Behauptungen laufen darauf hinaus, dass der Irak das „Memorandum der Verständigung“ aufgibt und damit ein Massaker an Mitgliedern der iranischen Opposition und ihre Unterdrückung vorbereitet

– Niederträchtige Zusammenarbeit mit dem religiösen Faschismus, der den Iran regiert, und eindeutige Verstöße gegen die irakischen Gesetze, die Genfer Konventionen, das „Memorandum der Verständigung“, die Briefe des SRSG, die Erklärungen des UNHCR und Gerichtsurteile im Irak, in Europa und in den Vereinigten Staaten
– Bakoos: Die PMOI/MEK ist die iranische Opposition; sie wird von den Vereinigten Staaten als terroristische Organisation eingestuft; die USA betrachten sie seit 1997 als Terror-Organisation
– Der iranische Widerstand verlangt sofortige politische Signale von der amerikanischen Außenministerin, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar für die Menschenrechte und dem SRSG

George Yacoub Bakoos, der stellvertretende Leiter des Komitees zur Unterdrückung Ashrafs, der vom staatlichen Fernsehen des Irak am 27. Juni als politischer Berater Nouri al-Malikis vorgestellt wurde, sprach während einer Presskonferenz, die an demselben Tag stattfand, den Bewohnern der Lager Ashraf und Liberty jeglichen Rechtsstatus ab.

Die mit dem IRGC verbundene Nachrichtenagentur Fars berichtete, auf AFP gestützt, Bakoos habe am 27. Juni gesagt: „Die Anwesenheit der Mujahedin-e Khalq im Irak war von Anfang an illegal und illegitim. Westliche Kreise ebenso wie Gruppen im Irak glauben, sie besäßen im Irak politisches Asyl. Doch in Wahrheit entbehrt ihr Aufenthalt im Irak jeglicher Rechtsgrundlage. … Der Grund liegt in der Tatsache, dass der UNHCR 261 von den 2000, die bisher von Ashraf nach Liberty bei Bagdad umgezogen sind, den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat.“

Bakoos nahm darauf Bezug, dass das State Department die PMOI im Jahre 1997 in seine „Liste ausländischer Terrororganisationen“ aufgenommen hat; er bezog sich auch auf den Beschluß Nr. 117 des Ministerrates al-Malikis vom 13. April 2011 (fünf Tage vor dem April-Massaker) sowie auf gefälschte Haftbefehle gegen 100 Mitglieder PMOI und erklärte, diese Entscheidungen würden in angemessener Zeit von der Regierung des Irak, nachdem der UNHCR seine Arbeit werde abgeschlossen haben, ausgeführt werden. Er gab auch die irreführende Erklärung ab, der Irak habe für Liberty ein Höchstmaß humanitärer Einrichtungen bereitgestellt.

1 – Die Behauptung des Herrn Bakoos, die Bewohner Ashrafs und Libertys genössen keinen Rechtsstatus, und ihr Aufenthalt im Irak sei illegal, stellt entschieden eine Lüge dar, fabriziert vom Mullah-Regime und der Marionetten-Regierung, die es im Irak installiert hat, um die iranische Opposition zu unterdrücken und zu massakrieren. Alle Bewohner Ashrafs und Libertys sind während der 80er Jahre legal in den Irak eingereist; ihr Aufenthalt im Irak entspricht dem irakischen Recht, wonach man ihnen Asylrecht zuerkannt hat – nach Art. 34 der vorläufigen Verfassung von 1970, § ‚B’ von Art. 12 der Nr. 118 des Gesetzes zum Aufenthaltsrecht von 1978, § 5 desselben Artikels, Nr. 210, ratifiziert am 5. Dezember 2000, bestätigt am 5. Januar 2002. Ihr Recht auf Aufenthalt und Asyl wurde untersucht und bestätigt in 45 Rechtsgutachten und 5 internationalen Berichten, erstellt durch internationale und irakische Rechtsexperten, ebenso durch die „International Lawyers Union“, die „Bar Association“ des Vereinigten Königreiches, das „International Committee of Lawyers in Defense of Ashraf“ sowie das internationale Komitee „In Search of Justice“.

2 – Die multinationalen Truppen und die Regierung der Vereinigten Staaten haben die Bewohner Ashrafs im Jahre 2004  als „geschützte Personen“ im Sinne der 4. Genfer Konvention anerkannt, und die Vereinigten Staaten haben in einer Vereinbarung, die sie mit jedem einzelnen der Bewohner abschlossen, im Gegenzug gegen ihre Entwaffnung die Verantwortung für ihren Schutz übernommen.

3 – Das Europäische Parlament hat in zwei verschiedenen Erklärungen, am 24. April 2009 und am 25. November 2010, anerkannt, dass die Bewohner Ashrafs weiterhin als geschützte Personen im Sinne der 4. Genfer Konvention zu gelten haben.

4 – Internationale Anwälte haben erklärt: Da die gegenwärtige Situation Ashrafs auf den Krieg der USA gegen den Irak und die Besetzung dieses Landes zurückgeht, bestehen die von der 4. Genfer Konvention definierten Garantien und Rechte nach wie vor.

Prof. Geoffrey Robertson QC, ein hoch angesehener Anwalt aus dem Vereinigten Königreich, hat mit Bezug auf den Rechtsstatus der Bewohner Ashrafs am Internationalen Tag für die Menschenrechte (10. Dezember 2011) erklärt, ihr geschützter Status werde andauern, solange sie ihn benötigten. Prof. Robertson sagte in seiner Rede: „Wenn Sie einmal im Sinne der Genfer Konventionen als geschützte Person anerkannt sind, wie lange gilt diese Anerkennung dann? Sie gilt solange, wie Sie diesen Schutz benötigen. Und sie (i. e. die Bewohner Ashrafs – L. W.) benötigen auch heute diesen Schutz.“

5 – Irakische Gerichte haben direkt bzw. indirekt zu wiederholten Malen den Rechtsstatus der PMOI und ihrer Mitglieder bestätigt, so z. B. in folgenden Entscheidungen:

– Urteil des Karadeh-Gerichts in Bagdad vom 19. Juni 2005 in Fall Nr. 1673 (B/2004), unterzeichnet von Richter Fattah Kamel

 – Urteil des Karadeh-Gerichts unter dem Vorsitz von Richter Saad Al-Jabouri vom 14. August 2005; darin wird betont: „Die PMOI ist eine juristische Person; sie ist finanziell unabhängig.“

– Urteil des Berufungsgerichts in Bagdad in Rassafeh Federal vom 17. Oktober 2006, unter dem Vorsitz von Richter Suleiman Abollah; auch darin wird betont, dass die PMOI eine juristische Person sei.

6 – Im Juli 2009 wurden während des niederträchtigen Überfalls auf das Lager 26 Bewohner Ashrafs als Geiseln genommen; die Regierung al-Maliki beabsichtigte, sie wegen illegalen Aufenthalts im Irak rechtlich zu verfolgen. Doch der Richter der Provinz Khalis erklärte in seinem Urteil vom 28. September 2009 über die 26 Bewohner: „Das Gericht ist der Auffassung, die Anwesenheit der Angeklagten im Lande sei eine Folge der Anwesenheit der PMOI, die ihre Anwesenheit im Irak auf Beschlüsse und gültige Vereinbarungen zurückführt. Die Beschuldigten haben sich mithin keine strafbare Handlung zuschulden kommen lassen; daher entschied ich, die Ermittlungen gegen die Angeklagten einzustellen und sie unverzüglich freizulassen.“

7 – Das Spanische Nationalgericht hat in seinen Entscheidungen von 2010 und 2011 betont, die Bewohner Ashrafs seien geschützte Personen im Sinne der 4. Genfer Konvention; es hat wegen Verbrechen gegen die internationale Gemeinschaft Ermittlungen gegen eine Reihe irakischer Regierungsvertreter eröffnet und sie vorgeladen. Das Gericht unterstrich, dass Nouri al-Maliki nach seinem Abschied vom Amt des Premierministers und Verlust der politischen Immunität ebenfalls vorgeladen werden werde. In dem Urteil wird auch erklärt, die Anwesenheit der PMOI im Irak sei von Anfang an im Sinne eines extraterritorialen Status legal gewesen.

8 – Martin Kobler, der Besondere Gesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Irak, hat die Rechte der Bewohner des Lagers Ashraf dem internationalen humanitären Recht entsprechend während der Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im 6. Dezember 2011 bekräftigt. Er erklärte: „Jedwede gangbare Lösung muß sowohl von der Regierung des Irak als auch den Bewohnern des Lagers Ashrafs akzeptiert werden können. Sie muß auf der einen Seite die irakische Regierung, auf der anderen Seite die einschlägigen humanitären und Menschenrechte sowie das Flüchtlingsrecht respektieren.“

9 – In seinem Brief an die Bewohner Ashrafs vom 28. Dezember 2011 schrieb Herr Kobler im Sinne eines ‚Memorandums der Verständigung’, unterzeichnet von ihm und dem Sicherheitsberater al-Malikis Faleh Fayah: „Als Asylbewerber werden sie nach dem Völkerrecht den Schutz ihrer fundamentalen Rechte und ihres Wohlergehens genießen.“

10 – In seinen Erklärungen vom 13. September 2011, 1. Februar 2012 sowie 1. März 2012, bezeichnete der UNHCR den Status der Bewohner der Lager Liberty und Ashraf als den von „Asylbewerbern nach dem Völkerrecht“ sowie den von „Personen mit Anspruch auf Fürsorge“; er führte aus: „Sie müssen imstande sein, den fundamentalen Schutz ihrer Sicherheit und ihres Wohlergehens zu genießen.“

11 – Die trügerischen Haftbefehle, die George Bakoos erwähnt, wurden ausnahmslos vom Mullah-Regime fabriziert; alle betroffenen Namen wurden von dem iranischen Botschafter in Bagdad, Hussein Danaifar, einem Mitglied des IRGC, an die Regierung des Irak übermittelt. Die Ausstellung der Haftbefehle erfolgte so unprofessionell, dass auf ihnen selbst der Name des urteilenden Richters und seine Unterschrift fehlen. Diese Haftbefehle beziehen sich auf Personen, von denen einige nicht mehr leben, z. B. Herrn Ebrahim Zakery, der im Jahre 2003 in Paris starb, und Sohrab Hamidi, der im Jahre 1001 während der Verteidigung Ashrafs starb. Unter den betroffenen Personen befanden sich auch einige Mitglieder des iranischen Widerstands, die in Europa bzw. den Vereinigten Staaten oder im Iran leben. Es sind auch einige Namen von Leuten dabei, die niemals Mitglieder der PMOI bzw. der Befreiungsarmee waren.

12 – Die Drohungen des Beraters al-Malikis, man werde das Land Ashrafs den Bauern – angeblich den ursprünglichen Eigentümern – geben sowie die Mitglieder der iranischen Opposition unter dem Vorwand einer „Rückgabe des Rechts an den Eigentümer“ verhaften und bestrafen, bezogen sich auf trügerische Prozesse und Urteile, die sämtlich zu demselben Komplott gehörten, das auch zu den Massakern des Jahres 2009 und des Jahres 2011 führte. Es handelt sich dabei um eindeutige Verstöße gegen das „Memorandum der Verständigung zwischen der Regierung der Republik des Irak und den Vereinten Nationen“, das am 25. Dezember 2011 unterzeichnet wurde. In diesem Memorandum wird eindeutig festgestellt: „Die Sicherheit derer, die an den Übergangsorten untergebracht werden sowie die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen, das in oder bei diesen Orten seinen Dienst tut, soll durch Offiziere gewährleistet werden, die mit Unterstützung der Vereinten Nationen zu diesem Zwecke ausgebildet wurden“ (Drittens/A/2).

Dazu hatte Herr Kobler in seinem Brief an die Bewohner Ashrafs vom 28. Dezember festgelegt: „Nach der Ankunft der Bewohner in Camp Liberty werden die Vereinten Nationen ihre Überwachung des Lagers im Sinne von 24/7 fortsetzen, bis der letzte Bewohner den Irak verlassen hat.“

13 – Der Besondere Vertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wiederholte in seinem Brief vom 15. Februar erneut: „Die Regierung des Irak soll die Sicherheit der Bewohner bis zu ihrer Umsiedlung in dritte Länder garantieren.“

14 – Die niederträchtige Behauptung des politischen Beraters al-Malikis, die Regierung des Irak erfülle mit ihrem Verhalten in Liberty ein Höchstmaß an humanitären Standards, vermag niemanden zu täuschen. Die täglichen Berichte aus Ashraf und Liberty sowie der Tod von drei Bewohnern in den vergangenen zwei Wochen – die direkte Folge der medizinischen Blockade – sprechen für sich. Dieser unmenschliche Zustand verstößt flagrant gegen das Memorandum der Verständigung, in dem es heißt: „Die Übergangsorte genügen den Standards des humanitären Rechts und den Menschenrechten.“ (Drittens/A/1)

Die kriminellen Behauptungen des politischen Beraters al-Malikis laufen de facto darauf hinaus, dass die Regierung des Irak das Memorandum der Verständigung aufkündigt und mithin den Boden bereitet für ein Massaker an den Mitgliedern der iranischen Opposition und ihre zunehmende Unterdrückung – auf der Grundlage der Terrorliste der USA. Der Transport von zwei Dritteln der Bewohner Ashrafs nach Liberty hat nichts geändert. Das zeigt lebhaft, dass das Projekt TTL fehlgeschlagen ist und nur dem religiösen Faschismus, der den Iran beherrscht, skrupellos in die Hände spielt – in direktem Verstoß gegen die irakischen Gesetze, die Genfer Konventionen, das Memorandum der Verständigung, die Briefe des Besonderen Vertreters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (SRSG), die Erklärungen des UNHCR sowie die Urteile der Gerichte im Irak, in Europa und den Vereinigten Staaten. Der iranische Widerstand fordert die Außenministerin der Vereinigten Staaten, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und den SRSG zu sofortiger Stellungnahme auf.

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
29. Juni 2012