Saturday, July 27, 2024
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Die Europäische Union äußert Besorgnisse über die Berichte der öffentlichen Hinrichtung von Jugendli

Die Europäische Union äußerte ihre tiefe Sorge über Berichte von der öffentlichen Hinrichtung von zwei Jugendlichen am 19.Juli 2005 in Mashad, trotz der Umstände, dass einer der Jugendlichen Mahmoud Asqary unter 18 Jahren war, zu beiden Zeitpunkten; zur der Zeit der Tat und der Hinrichtung. Die EU erinnert an seinen lang anhaltenden Standpunkt, dass die Todesstrafe unter keinen Umständen an unter 18-jährige – zum Zeitpunkt des Verbrechens – verhängt werden darf. Solch eine Strafe steht im direkten Gesetzesverstoss gegen Irans Verpflichtungen gegenüber der ICCPR sowie der EU Konvention der Rechte von Kindern.

Image"Die Europäische Union äußerte ihre tiefe Sorge über Berichte von der öffentlichen Hinrichtung von zwei Jugendlichen am 19.Juli 2005 in Mashad, trotz der Umstände, dass einer der Jugendlichen Mahmoud Asqary unter 18 Jahren war, zu beiden Zeitpunkten; zur der Zeit der Tat und der Hinrichtung. Die EU erinnert an seinen lang anhaltenden Standpunkt, dass die Todesstrafe unter keinen Umständen an unter 18-jährige – zum Zeitpunkt des Verbrechens – verhängt werden darf. Solch eine Strafe steht im direkten Gesetzesverstoss gegen Irans Verpflichtungen gegenüber der ICCPR sowie der EU Konvention der Rechte von Kindern.

Die EU fordert dringend Iran auf, ihre Position zu verdeutlichen. Im Oktober 2004, versicherte die Islamische Republik von Iran der EU, dass ein Moratorium an Stelle von Peitschenhieben und Hinrichtungen für Verbrecher unter 18 Jahre vorgesehen sei. Die EU hofft, dass ein Gesetz zur Vernichtung solcher Strafen demnächst entworfen und ausgeführt wird. Bis dahin fordert die EU die islamische Republik auf, das Moratorium zu beachten."

Norwegen schließt sich dieser Äußerung an.