Thursday, March 28, 2024
StartNachrichtenWiderstandEntscheidung des EU-Rats ist Misstrauensvotum an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Entscheidung des EU-Rats ist Misstrauensvotum an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

NWRI – Auf Einladung der Vereinigung Iranischer Anwälte im Exil diskutierten am Montag, dem 5. Februar prominente Politiker und Juristen auf einer internationalen Konferenz über das Urteil des Europäischen Gerichts sowie über die Reaktion des Rates der  Europäischen Union darauf.
Rt. Hon. Lord Slynn of Hadley, früher Richter am Europäischen Gerichtshof und ehemaliger Richter des Gerichtshofes in Großbritannien, Dr. Henry Labayle, Professor für Recht, Gisella Garbagnati, Rechtsanwältin aus Italien, David Vaugh, Jean-Pierre Spitzer und William Bourdon sind einige der Teilnehmer an der Konferenz.

Maryam Rajavi, die vom Nationalen Widerstandsrat gewählte Präsidentin, die ehemalige französische Premierministerin Edith Cresson, Brian Binley, ein Mitglied der Labourpartei und des britischen Parlaments, Paolo Casaca, Mitglied des Europäischen Parlaments aus Portugal, Morton Hoglund, Mitglied des Parlaments und des norwegischen Komitees für Auswärtige Angelegenheiten sowie Francois Colcombe, Richter a.D. des französischen Gerichtshofes diskutierten die politischen Aspekte des Urteils und kritisierten die Haltung des Europarates.

Die Rechtsanwälte betonten, dass:
– Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes den Beschluss des Rates eindeutig abgewiesen hat
– Das Gesetz rückwirkend angewendet wurde und das Verbot als unzulässig und rechtswidrig war
– Der Gerichtshof schlussfolgerte, dass "Das Recht auf faire Anhörung, die Notwendigkeit der Vorlage von belastenden Beweismaterialen und das Recht auf Rechtsschutz gebrochen wurden. Der Entscheidungsfindungsprozess unterlag nicht dem erforderlichen Minimum.

In dieser Konferenz, erklärten die Rechtsanwälte, dass die Entscheidung des EU Ministerrats für Wirtschaft und Finanzen eine Missachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sei und brachten ihre Besorgnis über den Ungehorsam des Rates bei der Umsetzung des Gerichtsurteils – die Annullierung des Verbots der iranischen Volksmudschahedin (PMOI) – zum Ausdruck.

Die Rechtsanwälte hoben hervor, dass "Die Nichteinhaltung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes die Rechtsstaatlichkeit verletze und dass "die Verletzung der Grundrechte und andere Verletzungen nach dem Urteil über die PMOI zu einem großen Bemessungsfehler führen."

Maryam Rajavi, die vom Wiederstandsrat gewählte Präsidentin, sagte in ihrer Rede: "Jede Verletzung des Rates bei der Umsetzung des Urteils ist ein deutliches Zeichen und beweist, dass das Verbot tatsächlich vollkommen politisch motiviert war und jeder rechtlichen Grundlage entbehrte. Die Entscheidung des Rates über die Stigmatisierung der PMOI war eine Entscheidung des britischen Außenministers, der 2006 selbst zugab, dass es eine Antwort auf die Anfrage des iranischen Regimes war."

"Folglich sehen wir uns heute einem Phänomen gegenüber, das viel mehr als nur einfache Unbilligkeit ist. Die Verletzung des Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofes durch den Europarat ist eine klare Behinderung der Justiz und eine klare Unbotmäßigkeit, die Gesetze, Demokratie und Menschenrechte verletzt", erklärte Frau Rajavi.

Das Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran
5. Februar 2007