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Gericht auf Seiten der Iraner

The Washington Times – Von JAMES MORRISON  7. März 2012

Der iranische Widerstand kann in dieser Woche einen weiteren Sieg vor einem US Bundesgericht verbuchen, nachdem ein aus drei Richtern bestehenden Gremium das Anhörungsrecht zu ihrer Petition zur Delistung von der US Terrorliste anerkannte, nachdem das Außenministeriums dies bereits zwei Jahre lang verweigert hatte.

 

Die Richter gaben der US Regierung nun eine Frist bis zum 26. März, um auf die Anfrage der Volksmojahedin Iran (PMOI) zu antworten, die unter Präsident Bill Clinton 1997 auf die Liste kam, um Gespräche mit dem theokratischen Regime zu erleichtern.

„Das ist wirklich eine wichtige Entscheidung“, sagte Ali Safavi, der Präsident des Zentrums für Nahostpolitik in Nord-Virginia, der auch Unterstützer der PMOI ist.

Herr Safavi sagte, dass bereits das US Berufungsgericht des Bundesstaates Columbia dies so gesehen hatte. Es habe begriffen, dass die PMOI eine lebensbedrohliche Situation in Camp Ashraf im Irak hat, wo sie seit den 80er Jahren leben.

Die irakische Regierung hat angewiesen, die Iraner bis Ende April aus dem Land auszuweisen, doch kein anderes Land wird ihre Aufnahme als Flüchtlinge akzeptieren, so lange die PMOI auf der US Terrorliste steht. Irakische Sicherheitskräfte griffen bereits die unbewaffneten Zivilisten an und töteten im Juli 2009 elf Menschen und im April 2011 34 Personen.

Das Justizministerium, welches die US Außenministerin vertrat, argumentierte, dass das Gericht den Vollstreckungsbefehl ablehnen soll. Der Vollstreckungsbefehl soll frühere richterliche Entscheidungen endgültig umsetzen. 

2010 entschied bereits ein Gericht, dass das Außenministerium das von der Verfassung garantierte Recht verletzt habe, nachdem bereits zwei Jahre zuvor die Außenministerin Condoleezza Rice eine Anfrage der Gruppe zur Delistung abgelehnt hatte.

Das Gericht gab damals der Obama Administration 180 Tage, um den Status der PMOI zu überprüfen, die ihren bewaffneten Kampf gegen den Iran 2003 aufgab, nachdem US Truppen die Rebellen nach einer Invasion des Irak entwaffnet hatten.

Fast zwei Jahre nach der Gerichtsentscheidung sagt das Außenministerium, dass es mehr Zeit brauche, um zu prüfen, ob der Widerstand weiterhin die Kriterien erfüllt, um auf der Terrorliste zu bleiben.

Douglas N. Letter, der Anwalt des Justizministeriums, sagte in seiner Antwort zum Fall der PMOI, dass das Außenministerium „streng geheime Informationen, Expertenanalysen und Material in den Archiven der Verwaltung auswerten muß, um Bedenken anderer Länder auszuräumen und den komplizierten Bedingungen der nationalen Sicherheit nachzukommen.“

Er argumentierte, dass eine Entscheidung zum Status der PMOI auf den höchsten Ebenen des Außen-, Finanz- und Justizministeriums getroffen werden müsse.

Viet Dinh, der Anwalt der PMOI und früherer Anwalt des Justizministeriums beklagte hingegen die „unberechtigte und unbegründete“ Verzögerung des Außenministerium.

„Während die Außenministerin die Anfrage der PMOI zur Delistung verschleppt, sehen sich die Bewohner von Ashraf einer ständigen Bedrohung von tödlicher Gewalt durch irakische Truppen ausgesetzt und andere Länder lehnen eine Aufnahme der PMOI ab, so lange sie auf der Liste stehen“, so Dinh.

Zu Beginn der Woche machten bereits Abgeordnete des Auswärtigen Ausschusses des Repräsentantenhauses Druck auf Clinton, damit sie die PMOI von der Terrorliste nimmt.

„Wir sind in großer Sorge über die Sicherheit der Bewohner von Ashraf“, sagte Frau Clinton. „Wir arbeiten weiter an der Überprüfung der Listung der PMOI.“