Thursday, March 28, 2024
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Iran: intensive Untersuchungen von Todesfällen bei Gefangenen dringend erforderlich

Iran: Urgent need for effective investigations into deaths in custody Amnesty International gab am 7. September 2006 eine Erklärung heraus, in der es seine tiefe Besorgnis über den Tod des politischen Gefangenen Valiollah Feyz Mahdavi im Gohar Dasht Gefängnis in der Nähe von Teheran zum Ausdruck brachte. Innerhalb kurzer Zeit ist dies bereits der zweite Fall, der bekannt wurde. Am 31. Juli 2006 war bereits der Studentenführer Akbar Mohammadi im Evin Gefängnis unter mysteriösen Umständen gestorben. Amnesty International erwartet von der iranischen Regierung, dass sie sofort geeignete Maßnahmen ergreift, die sicherstellen, dass die Umstände, die zum Tod aller im Gefängnis ums Leben gekommenen Insassen sofort und lückenlos aufgeklärt werden – auch die von Akbar Mohammadi und Valiollah Feyz Mahdavi.

Valiollah Feyz Mahdavi, ein Unterstützer der iranischen Volksmojahedin (PMOI) wurde 2001 inhaftiert und nach einem unfairen Prozess vom Revolutionären Gerichtshof als Ketzer (Moharebeh) verurteilt.
Nach Berichten im März 2006, als seine Hinrichtung unmittelbar bevorstand, wurde erklärt, dass seine Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt worden sei. Allerdings erhielt Valiollah Feyz Mahdavi darüber keine Information. Seinem Rechtsanwalt wurde später mitgeteilt, dass das die Umwandlung nicht rechtsgültig geworden sei.

Valiollah Feyz Mahdavi begann am 26. August 2006 mit einem Hungerstreik. Er forderte, über den Stand seines Falles unterrichtet und in das Evin Gefängnis verlegt zu werden sowie Kontakt mit seinem Rechtsanwalt zu bekommen.

Am 2. September gegen 8 Uhr hatte sich anscheinend sein Zustand zunehmend verschlimmert. Die Mitgefangenen in seiner Zelle versuchten ihm ergebnislos medizinische Hilfe zu leisten. Eine Stunde später soll er einen Herzanfall erlitten haben und vom Gefängnispersonal aus der Zelle geholt worden sein. Zwar soll er dann den Berichten zufolge in das Shari’ati Krankenhaus in Teheran gebracht worden sein, aber weder seine Familie noch sein Rechtsanwalt wurden über seine Situation informiert und erhielten auch keine Besuchserlaubnis.

Es gibt einen Widerspruch zwischen den Berichten seiner Mitgefangenen und den Erklärungen des Gefängnispersonals. Am 4. September 2006 teilte Sohrab Soleymani, der Direktor der Organisation der Gefängnisse in der Teheraner Provinz, der Nachrichtenagentur Fars mit, dass Valiollah Feyz Mahdavi versucht habe, Selbstmord zu begehen. Er wollte sich angeblich im Waschraum des Gefängnisses aufhängen. Aus diesem Grund habe man ihn ins Shari’ati Krankenhaus zur Beobachtung gebracht. Er verneinte, dass Valiollah Feyz Mahdavi im Hungerstreik gewesen sei. Am 6. September wurde bekannt gegeben, dass Valiollah Feyz Mahdavi am vorhergehenden Tag im Krankenhaus gestorben sei. Es wird berichtet, dass die Familie von Valiollah Feyz Mahdavi keine offizielle Information darüber erhalten habe, obwohl ein Familienmitglied zur fraglichen Zeit beim Revolutionsgericht vorsprach, um Informationen zu erhalten.

Amnesty International fordert die iranischen Behörden auf, den Tod von Valiollah Feyz Mahdavi in Gefängnishaft sofort und vollständig zu untersuchen. Das gleiche gilt für einige andere Fälle, in denen Gefangene unter verdächtigen bzw. ungewöhnlichen Umständen ums Leben kamen. Die Untersuchungsmethoden und ihre Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Jeder der Verantwortlichen sollte einen fairen Gerichtsprozess erhalten.

Im Prinzip 9 der UN Prinzipien  über die effektive Verhinderung und Untersuchung von ungesetzlichen und willkürlichen Hinrichtungen steht, dass gründliche, unverzügliche und vollständige Untersuchungen in allen Fällen von ungesetzlichen und willkürlichen Hinrichtungen durchgeführt werden sollen.

Amnesty International drängt die iranischen Behörden, sofort Maßnahmen zu ergreifen, die sicher stellen, dass die Gefangenen eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung erhalten, dass es in dieser Zeit keine Folter oder Misshandlung gibt, dass die Gefangenen mit ihren Familien und Rechtsanwälten sofort in Kontakt kommen können und dass jede erforderliche medizinische Versorgung gewährleistet wird.
Nachzulesen … [AI Index 13/09/2006  vom 7. September 2006]