Friday, March 29, 2024
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Iranisches Regime “listet” 61 US Persönlichkeiten als Terroristen

Massoud Rajavi: Ein weiterer Grund für Belgien, den wegen eines geplanten Bombenanschlags inhaftierten Diplomaten nicht frei zu lassen
Iran Regime “Designates” 61 US Personalities as Terrorists for condemning MEK’s past FTO listing and massacre at Camps Ashraf and Liberty

Das iranische Regime „listet“ 61 US Persönlichkeiten als Terroristen, weil sie die FTO – Listung der MEK und die Massaker in Camp Ashraf und Liberty kritisiert haben
Viele von ihnen waren auch Ziel des geplanten Bombenanschlages von Paris 2018
Massoud Rajavi, Anführer des iranischen Widerstands, äußerte sich in einer auf Simay-e Azadi (Iran National TV) ausgestrahlten Erklärung zu der „Terrorlistung einer Gruppe von 61 überparteilichen US-Senatoren, Mitgliedern des Senats und des Repräsentantenhauses durch das klerikale Regime.

Sie wurden von Khamenei-Raisi (Ali Khamenei und Ibrahim Raisi) als „Terroristen“ gelistet, weil sie die Terrorlistung der Volksmojahedin Iran (PMOI/MEK) und das Massaker an ihren Mitgliedern in den Lagern Ashraf und Liberty im Irak kritisiert haben“, sagte er.

Eine beträchtliche Anzahl der in der Liste genannten Personen war Ziel eines Bombenanschlags und potenzielles Mordopfer des Terrordiplomaten des Regimes, Assadollah Assadi, und seiner MOIS-Komplizen im Jahr 2018, als sie an einer großen Kundgebung des iranischen Widerstands in Paris teilnahmen. Die vier Terroristen wurden von einem Gericht im belgischen Antwerpen zu 17 bis 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Herr Rajavi fügte hinzu: „Diese 61 Persönlichkeiten gehörten zu den Klägern im Terrorprozess in Belgien, bei dem es um Terrorismus ging, der vom herrschenden religiösen Faschismus im Iran gelenkt wurde. Auch deshalb darf die belgische Regierung den bombardierenden Diplomaten und seine Komplizen nicht freilassen.

In Anbetracht der Listung von US Persönlichkeiten durch das Regime ist die Freilassung von Assadi und seinen Komplizen eine flagrante Verletzung des Völkerrechts, insbesondere der Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates.“