StartNachrichtenMenschenrechteMit 15 straffällig - mit 18 droht die Hinrichtung dafür

Mit 15 straffällig – mit 18 droht die Hinrichtung dafür

Iran: Imminent hanging for a boy committing a crime when 15NWRI – Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtler wurden von der Nachricht schockiert, dass ein Junge durch den Strang hingerichtet werden soll, der mit 15 straffällig wurde. Die staatliche Nachrichtenagentur Etemad-Meli berichtete, dass Behnam Zare’ im Adel-Abad Gefängnis in Shiraz am 22. August durch den Strang hingerichtet werden sollte. Aufgrund des Berufungsantrages seiner Eltern wurde die Todesstrafe allerdings für zwei Wochen ausgesetzt. Weil die Zeit drängt, stellt Amnesty International folgenden Antrag, um sein Leben zu retten:

PUBLIC                AI Index: MDE 13/109/2007        

31. August 2007

UA 230/07       Todesstrafe/ Gefahr durch die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung                

IRAN        Behnam Zare’ (m), Alter: 18

Behnam Zare’ steht unter der Anschuldigung, einen Mord begangen zu haben, als er 15 Jahre alt war. Jetzt droht ihm die unmittelbare Hinrichtung, obwohl der Iran ein Mitgliedstaat von internationalen Abkommen und auch der Konvention über die Rechte von Kindern ist, die die Hinrichtung von straffälligen Kindern ausdrücklich untersagen. Behnam Zare’ wurde nach seiner Gefangennahme im Adelabad Gefängnis in Shiraz inhaftiert. Sein Todesurteil kann zu jedem Zeitpunkt vollzogen werden.

Der Mord geschah am 21. April 2005, als Behnam Zare’ bei einem Streit mit einem Mann namens Mehrdad zu einem Messer griff und ihn am Nacken verwundete. Mehrdad verstarb später im Krankenhaus. Behnam Zare’ ist seit dem 13. November 2005 im Gefängnis. Die Sektion 5 des persischen Strafgerichts verurteilte ihn zu einer Vergeltungsstrafe für den vorsätzlichen Mord. Nach Artikel 206 (b) des iranischen Strafgesetzes ist Mord in den Fällen vorsätzlich, in denen der Mörder eine Handlung vorsätzlich ausführt, die zum Tod führt, auch wenn der Mörder nicht vor hatte, die Person zu töten. Dieser Fall wurde in der Sektion 33 des Höchsten Gerichtshofes zur Berufung vorgelegt und die Strafe ausgesetzt. Jetzt wurde er dem Büro zur Umsetzung von Strafurteilen übergeben.

Behnam Zare’ erfuhr offensichtlich erst von seinem Todesurteil, als ihn sein Rechtsanwalt besuchte.
Um den 11. August wurde seine Familie offensichtlich aufgefordert, die Familie des Opfers um Entschuldígung zu bitten, die sich aber augenscheinlich weigerte, diese anzunehmen.

Hintergrundinformationen
Internationales Gesetz verbietet ausdrücklich die Anwendung der Todesstrafe, wenn die Straffälligen zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre waren. Als Mitgliedstaat des Internationalen Konvents für bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und des CRC, hat sich der Iran verpflichtet, keine Kinder, die Straftäter wurden, hinzurichten. Dennoch wurden seit 1990 mindestens 24 Kinder als Straftäter hingerichtet. Mindestens 71 straffällig gewordene Kinder sind zur Zeit in den Todeszellen im Iran.