Friday, March 29, 2024
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UN-Rechtsberater: Die Blockade des iranischen Flüchtlingslagers kann als Kriegsverbrechen gelten

 

In einer Konferenz im UNO Hauptquartier in Genf am 14. März 2014 hat Professor Jean Ziegler, Mitglied des Beratungsausschusses des UNO Menschenrechtsrats eine Parallele zwischen der Belagerung, der Camp Liberty unterliegt, und derjenigen von Gebieten in Syrien gezogen und gesagt:

„Nach Artikel 54 der vierten Genfer Konvention ist das Hungern lassen von Bürgern ein kriegerische Handlung, die widerrechtlich ist“ und „das Statut von Rom, das die Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof legt, hebt hervor, dass ein vorsätzliches Hungern lassen von Bürgern als Mittel in einem Krieg und damit das Vorenthalten lebenswichtiger Güter  ein Kriegsverbrechen ist.“    

Er nahm Bezug auf die Verurteilung von Charles Tylor im Jahr 2008 durch das Sondergericht der UNO für Verbrechen gegen die Menschlichkeit dafür, dass er die Bürger von vier Städten in Liberia hungern ließ, und erläuterte: „Es scheint, dass diese Art von Kriegsverbrechen bei den Führern in der Region stark zunimmt. Vollkommene Verbrecher wie das Regime von Bashar al-Assad, das Regime im Iran und das Regime von Maliki, was Camp Liberty anbetrifft, sollten jetzt rechtlich belangt werden”.