Das US Außenministerium warnt Exporteure von Waren zur Metallproduktion, sie sollen das iranische Regime meiden
Das Außenministerium der Vereinigten Staaten hat eine Empfehlung veröffentlicht, um Personen weltweit dringend vor Risiken durch US Sanktionen zu warnen.
Diese betrifft Personen, die sich an Transfers oder Exporten von Graphitelektroden und Nadelkoks beteiligen, die wesentliche Materialien in der Stahlindustrie des iranischen Regimes darstellen.
„Die US-Regierung ergreift strenge Maßnahmen, um der Regierung des Iran keine Einkünfte aus ihrem Stahlsektor zu ermöglichen, da solches Geld dafür benutzt werden könnte, das ungute Verhalten des iranischen Regimes zu fördern, darunter Proliferationsprogramme, Kampagnen der regionalen Aggression und die Unterstützung von Terrorgruppen“, das besagt ein Informationsblatt, das vom Amt des Sprechers des Außenministeriums am 16. Dezember 2019 veröffentlicht wurde.
Transfers oder Exporte von Graphitelektroden oder Nadelkoks schaffen ein beträchtliches Sanktionsrisiko für Organisationen und Personen, eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Produzenten und Exporteure von Graphitelektroden und Nadelkoks , Hafenangestellte, Skipper, Schifffahrtsunternehmen und Schiffskapitäne und –besitzer. Sanktionsrisiken können auch bestehen, wenn der Endverbraucher, um den es geht, nicht im Stahlsektor des Iran liegt, erklärte das Außenministerium.
Mehrere Sanktionsbehörden der US Regierung können für solche Transfers oder Exporte zuständig sein und jeder, der solche Transfers unternimmt, unterliegt dem Risiko unabhängig von seiner Nationalität oder seinem Standort.
Die Folgen einer Kennzeichnung dafür, dass man im Zusammenhang mit solchen Transfers oder Exporten steht, sind erheblich, darunter mögliche Sanktionen mit Blockadewirkung. Unternehmen sollten die Risiken beachten, die aus dem Transfer oder Export von Nadelkoks oder Graphitelektroden in den Iran entstehen und sie sollten die nötige Sorgfalt, entsprechende Verfahrensweisen und interne Kotrollen anwenden, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Graphitelektroden werden hauptsächlich in der elektrischen Stahlherstellung benutzt wegen ihrer hohen elektrischen Leitfähigkeit und der Widerstandsfähigkeit gegenüber hohen Temperaturen. Elektrische Stahlherstellung verwendet Lichtbogenöfen, um Stahl zu erzeugen durch das Einschmelzen von recycelten Stahlprodukten. In dem betreffenden Prozess sind Graphitelektroden die hauptsächlichen Heizelemente. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, wird der geschmolzene Stahl in Schöpfkellen gegossen und zu neuen Stahlprodukten verarbeitet.
Nadelkoks ist ein nadelförmiges Kohlematerial, das geringen elektrischen Widerstand hat, aber starken Stoßwiderstand. Es ist der wichtigste Bestandteil bei der Herstellung von Graphitelektroden. Nadelkoks kann aus Erdöl oder Kohle gemacht sein, die beide zur Produktion von Graphitelektroden dienen können, die bei der elektrischen Stahlherstellung in einem mehrstufigen Backprozess benötigt werden.
Die Verwaltungsvorschrift 13871 (die Sanktionen für die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer im Iran verhängt) lautet: E.O. [Executive Order=Verwaltungsvorschrift] 13871 autorisiert zur Beschlagnahme des Eigentums jeder Person, die vom Finanzministerium unter Konsultierung des Außenministeriums ausgemacht wird, weil sie vorsätzlich an einer erheblichen Transaktion für den Verkauf, die Lieferung oder den Transfer von Gütern in den Iran beteiligt ist, die in Verbindung stehen mit den Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium oder Kupfer im iranischen Regime. Solche Güter oder Dienste können Exporte von Graphitelektroden oder Nadelkoks einschließen.
Die Iran Freedom and Counter-Proliferation Act von 2012 (IFCA) [Gesetz für die Freiheit im Iran und für Anti-Proliferation] besagt: IFCA Sektion 1245 (a)(1) bestimmt, dass das Außenministerium 5 oder mehr Sanktionen verhängt, die in Sektion 6(a) des Gesetzes über Sanktionen gegen den Iran von 1996 in Bezug auf eine juristische Person (ein Individuum oder eine Organisation) festgelegt sind, wenn das Außenministerium feststellt, dass die Person vorsätzlich Graphit direkt oder indirekt in oder aus dem Iran verkauft, liefert oder transferiert,
wenn das Graphit (1) im Zusammenhang mit den Sektoren Energie, Transport oder Schiffsbau im Iran oder irgendeinem anderen Sektor der Wirtschaft des Iran seine Anwendung findet, für die gilt, dass sie direkt oder indirekt vom Corps der Revolutionsgarden (IRGC) des Iran kontrolliert werden; oder (2) von einer iranischen Person aus dem oder in den Iran verkauft, geliefert oder transferiert wird, die auf der Liste der besonders gekennzeichneten Staatsangehörigen und blockierten Personen steht, die im Amt für ausländische Vermögen des Finanzministeriums vorliegt. Von Interesse ist dabei, dass das Sanktionsmenü, das in der Sektion 6(a) des Gesetzes über Iransanktionen von 1996 festgelegt ist, Blockadesanktionen einschließt.
Zusätzliche Behörden im Zusammenhang mit dem Iran fordern: Die Industrie sollte eine ausgedehnte Sorgfalt walten lassen, bevor sie irgendeinen Transfer oder Export von Graphitelektroden oder Nadelkoks in den Iran durchführt, wobei gleichgültig ist, ob die Stahlindustrie des Iran an der Transaktion beteiligt ist. Die Industrie sollte verstehen, dass die Einzelheiten eines Transfers oder Exports von Graphitelektroden oder Nadelkoks in den Iran, wie die Schifffahrtslinie, die benutzt wird, oder der in Aussicht genommene Endverbraucher auch solche Aktivitäten veranlassen könnten, mit denen andere Behörden im Zusammenhang mit Sanktionen gegen den Iran befasst sind.