Friday, March 29, 2024
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Eine schändliche Affäre hinter den Kulissen

ImageEin Bericht unseres Korrespondenten bei den Vereinten Nationen – Genf

Jahrelang hat die iranische Regierung konstant und zunehmend bei Vertretern der Vereinten Nationen interveniert, um dafür zu sorgen, dass Gegner oder iranische Aktivisten und Verteidiger der Menschenrechte, die dem Nationalen Widerstandsrat Irans (NWRI) nahe stehen, von Gremien der Vereinten Nationen, und vor allem von der Menschenrechtskommission, wo diese Aktivisten stets interveniert haben, um die internationale Gemeinschaft über die zunehmenden Verletzungen der Menschenrechte und die Realität der Lage in ihrem Land zu informieren, ausgeschlossen werden.

So erließ die iranische Regierung vor über zwei Jahren in einer flagranten Pervertierung internationaler Mechanismen einen “internationalen Haftbefehl” gegen mehrere Oppositionelle, die seit über 20 Jahren hoch geachtet wegen ihrer friedlichen Aktivitäten zu Gunsten der Menschenrechte als Flüchtlinge in westlichen Ländern lebten. Einige von ihnen sind sogar Staatsbürger der Länder, in denen sie wohnen. Der Zweck besteht darin, sie daran zu hindern, an den von den Menschenrechtsgremien der UNO organisierten Treffen teilzunehmen. Wir sind so mit einer auf die Behinderung der Arbeit dieser Beschuldigten bei der UNO zielenden Manipulation der internationalern Institutionen konfrontiert.

Was Teheran angeht, so hat es sein Ziel dank der positiven Reaktion der UN-Vertreter  auf diesen Akt der Manipulation seit der 60. Sitzung der Menschenrechtskommission erreicht – einen Akt der unabhängig vom individuellen Charakter und der Identität seiner Opfer das internationale Recht verletzt und dem Recht aller NGOs, frei ihre Vertreter für von der UNO organisierte Treffen zu benennen, einen schweren Schlag versetzt. In dieser Hinsicht sind die UNO und insbesondere die Menschenrechtskommission in einen fruchtbaren Boden verwandelt worden, auf den die iranische Regierung ihre eigenen Gesetzesbrüche exportieren kann.

Die Gemeinschaft der NGOs hat jedoch wiederholt ihre tiefe Sorge über die Lage zum Ausdruck gebracht, umso mehr als die zahlreichen Schritte, die seit über einem Jahr von den Opfern der Affäre gegenüber den entsprechenden Institutionen und UN-Beamten in New York und Genf unternommen wurden, nicht dazu geführt haben, diesen illegitimen, ungerechtfertigten und nicht zu rechtfertigenden Bann aufzuheben.

Dieses Jahr benannte “France Libertés – Fondation Danielle Mitterrand” erneut eines der Opfer dieser Affäre als Repräsentant für die 61. Sitzung der Menschenrechtskommission  (HRC) und für alle vom Hohen Kommissar für Menschrechte organisierten Treffen.

Der Zugang zur UNOG wurde ihm jedoch verwehrt, und das HRC-Sekretariat weigerte sich, die soliden Argumente in Betracht zu ziehen, die die Regelwidrigkeit dieses Banns aufzeigten. Eine persönliche Intervention von Danielle Mitterrand beim UN-Generalsekretär führte jedoch dazu, dass der Hochkommissar für Menschenrechte damit beauftragt wurde, dieses Problem auf “angemessene und gerechte Weise” zu lösen.

Dennoch haben unter dem politischen Druck der iranischen Regierung in Genf sowie in New York, alle Ersuche des Hochkommissars, des Generaldirektors der UNOG oder des Vorsitzenden der 61. Sitzung des HCR  an die Rechtsabteilung der UNO um eine rechtliche Begründung zu nichts geführt.

Unter diesen Umständen kann man der Rechtslücke bei der UNO eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, das Fehlen von Transparenz,  Zögerlichkeiten und Inkohärenz bei der Erklärung eines solchen Unrechts und das Fehlen einer festen Haltung gegenüber einem manipulierenden Mitgliedsstaat hinzufügen, der 51 mal von UN-Gremien wegen seiner schweren Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Rechts verurteilt wurde. All das zeugt von einem bedeutenden Versagen innerhalb der wichtigsten internationalen Organisation, die die Aufgabe hat, den Respekt der Menschenrechte zu sichern; denn das macht Platz für eine gefährliche und lähmende Rechtssprechung, die es einer jeden Regierung erlaubt, zu meinen, sie habe das Recht, selbst NGO-Vertreter auszuwählen, die an der Arbeit der Kommission teilnehmen oder UN-Gremien über die Situation in verschiedenen Ländern informieren.

Am Vorabend des 60. Gründungstages der Vereinten Nationen konnte solch eine Rechtssprechung zu einigen Organen von Vereinten Nationen einschließlich des HCR führen.