Tuesday, September 10, 2024
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Gastbeitrag: Für eine verantwortungsvolle Iranpolitik

Von Saeid Yeganeh
Die iranische Hauptopposition: die Volksmudschahedin (PMOI/MEK) und Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI/NCRI) wurden nach 15 Jahren von der US-Terrorliste gestrichen – ein historisches Ereignis, das den Weg für einen Wandel im Iran ebnen wird.

1997 kam im Iran Khatami, das vermeintliche Idol der sog. Gemäßigten, als Staatspräsident an die Macht. Im Westen hat es damals die falsche Einschätzung gegeben, als ob er zur Quelle bedeutender Veränderungen im Iran in Richtung Westen werden könnte. In Wirklichkeit sollte er nur die religiöse Diktatur in Teheran aus ihrer Existenzkrise führen. Die erste Forderung des Iran an die USA und die westlichen Länder bestand darin, die MEK zu “Terroristen” zu erklären; der Iran machte die Wiederaufnahme politischer und wirtschaftlicher Beziehungen von der Erfüllung dieser Forderung abhängig.

 

Im Oktober 1997 wurden die MEK unter der Clinton-Administration zum Opfer der Beschwichtigungspolitik gegenüber dem Mullah-Regime. Sie wurden auf die “Liste ausländischer Terrororganisationen” des US-State Department gesetzt. Die “Los Angeles Times” schrieb einen Tag später, am 9. Okt.: “Ein hochrangiger Amtsinhaber der Clinton-Administration hat erklärt, dass die Einstufung der Volksmudschahedin auf dieser Liste zu dem Zweck vorgenommen wurde, , Teheran und dem neu gewählten gemäßigten Staatspräsidenten Mohammad Khatami eine Botschaft des guten Willens zu senden.” Daraufhin meldete Reuters am 13. Okt. 1997: “In Teheran ist die Entscheidung der USA, die Volksmudschahedin als “terroristisch” zu bezeichnen, als das erste Signal des Entgegenkommens in Richtung der gemäßigten Regierung von Präsident Khatami anzusehen.”

Europa folgt

Nach dem Anschlag vom 11. Sep. benutzte das iranische Regime die Gelegenheit, auf die Europäer dahingehend Druck auszuüben, dem Beispiel der US-Liste folgend ihrerseits die MEK als “Terrororganisation” einzustufen. Der spanische Botschafter in Teheran sagte in einem Interview mit der staatlichen Tageszeitung “Entekhab” am 28. Okt. 2002: “Der Iran wollte drei Themen mit der EU auf die Reihe bekommen. Während der spanischen EU-Präsidentschaft in den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 könnten beide Seiten die zwischen ihnen bestehenden Differenzen lösen. Einer der wichtigen Punkte war die Eintragung der Volksmudschahedin in die EU-Terrorliste.”

Die MEK wurde in die erste Version der EU-Terrorliste (2850/2001) vom 27. Dez. 2001 nicht eingetragen, wohl aber in die zweite Version der Liste der EU (2002/460/EG), die am 17. Juni 2002 veröffentlicht wurde. Die staatliche iranische Nachrichtenagentur IRNA gab am 16. Nov. 2002 bekannt: “Die EU hat die Volksmudschahedin auf ihre Terrorliste gesetzt. So entschied die EU, Verhandlungen über weit reichende Handelsbeziehungen mit dem Iran aufzunehmen.”

Auch bei den Atomverhandlungen mit dem Iran kann man ähnliche Spuren verfolgen. AFP schrieb am 21. Okt. 2004: “Die EU hat eine Reihe von Konzessionen angeboten, darunter diese: Wenn der Iran einlenke, würde die EU die Volksmudschahedin weiterhin als terroristische Organisation betrachten und auf der schwarzen Liste behalten”. Und noch am 1. Feb. 2006 sagte Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister in einem Interview mit der BBC: “Vor mehr als 4 Jahren, bei meinem ersten Treffen mit dem iranischen Außenminister, Herrn Kharazi, forderte dieser mit Erfolg – ich war damals Innenminister -, dass wir die Volksmudschahedin als Terroristen einstuften und verböten.”

Nach jahrelanger inhaltlicher Befassung hat das höchste britische Berufungsgericht dann am 7. Mai 2008 zugunsten der MEK entschieden und sie von der britischen schwarzen Liste gestrichen. Im Urteil heißt es: “Die Volksmudschahedin haben nach Zeugnis des uns vorliegenden Materials mit Terrorismus nichts zu tun”. Ferner wird im Urteil die Einstufung der MEK als “pervers” bezeichnet. Parallel zu diesem Erfolg hat der EU-Gerichtshof in Luxemburg vom Dez. 2006 bis Dez. 2008 durch vier klare Urteile die Streichung der MEK von der EU-Terrorliste angeordnet. Der EU-Ministerrat musste sie im Januar 2009 endlich von der schwarzen Liste streichen.

Letzte Etappe des Sieges der Gerechtigkeit über die Beschwichtigungspolitik

Das US-Berufungsgericht in Washington setzte nach langjährigem juristischen und politischen Kampf der Exiliraner am 2. Juni 2012 der US-Außenministerin eine Frist bis zum 1. Okt. 2012, um über den Status der MEK zu entscheiden – ob sie sie von der US-Terrorliste entfernen werde oder nicht. Nach Ablauf der Frist würden sie automatisch von der Liste gestrichen werden, sollte Frau Clinton bis dahin keine Entscheidung getroffen haben.

Endlich gab US-Aussenministerium am 28. Sep. 2012 offiziell bekannt, dass Hilary Clinton die Volksmudschahedin und den Nationalen Widerstandsrat Iran von der US-Terrorliste entfernet hat.

Alles umsonst oder verdient?

Die Diskreditierung und Einschränkung der MEK durch die ungerechtfertigte Einstufung war der wichtigste Bestandteil der Beschwichtigungspolitik gegenüber den Mullahs im Iran. Die Etikettierung der MEK als Terrororganisation diente zur Rechtfertigung falscher Informationen über sie und zur Zerstörung ihres Ansehens. Für die Mullahs hat sich diese Politik ausgezahlt. Unter dem terroristischen Label wurden hunderte Oppositionelle im Iran hingerichtet. Der irakische Ministerpräsident Maliki, der eng mit den Mullahs befreundet ist, rechtfertigte den Überfall seiner Armee auf Camp Ashraf ebenfalls mit diesem Label; dabei wurden 47 iranische Dissidenten getötet und etwa 1000 weitere Bewohner schwer verletzt.

Das Regime hat mit der Reformsuggestion den Westen getäuscht. Die Ereignisse der letzten drei Jahrzehnte haben deutlich gemacht, dass es unter diesem höllischen System “Velayat-e Faqih” – der totalen Herrschaft des obersten Rechtsgelehrten – eine Reform niemals geben kann, selbst wenn die Beschwichtigungspolitik die Entwicklung in diese Richtung treiben wollte. Im Gegenteil hat diese Politik den Machthabern in Teheran einen wertvollen Zeitgewinn eingebracht, den sie auf dem Wege zur Entwicklung von Atomwaffen nutzen konnten.

Widerstand gegen Diktatur ist nicht Terrorismus

In dem Urteil des französischen Gerichts vom Nov. 2011 wird deutlich gemacht: “Die Untersuchungen und Nachforschung in Sachen Volksmudschahedin haben keinerlei Hinweise auf Terrorismus gegeben … Die Bemühungen und Aktivitäten des iranischen Widerstandes gegen die herrschende Diktatur im Iran können nicht als Terrorismus bezeichnet werden, sondern es geht einzig und allein um Widerstand gegen eine Diktatur …”. Auch im Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes wird “das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”, anerkannt. Als aktuelles Beispiel kann man auf den Arabischen Frühling verweisen.

Günter Verheugen (SPD), Europäischer Kommissar von 1999 bis 2010, sagte während einer internationalen Konferenz am 6. Jan. 2012 in Paris: “Wir Europäer müssen endlich die wahre Natur des Mullah-Regimes erkennen; es ist die größte Bedrohung des Friedens, nicht nur im Nahen Osten, sondern in der ganzen Welt. Wir müssen uns entscheiden, ob wir mit diesen Leuten in Teheran zusammenarbeiten oder ihre Gegner unterstützen wollen, die einen demokratischen, zivilen Iran zu schaffen sich bemühen.”

Die Zeit ist reif für eine verantwortungsvolle Iranpolitik. Wenn es um eine reale Lösung für den Iran geht, dann müssen jetzt die Politiker und Regierungen alle politische Verantwortung, allen Mut und alle Kraft sammeln, um die Erfahrungen der Vergangenheit zu nutzen und unter Vermeidung militärischer Gewalt ebenso wie in Abkehr von der gescheiterten Beschwichtigungspolitik die seit drei Jahrzehnten bestehende iranische Hauptopposition: die Volksmudschahedin, den Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI) und seine Präsidentin Maryam Rajavi effektiv und entschlossen zu unterstützen.

Der Autor Saeid Yeganeh ist iranischer Publizist im Exil in Berlin