Tuesday, September 10, 2024
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Waadtländer Justiz erlässt Haftbefehl gegen Ex-Minister des Irans

16 Jahre nach dem Attentat auf den iranischen Oppositionellen Kasem Radschawi in der Nähe von Genf hat die Waadtländer Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen Irans Ex-Geheimdienstschef Ali Fallahian erlassen.

Er wird verdächtigt die Tötung befehligt zu haben. Stéphane Radschawi, der Sohn des getöteten Oppositionellen, bestätigte am Sonntag gegenüber der SDA einen Bericht der Zeitung «Le Matin Dimanche». Diese hatte am Sonntag einen Auszug des Haftbefehls, den der Waadtländer Untersuchungsrichter Jacques Antenen ausgestellt hatte, veröffentlicht.

Gemäss Stéphane Radschawi sei der Haftbefehl am 20. März von Antenen unterschrieben und daraufhin dem Bundesamt für Justiz zugestellt worden.

Haftbefehl lange gefordert

Radschawi war am 24. April 1990 in Coppet VD erschossen worden. Untersuchungen zu den Hintergründen des Attentats hatten Verwicklungen bis in die iranische Staatsspitze aufgedeckt. Gegen den damaligen Geheimdienstschef Ali Fallahian war bislang jedoch nicht ermittelt worden. Teheran bestritt stets, in den Anschlag verwickelt gewesen zu sein.

Radschawis Sohn Stéphane hatte die Waadtländer Justiz wiederholt dazu aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und einen internationalen Haftbefehl gegen Fallahian zu erlassen, wie dies Deutschland bereits 1996 getan hatte. Er gilt als Drahtzieher des Anschlags auf vier iranische Dissidenten im Berliner Restaurant «Mykonos» von 1992.

Politisches Asyl

Jacques Antenen hatte das Dossier 1997 vom damaligen Untersuchungsrichter Roland Châtelain übernommen. Bereits dieser war überzeugt gewesen, dass der Befehl für das Attentat auf Radschawi aus Teheran kam.

Ein Haftbefehl gegen Fallahian wurde aber mangels an Beweisen und wegen der Angst vor Repressalien gegen die Schweiz nicht erlassen.

Kasem Radschawi, Bruder des Chefs des Nationalen Rates des iranischen Widerstandes (Volksmudschahedin), Massud Radschawi, hatte 1981 in der Schweiz politisches Asyl erhalten.

Nach dem Attentat konnten 13 Mitglieder des Mordkommandos identifiziert werden. Zwei von ihnen, die in Frankreich in Untersuchungshaft sassen, wurden im Dezember 1993 nach Iran zurückgeschickt, obwohl ein Auslieferungsgesuch der Schweiz vorgelegen hatte.