1990 tötete der Iran auf Schweizer Boden einen Oppositionellen. Jetzt schickt die Schweizer Justiz den Fall in die Verjährung. Das darf nicht sein, schreibt Neda Amani. (Foto: Kazem Rajavi an einer Demonstration in Genf)
Von Neda Amani
SWI (Swissinfo) – Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht verjähren. Dies muss auch für die Schweiz gelten. Und es muss insbesondere im Fall des iranischen Regimes gelten.
Umso stossender ist, dass die Schweiz ausgerechnet im Fall des Iran einen äusserst brisanten Fall der Verjährung überlässt.
So teilte es die Schweiz kürzlich dem Nationalen Widerstandsrat des Iran (NCRI) mit. In einem Brief kündigte die Schweizer Regierung im Juni den im hiesigen Exil organisierten Gegnern des iranischen Regimes an, dass das Attentat auf Kazem Rajavi, dem Vertreter des NCRI in der Schweiz, wegen Verjährung eingestellt wird.
Kazem Rajavi wurde 1990 auf Schweizer Boden in einer Kommando-Aktion von Terroristen des iranischen Regimes erschossen.