Thursday, March 28, 2024
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UN verurteilt Menschenrechtsverletzungen im Iran in einer Resolution

Maryam Rajavi: Die Straflosigkeit der Führer des Regimes muß aufhören; sie müssen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden

Frau Maryam Rajavi, gewählte Präsidentin des Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI), begrüßte die Annahme der 66. Resolution der Vereinten Nationen, die die schweren, systematisch im Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Die für die Mehrheit dieser Verbrechen Verantwortlichen, auf die die Resolution sich bezieht, sind – so Frau Rajavi – eben jene Leute, die seit 40 Jahren Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, insbesondere das im Jahr 1988 an politischen Gefangenen begangene Massaker. Sie fuhr fort: Diese Resolution bekräftigt den über jede Diskussion erhabenen Imperativ, daß die Straflosigkeit für die Führer dieses mittelalterlichen Regimes enden sollte und daß sie alle nach 40 Jahren voll von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt werden müssen.

Frau Rajavi stellte fest: Obwohl diese Resolution es versäumt, viele Aspekte der flagranten Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran beim Namen zu nennen – darunter die systematische Ermordung von Dissidenten im Ausland, die Niederschlagung von Protesten im Lande, die Art, wie dem iranischen Volk das Recht an der Entscheidung über seine politische Zukunft vorenthalten wird, die Verweigerung des Zugangs zu kompetenten Gerichten und der Ausschluß der Bildung unabhängiger Gewerkschaften -, macht sie – die Resolution – hinlänglich klar, daß die Theokratie, die den Iran beherrscht, heute in der ganzen Welt die Menschenrechte am barbarischsten verletzt. Empörend tritt es die Grundrechte des iranischen Volkes in allen ihren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten mit Füßen und ist keineswegs verträglich mit dem 21. Jahrhundert, muß daher von der Weltgemeinschaft mit einem Bann belegt werden.

Die gewählte Präsidentin des NWRI unterstrich: Das abscheulichste Beispiel der im Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen ist das 1988 an 30 000 wehrlosen politischen Gefangenen begangene Massaker, in das der Gründer des Regimes und seine gegenwärtigen Anführer verwickelt waren und es immer noch schamlos rechtfertigen. Bedauerlicherweise sind sie bis heute ihrer Verantwortung entkommen. Das Schweigen der UNO und des Eingreifens angesichts dieses schändlichen Verbrechens gegen die Menschlichkeit hinterläßt eine Narbe im Gewissen der Menschheit. Daher ist eine Ermittlung dieses entsetzlichen Verbrechens der Lackmustest für die internationale Gemeinschaft geboten.

Die Resolution, die mit 84 Ja-Stimmen angenommen wurde, drückt sich ernsthaft besorgt aus „über die alarmierend große Zahl der Verhängungen und Ausführungen der Todesstrafe […]
in Verletzung der internationalen Verpflichtungen, darunter Hinrichtungen von Personen, die auf erzwungenen Geständnissen beruhen oder auf Verbrechen reagieren, die nicht zu den schwersten gehören, darunter Verbrechen, die nur vage definiert wurden – und dies im Verstoß gegen die Internationale Konvention über die bürgerlichen und politischen Rechte […], die fortgesetzte Verhängung der Todesstrafe über Minderjährige [… ] im Verstoß gegen die Konvention über die Rechte des Kindes.“

Ferner schlägt die Resolution Alarm angesichts der „verbreiteten und systematischen Anwendung willkürlicher Verhaftung und Gefängnishaft […], der Todesfälle im Gewahrsam, der erbärmlichen Zustände in den Gefängnissen, der Praxis, vorsätzlich Gefangenen den Zugang zu medizinischer Behandlung zu verweigern, womit Todesgefahr geschaffen wird,“ und der Unterdrückung „der Meinungs- freiheit – darunter im Internet –, des Rechts auf Vereinsbildung und friedliche Versammlung“ und der Diskriminierung der Frauen sowie anderer gegen sie gerichteter Menschenrechtsverletzungen und des Rechts auf freien Ausdruck und Meinung, [… ], der Mißhandlung, Einschüchterung und Verfolgung politischer Opponenten, Menschenrechtsanwälte, Vertreter der Rechte der Frauen und der Minoritäten, der für die Gewerkschaften Engagierten, der Anwälte der Rechte der Studenten, der für die Umwelt Engagierten, der Akademiker, Filmer, religiösen Führer, Künstler, Anwälte, einschließlich der Menschenrechtsanwälte sowie ihrer Angehörigen und Personen, die zu anerkannten oder nicht-anerkannten religiösen Minderheiten gehören und ihren Angehörigen,“ […] sowie der „Diskriminierung von Personen, die zu ethnischen, sprachlichen oder anderen Minderheiten gehören, darunter – aber nicht beschränkt auf – Araber, Azeris, Belutschis, Kurden und Türken sowie ihrer Anwälte.“

Sekretariat des Nationalen Widerstandsrates Iran

14. November 2019