Friday, March 29, 2024
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Als Terroristen gebrandmarkt

KNUT PRIES – Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
SCHWARZE LISTE. Europäische und nationale Parlamentarier kritisieren Zwangsmaßnahmen gegen exiliranische Mullah-Gegner.

BRÜSSEL. Der Feind meines Feindes ist auch mein Feind. Nicht plausibel? Warum gibt sich dann die Europäische Union bis zur Verbiegung ihrer eigenen Regeln Mühe, eine Exil-Organisation iranischer Regimegegner finanziell auszutrocknen? Das Verständnis dafür kommt zunehmend auch EU-Volksvertretern abhanden. Dennoch wollen die Regierungen jetzt ihre umstrittene Maßnahme erneut verlängern.

Was genau die Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten über die Organisation der iranischen Volksmudschaheddin (PMOI) wissen, ist unbekannt, der Geheimhaltung wegen. Bekannt ist aber zweierlei: Die Gruppierung, beim Sturz des Schahs an der Seite des Ayatollah Chomeini, kämpft seit den frühen achtziger Jahren gegen die Herrschaft der Mullahs, und einst hat sie das auch mit militärischen Mitteln getan.

Dem bewaffneten Kampf längst abgeschworen
Einst ist aber lange her: Die PMOI-Armee ist längst aufgelöst, die Organisation hat ihre Waffen abgeliefert und dem bewaffneten Kampf abgeschworen. Im Irak steht sie unter Kontrolle der US-Besatzer. Beteiligung an Anschlägen werden ihr nirgends zur Last gelegt geschweige denn, dass sie nachgewiesen wären.

Trotzdem stehen die Volksmudschaheddin auf einer Schwarzen Liste, mittels derer die EU nach den Anschlägen vom 11. September Terroristen das Geschäft verderben will. Den dort aufgeführten (jeweils rund 50) Einzelpersonen und Organisationen, "die an terroristischen Handlungen beteiligt sind", werden die Konten gesperrt und finanzielle Transaktionen unmöglich gemacht.

Aufnahme in die Liste – durch einstimmigen Beschluss des EU-Ministerrates – setzt voraus, dass die Behörde eines Mitgliedslandes gegen die betreffende Person oder Gruppe Ermittlungen aufgenommen hat. Die nationale Instanz muss sich dabei "auf ernsthafte und schlüssige Beweise oder Indizien" stützen können. Alle halbe Jahre ist zu überprüfen, ob diese weiter vorliegen, ob also "der Verbleib auf der Liste nach wie vor gerechtfertigt ist".

Die PMOI gehört seit Beginn der Zwangsmaßnahme im Mai 2002 zu den Aufgeführten, was bei jeder Überprüfung bestätigt wurde. Dagegen zogen die Mudschaheddin vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH). Im letzten Dezember befanden die Richter, die Grundrechte des Klägers seien verletzt worden. Er sei von der Liste zu streichen.

Den Ministerrat ficht das nicht an: Der EuGH habe nur das Verfahren beanstandet, weil den Mullah-Gegnern nicht ausreichend Gehör gegeben worden sei. Das aber habe man mittlerweile geändert. Und außerdem habe sich der Spruch nur auf die Liste vom Dezember 2005 bezogen, nicht auf die nächste Fassung vom Mai 2006.

In der Tat haben die Richter schon mangels Material nicht zur Frage Stellung genommen, ob die Einstufung der Exil-Iraner als Terrorgruppe sachlich gerechtfertigt ist. Eine plausible Begründung dafür lieferte auch ein Schreiben nicht, in dem der Ministerrat den Exil-Widerständlern Ende Januar mitteilte, man halte das Einfrieren der PMOI-Konten nach wie vor für geboten: Das zur Begründung beigefügte "Dokument" nennt keine einzige Gewalttat aus den letzten Jahren.

Diplomaten beteuern: keine Gefälligkeit für den Iran
Was mit der Sache befasste EU-Diplomaten an Argumenten anbieten, ist nicht überzeugender: Weil die Organisation unter altem Namen fortbestehe, stelle sich die Frage nach der Ernsthaftigkeit ihres Gewaltverzichts; ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedstaaten komme nicht ohne Grund zustande; Großbritannien – von Teheran dazu aufgefordert – führe die Mudschaheddin weiter auf seiner nationalen Terroristen-Liste. Dass es sich nicht um eine Gefälligkeit handle, mit der Teheran im Atomstreit kompromissbereiter gestimmt werden solle, zeige der Umstand, dass der Nationale Widerstandsrat, Dachorganisation des Exil-Widerstands, nicht gelistet sei.

Die Dürftigkeit solcher Auskünfte hat eine Bewegung zugunsten des PMOI auf den Plan gerufen, der sich mittlerweile über 1000 nationale und europäische Parlamentarier sowie zahlreiche namhafte Juristen angeschlossen haben. Die andauernde Listung der PMOI sei "rechtlich ein Skandal und politisch eine kapitale Dummheit", empört sich etwa der spanische Abgeordnete Alejo Vidal-Quadras, Vize-Präsident des Europa-Parlaments. Er hat sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt, die derzeitige EU-Vorsitzende. Ohne Erfolg: Am 5. Mai teilte Merkels außenpolitischer Berater Christoph Heusgen mit, dass nach Ansicht des Ministerrats, "die Gründe, die der Aufnahme … in die EU-Liste terroristischer Organisationen und Personen zugrunde lagen, weiterhin Bestand haben".

Dabei dürfte es bleiben, wenn die Liste demnächst fortgeschrieben wird. Die PMOI, die sich durch die Daumenschrauben der EU schwer beeinträchtigt sieht, hat wieder Klage eingereicht, diesmal auch auf Schadenersatz. (NRZ)

VOLKSMUDSCHAHEDDIN
Die Organisation der iranischen Volksmudschaheddin (People’s Mojahedin Organisation of Iran – PMOI) wurde 1965 mit dem Ziel gegründet, die Herrschaft des Schahs in Persien zu beseitigen. Kurz nach dessen Sturz 1979 trennte sich die Organisation von den Mullahs, deren Regime sie seither bekämpft, vor allem vom Irak aus. Seit 2001 verzichtet die PMOI offiziell auf Gewalt und lehnt eine Militärintervention von außen gegen die Machthaber in Teheran ab. Die PMOI gehört zum Bündnis Nationaler Iranischer Widerstandsrat, der von Paris aus den Regimewechsel betreibt. (NRZ)