Tuesday, September 10, 2024
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EU-Gericht erklärt Terrorliste für illegal

Sat 1 – Die von der Europäischen Union aufgestellte Liste mit Terrororganisationen hat keine rechtliche Grundlage, wie das EU-Gericht erster Instanz am Dienstag entschieden hat. Geklagt hatten die oppositionellen iranischen Volksmudschaheddin, deren Vermögenswerte auf Betreiben des EU-Ministerrats eingefroren wurden.
Der angefochtene Beschluss verletzt laut dem Urteil das Recht auf Verteidigung, die Begründungspflicht und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Der allgemeine Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte verlange, dass die Betroffenen so weit wie möglich über die Grundlagen eines solchen Ratsbeschlusses informiert werden, so das Gericht.

Aus der Begründung müsse auch hervorgehen, warum der Rat eine Gruppe oder Person auf die Terrorliste setze. Schließlich müssten die Betroffenen gegen einen solchen Beschluss Klage bei Gericht erheben können, damit ihr Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erhalten bleibe.