Friday, March 29, 2024
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Iranische Volksmudschaheddin beschuldigen EU der “Gesetzesverletzung”

Agenturen – Unter dem Druck vom Iran und um den Weg für Atomgespräche mit Teheran offen zu halten, wird der EU vorgeworfen, dass sie die Grundrechte einer der führenden Exilorganisationen verletzt, die sich gegen das Mullahregime auflehnt, und diese Organisation trotz fehlender Beweise weiter in der Liste terroristischer Gruppen führt.

Diese Beschuldigung kommt von der iranischen Organisation der Volksmudschaheddin (PMOI), die am 30. Mai wieder zum umstrittenen Angriff auf die EU 27 wegen der Aufnahme in die Terrorliste der EU Liste übergegangen ist.

"Wir sind völlig überzeugt, dass der Rat nicht einen Beweis erbringen konnte, dass die PMOI in Terroranschläge verwickelt ist. Wir schließen daraus, dass dieser Entscheidung politische Erwägungen zugrunde liegen, um sich beim iranischen Regime einzuschmeicheln", kommentierte Jean-Pierre Spitzer, der Rechtsberater der Mudschaheddin, auf einer Pressekonferenz in Brüssel. Dieser neue Haken  wurde am Vorabend eines Treffens zwischen dem Chefdiplomaten der EU, Javier Solana, und Ali Larijani, dem iranischen Atomunterhändler ausgeworfen.

Die PMOI hält weiter daran fest, dass die EU nicht auf das Urteil des EU Gerichtshofes in der Ersten Instanz am 12. Dezember 2006 reagiert habe, dass das Einfrieren des Vermögens der Organisation annullierte und anordnete, dass der Rat sein Verfahren zu überprüfen habe, um einen fairen Prozess zu gewährleisten.

Die Organisation, die seit 1981 im Irak im Exil ist und bei Operationen gegen Teheran große Unterstützung durch die Regierung Saddam Husseins erhielt, ist der Auffassung, dass die Informationen, die dem Rat in den letzten Wochen übergeben wurden, keine Beweise für ihre Verwicklung in Terroranschläge enthalten.
"Das ist ein politischer und rechtlicher Skandal für Europa. Der EU Rat verletzt die Rechtsstaatlichkeit", erklärte Mohammad Mohadessin, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Nationalen Widerstandsrates Iran (NWRI), dem politischen Flügel der PMOI.

Der Rat informiert gerade die Organisationen, die vom Urteil im Dezember betroffen sind. Es wird in den nächsten Wochen erwartet, dass eine neue Liste auf Anordnung des CFI aufgestellt wird. Die PMOI wird mit aller Wahrscheinlichkeit auf der Liste bleiben. "Wir haben die Information verbreitet und warten jetzt auf die Reaktionen", kommentierte der Sprecher des Rates.

Urteil vom 12. Dezember 2006
Das Urteil des EU Gerichtshofes in der Ersten Instanz (T-228/02) annulliert die Einfrierung des Vermögens der PMOI, die vom Rat 2001 beschlossen wurde und seit dem regelmäßig erneuert wird. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Ratsentscheidung nicht genügend begründet ist und das Recht auf faire Anhörung sowie das Recht der PMOI auf wirksame Darstellung ihrer Ansicht vor dem Rat nicht beachtet wurde. Es betont, dass den betroffenen Personen präzise Informationen übermittelt werden müssen und ihnen das Recht auf Antwortmöglichkeit zusteht. Der Rat muss ebenfalls Begründungen auf der Basis von präzisen Informationen für seine Entscheidung liefern.

Von Sebastian Falletti