Frankfurter Allgemeine Zeitung – Die britische Regierung darf die iranische Widerstandsgruppe der Volksmudschahedin nicht länger als verbotene terroristische Organisation einstufen. Die Gruppierung war 2001 nach dem Inkrafttreten der britischen Anti-Terror-Gesetzgebung auf die Liste verbotener Gruppen gesetzt worden, da sie nach Einschätzung des britischen Innenministeriums mit Terrorismus befasst sei. Ein eigens zur Revision solcher Verbote eingerichtetes Berufungsgremium entschied im vergangenen Jahr, die Volksmudschahedin seien von der Liste zu streichen. Das Innenministerium versuchte dagegen Berufung einzulegen, scheiterte damit aber am Mittwoch vor dem zuständigen oberen Verwaltungsgericht. Zur Begründung stellte der zuständige Oberste Richter Lord Phillips fest, die Organisation habe sich in der Zeit seit 2001 von der Billigung terroristischer Gewalt abgewandt. (Lt.)
Privacy Overview
This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.