Thursday, March 28, 2024
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Urteil zu Volksmudschahedin

Frankfurter Allgemeine Zeitung – Die britische Regierung darf die iranische Widerstandsgruppe der Volksmudschahedin nicht länger als verbotene terroristische Organisation einstufen. Die Gruppierung war 2001 nach dem Inkrafttreten der britischen Anti-Terror-Gesetzgebung auf die Liste verbotener Gruppen gesetzt worden, da sie nach Einschätzung des britischen Innenministeriums „mit Terrorismus befasst“ sei. Ein eigens zur Revision solcher Verbote eingerichtetes Berufungsgremium entschied im vergangenen Jahr, die Volksmudschahedin seien von der Liste zu streichen. Das Innenministerium versuchte dagegen Berufung einzulegen, scheiterte damit aber am Mittwoch vor dem zuständigen oberen Verwaltungsgericht. Zur Begründung stellte der zuständige Oberste Richter Lord Phillips fest, die Organisation habe sich in der Zeit seit 2001 von der Billigung terroristischer Gewalt abgewandt. (Lt.)